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Kongress Freier Ärzte: Gesundheitspolitik verstößt gegen Grundgesetz

Geschrieben am 13-06-2015

Berlin (ots) - Die derzeitige Gesundheitspolitik berücksichtigt
weder die Bedürfnisse der Bürger noch die Interessen der Ärzte. Darin
waren sich viele Referenten auf dem heutigen Kongress Freier Ärzte in
Berlin einig. Unter dem Titel "Freiheit und Privatsphäre - nur noch
Fiktion in der Medizin?" diskutierten Juristen, Ärzte und
Datenexperten über Versorgungsstärkungs- und E-Health-Gesetz sowie
die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

"Das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (VSG) stärkt nicht die
medizinische Versorgung der Bevölkerung, sondern verschlechtert sie",
sagte Wieland Dietrich, Vorsitzender der Freien Ärzteschaft e. V.
"Wenn Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe Tausende von
inhabergeführten, wohnortnahen Arztpraxen abbauen will, handelt er
entgegen der Erkenntnis, dass eine älter werdende Bevölkerung mehr
Ressourcen und Behandlungsmöglichkeiten erfordert." Dennoch will der
Gesetzgeber mit dem VSG die Gesundheitsversorgung "zukunftsfest"
machen. "Die Zukunftsfestigkeit des VSG zeigt sich im kompromisslosen
politischen Willen zur Manifestation staatsmedizinischer Strukturen",
kritisierte Dr. Thomas Drabinski, Leiter des Instituts für
Mikrodatenanalyse in Kiel.

Auch einem verfassungsrechtlichen Blick hält das VSG nicht Stand:
Die zunehmende Ausrichtung der Medizin auf Wirtschaftlichkeit stehe
dem Grundgesetz entgegen, das den Rechtsgütern "Leben" und
"Gesundheit" verfassungsrechtlichen Höchstrang zuspreche, machte
Wolfram-Arnim Candidus klar. "Der Mediziner darf sich aus Gründen der
Wirtschaftlichkeit nicht über anerkanntes Fachwissen und feste
Standards der Medizin zum Nachteil des Patienten hinwegsetzen",
erläuterte der Präsident der Bürger Initiative Gesundheit e. V.

Das Gold des Jahrhunderts: Patientendaten

Der Kongress nahm ebenso das geplante neue E-Health-Gesetz genau
unter die Lupe. Dr. Silke Lüder, Vizevorsitzende der Freien
Ärzteschaft, benannte die Profiteure des Gesetzes: "Die
Medizinindustrie hat guten Grund, sich auf lukrative Geschäfte mit
Patientendaten zu freuen. Medizindaten gelten jetzt schon als das
Gold unseres Jahrhunderts". Die Biotechnologie-Branche etwa habe
bereits gefordert, die auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK)
gespeicherten Patientendaten für ihre Geschäfte nutzen zu können.
Auch die ersten Krankenversicherungen lockten ihre Versicherten mit
Bonuszahlungen für Datenspeicherungen.

Kai-Uwe Steffens vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung verglich
das E-Health-Gesetz mit der Wiedereinführung der Vorratsspeicherung
von Telekommunikationsdaten. "Das E-Health-Gesetz entfaltet ein
ähnlich großes Zerstörungspotenzial für das Grundrecht auf
Privatheit", so der Informatiker. Schon der Abgleich der sogenannten
Versicherten-stammdaten häufe eine enorme Datenhalde an, aus der
detaillierte Aussagen über die Krankengeschichte von Patienten
ableitbar seien. Rechtsanwältin Dr. Franziska Meyer-Hesselbarth
ergänzte: "Bei medizinischen Daten auf der eGK steht außer Frage,
dass diese zugleich der ärztlichen Schweigepflicht unterliegen."
Jedem, der sich mit der Materie eingehend und vorurteilsfrei
beschäftige, sei schnell klar, das Mammutprojekt eGK sei
datenschutztechnisch auf Sand gebaut worden. "Die Ärzte laufen beim
Einsatz der eGK Gefahr, Ordnungswidrigkeiten oder gar Straftaten zu
begehen."

"In hohem Maße intransparent"

Auch die neue Gebührenodnung für Ärzte (GOÄ) beschäftigte die
Referenten und die zahlreichen Kongressteilnehmer, darunter viele
Ärzte. Als "im hohen Maße intransparent" kritisierte Rechtsanwalt
Michael Lennartz den eingeschlagenen Verhandlungsweg. Es sei, nicht
absehbar, wie die Ausgestaltung des Leistungskataloges genau erfolge
und wie die ärztlichen Leistungen bepreist würden. Diffus sei auch
die Ausgestaltung des sogenannten Paragraphenteils, bei dem es auf
den genauen Wortlaut ankomme. "Es nützt nichts, wenn vom Erhalt der
Analogberechnung und von der Möglichkeit von höheren
Steigerungssätzen gesprochen wird, wenn die Formulierung nicht zur
Prüfung zugänglich ist", sagte Lennartz.

"Es ist unverständlich, dass ärztliche Berufsverbände erst nach
Präsentation der Verhandlungsergebnisse in die Willensbildung
einbezogen werden sollen, da dann die entscheidenden Weichen bereits
gestellt sind." Der Rechtsanwalt votiert deshalb für die Beibehaltung
der bisherigen GOÄ-Systematik, die es dem Verordnungsgeber ohne
Weiteres ermögliche, auch neue Leistungspositionen und
wirtschaftliche Entwicklungen adäquat abzubilden.

Über die Freie Ärzteschaft e.V.

Die Freie Ärzteschaft e. V. (FÄ) ist ein Verband, der den
Arztberuf als freien Beruf vertritt. Er wurde 2004 gegründet und
zählt heute mehr als 2.000 Mitglieder: vorwiegend niedergelassene
Haus- und Fachärzte sowie verschiedene Ärztenetze. Vorsitzender des
Bundesverbandes ist Wieland Dietrich, Dermatologe in Essen. Ziel der
FÄ ist eine unabhängige Medizin, bei der Patient und Arzt im
Mittelpunkt stehen und die ärztliche Schweigepflicht gewahrt bleibt.



Pressekontakt:
Daniela Schmidt, Tel.: 0176 49963803, E-Mail:
presse@freie-aerzteschaft.de

V .i. S. d. P.: Wieland Dietrich, Freie Ärzteschaft e.V.,
Vorsitzender, Gervinusstraße 10, 45144 Essen,
Tel.: 0201 68586090, E-Mail: mail@freie-aerzteschaft.de,
www.freie-aerzteschaft.de


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