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Thüringische Landeszeitung: Mehr Verfahren folgen - Mindestlohn-Urteil zeigt Regierungs-Fehler / Leitartikel von Florian Girwert zum juristischen Nachspiel für das SPD-Vorzeigeprojekt Mindestlohngeset

Geschrieben am 26-05-2016

Weimar (ots) - Das Urteil zum Mindestlohn wird nur ein erster
Schritt auf einem langen Pfad sein. Immerhin ist nun klar, dass im
Arbeitsvertrag fixiertes Urlaubs- oder Weihnachtsgeld auf den
Mindestlohn angerechnet werden kann. Damit hat es sich dann aber auch
schon mit der Klarheit.

Welche möglichen Prämien sonst noch anrechenbar sind und welche
nicht, dürfte in weiteren langwierigen und teuren Verfahren geklärt
werden. Das hat auch etwas damit zu tun, dass sich insbesondere das
Bundesarbeitsministerium von Andreas Nahles lange um eine Antwort auf
die die Frage gedrückt hat, wie es bei den Mindestlohn-Details
aussieht - wohl wissend, dass Gewerkschaften und Arbeitnehmer auf der
einen und Arbeitgeber auf der anderen Seite seit Jahren mit dieser
Frage hadern. Man hat den Konflikt vermieden, sich weggeduckt und die
unangenehme Entscheidung lieber Justitia überlassen anstatt Farbe zu
bekennen. Auch von der SPD ist Kritik am Urteil zu hören - dabei
hätte man nach den vorinstanzlichen Urteilen durchaus wissen können,
was kommt.

Immerhin ist nun die Sicherheit für Arbeitnehmer größer, was ihr
Arbeitgeber laut Gesetz darf und was nicht. Dennoch ist es natürlich
keine gute Sache, dass die Bundesregierung manchem Beschäftigten
einen Gefallen tun will, indem sie Lohnuntergrenzen einführt - und
dann davor zurückschreckt, diese Untergrenzen weitgehend
undurchlässig zu machen. Ketzerisch könnte man sagen, die Regierung
hatte Angst vor der eigenen Courage.

Das dürfte ein Zugeständnis an arbeitsintensive Unternehmen sein,
die durch den Mindestlohn hohe Mehrkosten schultern müssen.



Pressekontakt:
Thüringische Landeszeitung
Chef vom Dienst
Norbert Block
Telefon: 03643 206 420
Fax: 03643 206 422
cvd@tlz.de


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