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Transparenz- und Informationsfreiheitsgesetze: norddeutsche Bundesländer werden Ansprüchen nicht gerecht

Geschrieben am 26-03-2015

Hamburg (ots) - Die Länder Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und
Schleswig-Holstein halten sich offensichtlich nur unzureichend an die
für Behörden geltenden Pflichten zur Offenlegung von Informationen.
Das ist das Ergebnis einer sechsmonatigen Recherche des
Radioprogramms NDR Info. Reporter hatten den Ländern im Herbst
vergangenen Jahres verdeckt eine Bürger-Anfrage geschickt. Ziel der
Anfrage war es, Einsicht in Verträge zu bekommen, die die
Bundesländer mit in Asylunterkünften tätigen
Sicherheitsdienstleistern geschlossen haben. Am Ende gewährte keines
der angeschriebenen Bundesländer Einblick in die Verträge. Teilweise
erteilten die Behörden sogar falsche Auskünfte.

Nach Ansicht des früheren Bundesbeauftragten für Datenschutz und
Informationsfreiheit Peter Schaar ein besorgniserregendes Ergebnis:
"Wenn durchgängig gemauert wird, ist das ein strukturelles Problem,
und genau da muss jetzt rangegangen werden. Es ist die Aufgabe einer
Landesregierung, dafür zu sorgen, dass sich die Behörden an Recht und
Gesetz halten", so Schaar auf NDR Info

Besonders eklatant ist das Verhalten der Behörden in Hamburg. Das
2012 in Kraft getretene Transparenzgesetz räumt Bürgern nach Meinung
von Experten auch im bundesweiten Vergleich sehr weitreichende
Auskunftsrechte ein. Trotzdem beließ es die Sozialbehörde auch nach
mehrfacher Nachfrage bei Verweisen auf Bürgerschaftsdrucksachen.
Außerdem teilte sie mit, dass dem Fragesteller Kosten in Höhe von 800
bis 1000 Euro entstehen werden. Dabei enthält die Gebührenordnung der
Stadt eine Deckelung, die bei 500 Euro liegt.

Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein schickten ebenfalls
unzureichende und ausweichende Antworten. In beiden Ländern sind
Gesetze in Kraft, die Bürgern einen möglichst einfachen Zugang zu
Informationen gewähren sollen. Das Innenministerium in Kiel beließ es
dabei, zahlreiche Internet-Links zu Kostenregelungen, zum
Aufnahmeverfahren im Allgemeinen und zum Aufbau der kommunalen
Verwaltung im Land zu senden. Die Behörden in Mecklenburg-Vorpommern
verlangten mehrfach Legitimationsnachweise des Fragestellers. Am Ende
schickten auch sie nur allgemeine Informationen zur Unterbringung von
Asylsuchenden.

Dem Innenministerium in Niedersachsen sendete NDR Info ebenfalls
eine verdeckte Anfrage. Allerdings gibt es in Niedersachsen noch
keine gesetzliche Auskunftspflicht für Behörden. Die Landesregierung
will Ende dieses Jahres ein an Hamburg angelehntes Transparenzgesetz
auf den Weg bringen. Das Ressort von Boris Pistorius (SPD) reagierte
auf die Anfrage zunächst nicht, mittlerweile befindet sich diese nach
Angaben eines Sprechers in Bearbeitung. Trotzdem räumte er ein, das
Haus werde "die inneren Vorgänge bei der Beantwortung von
Bürgeranfragen sicherlich noch einmal hinterfragen". Im vorliegenden
Fall sei aber aus seiner Sicht alles optimal gelaufen. Ähnlich
reagierten Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein.
Hier betonten Behördensprecher, sie müssten zwar Auskünfte geben,
seien aber nicht für die Informationsbeschaffung zuständig. Aber: Es
habe Kommunikationsprobleme gegeben, so ein Hamburger
Behördensprecher.



Pressekontakt:
Norddeutscher Rundfunk
Presse und Information
Ralph Coleman
Tel.: 040/4156-2302


http://www.ndr.de
https://twitter.com/ndr


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