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Presserechtliches Informationsschreiben Catherine von Fürstenberg-Dussmann

Geschrieben am 18-04-2015

Berlin (ots) - Sehr geehrte Damen und Herren,

auf diesem Wege darf ich Ihnen anzeigen, dass ich Frau Catherine
von Fürstenberg-Dussmann in ihren presserechtlichen Angelegenheiten
vertrete, die mich auch bittet, postmortal die
persönlichkeitsrechtlichen Interessen ihres Mannes Peter Dussmann in
Ansehung der aktuellen SPIEGEL-Online Berichterstattung zu vertreten.
Die entsprechende Bevollmächtigung wird anwaltlich versichert.

Aus Anlass der aktuellen Berichterstattung auf spiegel.de weisen
wir auf Folgendes hin:

Der Umstand einer privatrechtlichen Erbauseinandersetzung ist
grundsätzlich der Privatsphäre zuzurechnen. Damit verbietet sich über
eine Berichterstattung, dass es eine Erbauseinandersetzung gibt,
hinaus jedenfalls jegliche Veröffentlichung von weiteren Details.
Dazu zählen insbesondere Aussagen in Bezug auf die Krankheit von
Herrn Dussmann, den Krankheitsverlauf, etwaige Krankenhausaufenthalte
etc. Wie Sie wissen, sind diese Dinge der Geheimsphäre eines Menschen
zuzurechnen, so dass jede Veröffentlichung hierzu tabu ist.

Wir bitten Sie daher unbedingt von einer Übernahme der
Berichterstattung Abstand zu nehmen.

Dieses Schreiben ist ausschließlich zur presserechtlichen
Information und nicht zur Veröffentlichung bestimmt.

Prof. Dr. Christian Schertz
Rechtsanwalt



Pressekontakt:
Schertz Bergmann Rechtsanwälte PartG mbB
Herrn Rechtsanwalt
Prof. Dr. Christian Schertz
Kurfürstendamm 53
10707 Berlin
cs@schertz-bergmann.de


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