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"VW-Konzern muss Verpflichtungen seiner Händler übernehmen" Bremer Verbraucheranwalt fordert umfassenden Verjährungsverzicht / Politik sollte endlich Einfluss nehmen

Geschrieben am 06-11-2015

Bremen (ots) - Für alle Besitzer von Fahrzeugen aus dem VW Konzern
ist aktuell nicht mehr überschaubar, ob ihr Fahrzeug von
Manipulationen betroffen ist. "Wer beim Einschlafen noch glaubt, ein
mangelfreies Fahrzeug zu besitzen, kann beim Frühstück erfahren, dass
nun auch sein Auto schadhaft ist", sagt der Bremer Rechtsanwalt
Jens-Peter Gieschen von der Verbraucherschutz-Kanzlei KWAG.
Gleichzeitig würde aber täglich bei Hunderten betroffener Fahrzeuge
die Gewährleistungsfrist ablaufen. Häufig bereits bevor die Halter
überhaupt wüssten, dass ihre Fahrzeuge mit manipulierter Software
unterwegs sind.

"Der Zustand ist unhaltbar", meint Gieschen. "Man kann den
Eindruck haben, dass VW sich mit der Aufklärung des Skandals, der
Information der Halter und der Mängelbeseitigung absichtlich Zeit
lässt, um möglichst viele Ansprüche in die Verjährung zu treiben."
Bei der gegenwärtigen Art der Aufarbeitung der Krise "spare" VW jeden
Tag Millionen an Gewährleistungsansprüchen.

Dazu macht Gieschen eine Rechnung auf: "Unterstellt man die von VW
selbst veröffentlichten Zahlen von 2,4 Millionen betroffener Autos,
teilt diese durch die gerundeten Arbeitstage der letzten zehn Jahre,
also 3000, dann kommt man auf 800 Neuzulassungen pro Tag." Das
bedeute, jeden Tag laufe bei 800 Fahrzeugen die Gewährleistungsfrist
ab. Da diese Frist maximal zwei Jahr betrage, seien demnach alle
älteren Fahrzeuge bereits aus der Gewährleistung heraus. "Bei einem
durchschnittlichen Kaufpreis von 20.000 Euro pro Fahrzeug verjähren
also täglich Ansprüche von rund 3,2 Millionen Euro, die VW allein
durch Nichtstun spart."

Nach Gieschens Meinung ist mittlerweile die Politik gefragt.
"Immerhin ist das Land Niedersachsen Großaktionär bei VW und Politik
und Gewerkschaften beherrschen den Aufsichtsrat." Der Konzern müsse
zum einen unverzüglich die sogenannte befreiende Schuldübernahme für
alle Gewährleistungsansprüche von Kunden gegenüber VW-Händlern und
Verkäufern und außerdem einen rückwirkenden Verjährungsverzicht seit
dem erstmaligem Einbau der Manipulationssoftware erklären, so
Gieschens Forderung.

VW-Händler seien in dem Skandal genauso Opfer wie die VW Kunden.
"Sie wussten nichts von den Manipulationen, sind aufgrund der
Gewährleistungsansprüche aus dem Kaufvertrag aber Anspruchsgegner für
VW-Besitzer", erläutert Gieschen. Volkswagen müsse deshalb eine
befreiende Schuldübernahme erklären. Damit könnten sich dann alle
betroffenen Kunden direkt an den Konzern wenden und die Händler
würden nicht auch noch für den Betrug des Herstellers bestraft.

Gieschen fordert den Aufsichtsrat von Volkswagen nachdrücklich
auf, entsprechende Erklärungen und Maßnahmen zu beschließen, sonst
werde man ihm eine Mitschuld am massenhaften Betrug zulasten der
Verbraucher vorwerfen müssen. Der VW-Aufsichtsrat soll laut
Medienberichten am Montag tagen, am Wochenende ist offenbar ein
vorbereitendes Treffen der Spitze des Gremiums, des VW-Präsidiums,
geplant.

Kanzleiprofil:

KWAG - Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht Ahrens & Gieschen
mit Sitz in Bremen- gehört zu den größten ausschließlich im Bank- und
Kapitalmarktrecht tätigen Anwaltskanzleien in Norddeutschland und
zählt bundesweit zu den ersten Adressen in diesem Rechtsbereich. KWAG
ist auf die Durchsetzung von Anlegerinteressen ebenso spezialisiert
wie auf die Begleitung von Investitionsentscheidungen,
Sanierungsgesprächen und Verhandlungen mit Banken für klein- und
mittelständische Unternehmen. Daneben stellt die Kanzlei ihre
juristischen Kompetenzen auch bei der anlegerfreundlichen
Konzeptionierung von Finanzmarktprodukten zur Verfügung. KWAG
positioniert sich ausschließlich und eindeutig an der Seite von
Kapitalanlegern und Investoren. Die klare Orientierung am
Anlegerinteresse und die langjährige umfassende Erfahrung im
Wirtschafts- und Kapitalanlagerecht machen KWAG zu einem
verlässlichen Partner für private und geschäftliche Mandanten - vor,
während und nach wichtigen Anlageentscheidungen.



Kontakt:
Rechtsanwalt Jens-Peter Gieschen, KWAG Kanzlei für Wirtschafts- und
Anlagerecht Ahrens & Gieschen, Lofthaus 4, Am Winterhafen 3a, 28217
Bremen, info@kwag-recht.de, Tel.: 0421 520948-0, Fax: 0421 520948-9,
www.kwag-recht.de


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