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Neue Westfälische (Bielefeld): Hooligan-Opfer müssen Gerichtskosten bezahlen¶ Schwer zu akzeptieren Von Jens Reichenbach

Geschrieben am 18-11-2014

Bielefeld (ots) - Nur Sekunden entschieden am 5. Mai 2012 über
Leben und Tod eines damals 26-jährigen Werder-Bremen-Fans.
Bielefelder Hooligans waren über ihn und seine Freunde hergefallen.
Einer schlug ihn nieder, ein Zweiter trat mit Anlauf gegen seinen
Kopf. Dass er überlebte, gleicht einem Wunder. Nach Bielefeld kehrte
der inzwischen Genesene zurück, um vorm Landgericht für eine gerechte
Strafe für die Täter zu sorgen. Gleichzeitig klagte er mit einem
Anwalt auf Schadenersatz und Schmerzensgeld. "Natürlich", sagt der
normale Menschenverstand. "Lieber nicht", sagt derjenige, der die
sieben Siegel der Strafprozessordnung zu verstehen vermag. Denn wenn
der Verurteilte kein Geld hat, bleibt das Opfer auf seinen Kosten
sitzen. Im Fall von Malte K. ist das nur schwer zu akzeptieren. Malte
K. kam als Gast in diese Stadt, wurde dort fast totgeprügelt und muss
jetzt auch noch zahlen. Hier ist der Gesetzgeber gefragt, solche
Ungerechtigkeiten künftig zu verhindern.



Pressekontakt:
Neue Westfälische
News Desk
Telefon: 0521 555 271
nachrichten@neue-westfaelische.de


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