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Hahn Rechtsanwälte: Sparkasse Bremen wegen PRORENDITA-Fonds zum Schadensersatz verurteilt

Geschrieben am 16-10-2015

Bremen (ots) - Das Landgericht Bremen hat die Sparkasse Bremen AG
bei einem PRORENDITA-Fonds zum Schadensersatz in Höhe von 76.372,54
Euro zzgl. Zinsen verurteilt. Die Sparkasse hatte einem Anleger 2006
empfohlen, eine Beteiligung über 80.000,00 Euro plus 5 Prozent Agio
an dem Lebensversicherungsfonds PRORENDITA DREI GmbH & Co. KG
abzuschließen. Der Anleger, der von Hahn Rechtsanwälte vertreten
wurde, machte Schadensersatzansprüche gegenüber der Sparkasse Bremen
AG geltend, da der Verlust eines Großteils des investierten Kapitals
droht. Das Gericht hat in seinem Urteil vom 07.10.2015 festgestellt,
dass die Beratung fehlerhaft war, da auf eine mögliche Rückzahlung
von Ausschüttungen nicht hingewiesen worden sei.

"Die Anlageberaterin der Sparkasse Bremen hat vor Gericht
ausgesagt, dass sie unseren Mandanten auf dieses Risiko nicht
hingewiesen hat. Nach unserer Erfahrung ist bei Beratungsgesprächen
zu geschlossenen Fonds die drohende Rückzahlung von Ausschüttungen
generell kein Thema gewesen", erläutert Rechtsanwalt Theo Wiewel von
Hahn Rechtsanwälte. "Wenn kein externer Zeuge zur Verfügung steht,
muss der Anleger den Anlageberater als Zeugen benennen. In mehreren
Gerichtsverfahren gegen verschiedene Beratungsunternehmen hat sich
gezeigt, dass auf diese Weise eine Falschberatung nachgewiesen werden
kann", erklärt der Bremer Anwalt weiter.

Die IDEENKAPITAL Financial Engineering AG hat insgesamt sechs
PRORENDITA-Fonds konzipiert, denen das gleiche Konzept zugrunde
liegt. Dabei handelt es sich um geschlossene Fonds, die in britische
Kapitallebensversicherungen investieren. Das Fondskonzept sieht vor,
dass die Policen wieder veräußert werden, um durch den Verkaufserlös
eine Rendite zu erwirtschaften. Nach Auffassung von Hahn
Rechtsanwälte sind die Angaben in den jeweiligen Verkaufsprospekten
fehlerhaft. Aus diesem Grund können sämtliche Anleger unabhängig von
der individuellen Beratungssituation Schadensersatz verlangen.

Hahn Rechtsanwälte empfiehlt betroffenen Anlegern,
Schadensersatzansprüche umgehend prüfen zu lassen, da bei einigen
Fonds die 10-jährige Verjährungshöchstfrist in Kürze ablaufen wird.
Für Anleger, die das Beratungsunternehmen nicht in Anspruch nehmen
können, bietet die Kanzlei die Teilnahme an einer Sammelklage gegen
die Treuhandkommanditistin der verschiedenen Fonds an.

Zum Kanzleiprofil: HAHN Rechtsanwälte PartG mbB wird im JUVE,
Handbuch für Wirtschaftskanzleien 2014/2015, unter den TOP 5 und
erneut als "häufig empfohlene Kanzlei" bei den bundesweit tätigen
Kanzleien im Kapitalanlegerschutz genannt. Der Kanzleigründer,
Rechtsanwalt Peter Hahn, M.C.L., ist seit 20 Jahren, seine Partnerin,
Rechtsanwältin Dr. Petra Brockmann, seit mehr als 10 Jahren
ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. Peter Hahn und
Petra Brockmann sind Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht.
HAHN Rechtsanwälte vertritt ausschließlich Kapitalanleger. Für die
Kanzlei sind zurzeit sechzehn Anwälte tätig, davon sind acht
Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. HAHN Rechtsanwälte
verfügt über Standorte in Bremen, Hamburg, Kiel und Stuttgart.



Kanzleikontakt:
Hahn Rechtsanwälte
PartG mbB
RAin Dr. P. Brockmann
Marcusallee 38
28359 Bremen
Fon: +49-421-246850
Fax: +49-421-2468511
E-Mail:
petra.brockmann@hahn-rechtsanwaelte.de
www.hahn-rechtsanwaelte.de


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