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Vergütungen: EU hebelt deutsches Aktiengesetz aus

Geschrieben am 27-11-2014

München (ots) - Die Europäische Union will die Befugnisse von
Aktionären stärken. Künftig soll die Hauptversammlung verbindliche
Regeln zur Vergütung von Vorständen in börsennotierten Unternehmen
beschließen. Damit befinden sich die EU-Pläne im Widerspruch zu
deutschem Recht, wonach die Vergütung von Vorständen derzeit durch
die Aufsichtsräte festgelegt wird (§87 AktG). Viele Unternehmen
rechnen damit, dass der Druck auf den Aufsichtsrat weiter steigt und
die Suche nach qualifizierten Kandidaten dadurch erschwert wird. Das
ist ein Ergebnis des "HV-Management Seminars 2014". Auf Einladung von
Computershare Deutschland nahmen unter vielen anderen 13 im DAX-30
gelistete Unternehmen teil.

Ziel der EU-Kommission ist eine stärkere Verankerung des
Leistungsprinzips in den Vergütungsrichtlinien der Unternehmen.
Bislang liegt die endgültige Entscheidung über die Bezugshöhen allein
beim Aufsichtsrat. Abstimmungen auf Hauptversammlungen haben keine
bindende Wirkung. Das soll sich nach dem Willen der EU ändern.
Künftig sollen die Aktionäre das letzte Wort beim Thema Vergütungen
bekommen. Viele Unternehmen müssen sich daher auf einen deutlich
höheren organisatorischen Aufwand im Vorfeld von
Aktionärsversammlungen einstellen. "Durch die neue Regelung zwingt
der Gesetzgeber Vorstand, Aufsichtsrat und Versammlungsleitung im
Vorfeld von Aktionärsversammlungen zu einer intensiven Abstimmung, um
alle Eventualitäten bei der bevorstehenden Vergütungsentscheidung zu
berücksichtigen", sagt Thomas Licharz, Managing Director Issuer
Services bei Computershare.

Viele Unternehmen zweifeln daran, ob sich die neue Regelung im
Sinne der Aktionäre tatsächlich auszahlt. Dazu Licharz: "Eine
verbindliche HV-Entscheidung zur Vorstandsvergütung schafft neue
Rechtfertigungszwänge und macht die Unternehmensführung unflexibler.
Die geplante EU-Richtlinie lässt beispielsweise offen, was bei
personellen Veränderungen oder neuen Ressortzuschnitten im Vorstand
passiert. Wenn das beschlossene Vergütungsmodell darauf keine Antwort
parat hat, müsste eine außerordentliche Hauptversammlung stattfinden
oder die Entscheidung bis zum nächsten Termin vertagt werden."

In der Diskussion haben die teilnehmenden HV-Experten auch auf ein
völlig neues Risiko hingewiesen, wenn es zu einer Umsetzung der
Aktionärsrechte-Richtlinie in der geplanten Form kommt. Es bleibe
beispielsweise offen, wie zu verfahren ist, falls die
Hauptversammlung zu keinem Beschluss über die Vergütung von
Vorständen kommt. Wie sensibel dieses Thema ist, zeigt exemplarisch
die kontroverse Hauptversammlung der Deutschen Bank 2010: Der
Vergütungsplan erhielt nur 58 Prozent Zustimmung. Bei Heidelberger
Cement ist die entsprechende Vorlage mit 54 Prozent Nein-Stimmen im
gleichen Jahr sogar durchgefallen. "Ein paar Ablehnungen zu viel und
plötzlich stehen Firmen ohne eine Vergütungsentscheidung für
Vorstände da", warnt Licharz.

Vor diesem Hintergrund befürchten viele Unternehmen, geeignete
Kandidaten noch schwerer für ein Aufsichtsratsmandat finden zu
können. "In der aktuellen Debatte um angemessene Vergütungen stehen
Mandatsträger in Kontrollgremien teilweise selbst im
Scheinwerferlicht", sagt Experte Licharz. "Gleichzeitig verlagert
sich seit Beginn der Finanzkrise vor sechs Jahren immer mehr
Verantwortung auf den Aufsichtsrat. Die Mandatsträger sind aktuell
beispielsweise besonders gefragt, wenn es um die Sicherheit von
wirtschaftlichen Prognosen geht. Inzwischen beantworten Aufsichtsräte
von DAX-Konzernen nahezu jede zweite Frage auf einer
Hauptversammlung."

In Deutschland organisiert Computershare jährlich 300
Hauptversammlungen jeder Größenordnung und führt im Kundenauftrag den
gesamten Prozess, von der Anmeldung bis zur Dividendenausschüttung,
durch. International führt das Unternehmen 125 Millionen Depots in
elektronischen Aktienregistern.

Über Computershare (CPU)

Computershare (ASX:CPU) ist ein globaler Marktführer für die
Verwaltung von Aktienregistern und Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen
sowie für die Aktivierung von Depotstimmrechten ("Proxy
Solicitation") und bietet stakeholderorientierte
Kommunikationskonzepte an.

In ausgewählten Märkten hat sich Computershare darüber hinaus auf
Treuhänderlösungen für Emittenten und die technische
Insolvenzadministration spezialisiert. Das Unternehmen verwaltet
steuerliche Vergünstigungspläne für Mitarbeiter ("Tax Voucher
Services") und bietet zudem eine große Auswahl weiterer spezieller
Finanz- und Governancedienstleistungen an.

Seit der Gründung 1978 hat sich Computershare als Experte für die
Verarbeitung hochvolumiger Transaktionsdaten und die damit verbundene
Abwicklung des Zahlungsverkehrs etabliert. Das Know-how zur
Aktivierung und Bindung von Stakeholdern wird von weltweit führenden
Unternehmen, Verbänden und andere Institutionen genutzt, um die
Beziehungen zu ihren Investoren, Angestellten, Gläubigern,
Mitgliedern und Kunden zu optimieren.

Computershare ist mit über 15.000 Angestellten weltweit in allen
großen Finanzmärkten vertreten.

Für weitere Informationen besuchen Sie www.computershare.de



Pressekontakt:
Christine Anger, Manager Marketing and Communications,
Computershare Deutschland GmbH & Co. KG
T.+49 89 30903-245, E-Mail: christine.anger@computershare.de


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