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Mitteldeutsche Zeitung: DDR-Vergangenheit Kommission empfiehlt Änderungen im Stasi-Unterlagengesetz und Einsichts-Beschränkungen für Kinder, Enkel und Urenkel

Geschrieben am 30-04-2015

Halle (ots) - In der Experten-Kommission zur Zukunft der
Stasi-Unterlagenbehörde gibt es Überlegungen, auf eine Änderung des
Stasi-Unterlagengesetzes zu dringen und die Einsicht-nahme von
Kindern, Enkeln und Urenkeln in die Stasi-Akten von Angehörigen zu
beschränken. Das berichtet die in Halle erscheinende "Mitteldeutsche
Zeitung" (Donnerstag-Ausgabe). Anlass ist eine grundsätzlich
kritische Stellungnahme des früheren Behörden-Direktors Hansjörg
Geiger zur gegenwärtigen Praxis. Geigers Kritik entzündet sich daran,
dass Hinterbliebene Einsicht nehmen können, wenn sie mit Hilfe von
Stasi-Unterlagen ihre DDR-Geschichte aufarbeiten möchten und die
Familienmitglieder vermisst oder gestorben sind. Im Kern geht es
Geiger um den Umgang mit den Akten insgesamt. Der
Kommissions-vorsitzende, Sachsen-Anhalts langjähriger
Ministerpräsident Wolfgang Böhmer (CDU), sagte der "Mitteldeutschen
Zeitung": "Dass man den Enkeln und Urenkeln die gleichen Rechte
gewährt wie den Kindern oder Betroffenen, halte ich nicht mehr für
notwendig. Da kann kaum noch eine persönliche Betroffenheit geltend
gemacht werden." Bisher habe es diese Betroffenheit immer
gerechtfertigt erscheinen lassen, den Persönlichkeitsschutz zu
umgehen. Der ehemalige Bundestagspräsident Wolfgang Thierse (SPD),
ebenfalls Mitglied der Kommission, erklärte dem Blatt: "Ich finde die
Kritik hilfreich, weil sie an den Sonderstatus der Behörde erinnert:
eine Ausnahmebehörde auf Zeit für nicht rechtsstaatlich zustande
gekommene Hinterlassenschaften. Und wenn diese Kritik derjenige übt,
der die Behörde inhaltlich, organisatorisch und rechtlich mit
begründet hat, dann ist das von besonderem Gewicht." Geiger baute die
Behörde bis 1995 als rechte Hand des heutigen Bundes-präsidenten
Joachim Gauck mit auf. In seiner Stellungnahme verweist er nun aber
auf die neueste Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des
Europäischen Gerichtshofes, in der Persönlichkeitsrechte gestärkt
worden seien. Dann schreibt er, "dass es an der Zeit ist, den
gesamten Umgang mit den Stasi-Unterlagen aufgrund der aktuellen,
durch die Recht-sprechung gesicherten Verfassungsgrundlage zu
überdenken". Der Zugang von Kindern, Enkeln und Urenkeln zu den Akten
ihrer toten Eltern, Großeltern oder Urgroßeltern war erst 2012 im
Rahmen einer Novelle des Stasi-Unterlagengesetzes erleichtert worden.
Die Experten-Kommission soll dem Bundestag bis 2016 Vorschläge für
eine mögliche Abwicklung oder Umstrukturierung der Behörde und für
eventuell nötige Gesetzesänderungen unterbreiten.



Pressekontakt:
Mitteldeutsche Zeitung
Hartmut Augustin
Telefon: 0345 565 4200


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