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119. Deutscher Ärztetag - Ärzteschaft fordert bessere Rahmenbedingungen für gesundheitliche Versorgung von Flüchtlingen

Geschrieben am 25-05-2016

Berlin (ots) - Hamburg, 25.05.2016 - Der 119. Deutsche Ärztetag in
Hamburg hat gefordert, wesentliche Teile des im März in Kraft
getretenen Asylpakets II nachzubessern. Die Delegierten kritisierten,
dass als Abschiebungshindernis nur noch lebensbedrohliche oder
schwerwiegende Erkrankungen gelten, die sich durch die Abschiebung
wesentlich verschlechtern würden. Diese gesetzliche Wertung
widerspricht nach Auffassung der Ärzteschaft dem Recht auf Leben und
körperliche Unversehrtheit. "Soll letzteres garantiert werden, muss
die Zugangsmöglichkeit zu einer medizinischen Versorgung für
Asylsuchende in jedem einzeln zu prüfenden Fall gegeben sein", heißt
es in einer Entschließung des Ärzteparlaments. Weitere Änderungen
seien bei den Regelungen zum beschleunigten Asylverfahren zum
Beispiel für Menschen aus sogenannten sicheren Herkunftsstaaten
notwendig. Bei diesen Verfahren entscheidet das Bundesamt für
Migration und Flüchtlinge innerhalb einer Woche über den Asylantrag.
Der Ärztetag bezeichnete es als unrealistisch, unter diesem
Zeitdruck, ohne Kenntnis der Sprache und Gesetze sorgfältige
ärztliche Untersuchung und Begutachtung zu finden. Akute oder
chronische Erkrankungen ließen sich in solch kurzer Frist weder
sicher diagnostizieren noch ausschließen. Opfer von Folter und
anderen schweren Menschenrechtsverletzungen müssten aus dem
beschleunigten Asylverfahren herausgenommen werden. Generell sollten
alle besonders Schutzbedürftigen von diesen Schnellverfahren
ausgeschlossen werden. Außerdem müssten schwere psychische und auch
somatische Erkrankungen weiterhin als Schutzgrund für die Anerkennung
gelten. Das Ärzteparlament sprach sich weiterhin dafür aus, allen
Geflüchteten - unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus - bundesweit
und zeitnah eine vollwertige Krankenversicherungskarte auszuhändigen.
Darüber hinaus müsse der zusätzliche Aufwand für einen stark
traumatisierten und mit erheblichen Sprachproblemen behafteten
Personenkreis besser abgebildet werden. Die zuständigen Behörden
müssten ausreichend fachlich und interkulturell qualifizierte
Dolmetscher für eine adäquate gesundheitliche Versorgung zur
Verfügung stellen. Für die Übernahme der dadurch entstehenden Kosten
müssten die gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen werden. Der
Deutsche Ärztetag stellte fest, dass die gesundheitliche Versorgung
von Geflüchteten mittel- und langfristig nicht auf ehrenamtlicher
Basis erfolgen kann. Staatliche Stellen müssten zeitnah
professionelle Strukturen zur Sicherstellung der gesundheitlichen
Versorgung schaffen. Die Delegierten forderten in diesem Zusammenhang
Länder und Kommunen auf, die finanzielle und personelle Ausstattung
des öffentlichen Gesundheitsdienstes zu stärken.

Der 119. Deutsche Ärztetag tagt vom 24. bis 27. Mai 2016 in
Hamburg. Weitere Informationen finden Sie unter
www.bundesaerztekammer.de/aerztetag/119-deutscher-aerztetag-2016.
Folgen Sie der Bundesärztekammer unter #daet16 auch auf Twitter und
halten Sie sich über die Diskussionen des Ärztetages auf dem
Laufenden.



Pressekontakt:
Bundesärztekammer
Stabsbereich Politik und Kommunikation
Herbert-Lewin-Platz 1
10623 Berlin

Tel. 030-400456700
Fax. 030-400456707
presse@baek.de
www.baek.de


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