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(Korrektur: Menschenrechtsinstitut begrüßt Stärkung der Parlamentsrechte zu Rüstungsexporten / 21.10.2014, 13:48 Uhr)

Geschrieben am 21-10-2014

Berlin (ots) - Bitte beachten Sie die Korrektur im dritten Absatz.
Statt "der EU-Verhaltenskodex zu Rüstungsexporten" muss es hier
heißen "der Gemeinsame Standpunkt der EU zu Rüstungsexporten". Es
folgt die korrigierte Meldung.

Zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichtes über den
parlamentarischen Informationsanspruch bei Rüstungsexporten, erklärt
Wolfgang Heinz, Senior Policy Adviser am Deutschen Institut für
Menschenrechte:

"Das Deutsche Institut für Menschenrechte begrüßt, dass die
Bundesregierung grundsätzlich Abgeordneten auf eine entsprechende
Anfrage hin mitteilen muss, ob ein Rüstungsexport vom
Bundessicherheitsrat genehmigt wurde.

Bundesregierung und Bundestag sollten die Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichtes zum Anlass nehmen, die Entscheidungen zu
Rüstungsexporten transparenter zu machen. Wie das Verfassungsgericht
festgestellt hat, erfüllt der Rüstungsexportbericht der
Bundesregierung nicht das berechtigte Informationsinteresse des
Parlaments. Die Berichterstattung der Bundesregierung sollte die
Abgeordneten in die Lage versetzen nachzuprüfen, ob die
Entscheidungspraxis der herausragenden Bedeutung der Menschenrechte
gerecht wird. So heißt es in den Grundsätzen der Bundesregierung zu
Rüstungsexporten aus dem Jahr 2000: 'Der Beachtung der Menschenrechte
im Bestimmungs- und Endverbleibsland wird bei den Entscheidungen über
Exporte von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern besonderes
Gewicht beigemessen'. Auch der Gemeinsame Standpunkt der EU zu
Rüstungsexporten von 2008 nimmt auf das Kriterium Menschenrechte
ausdrücklich Bezug.

Es ist erkennbar, dass Rüstungsgüter in Länder, in denen
erhebliche Menschenrechtsverletzungen vorkommen, geliefert worden
sind. Daher ist die bisherige Anwendung des Menschenrechtskriteriums
unklar. Für eine kritische Debatte bedarf es hier deutlicher
Reformschritte auf dem Weg zu mehr Transparenz."

Gemeinsamer Standpunkt der EU 2008/944/GASP vom 8. Dezember 2008,
betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von
Militärtechnologie und Militärgütern http://ots.de/hLTDd

Politische Grundsätze der Bundesregierung für den Export von
Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern (2000) http://ots.de/kbwHO

Pressemitteilung: Rüstungsexporte: Menschenrechte als Kriterium
ernst nehmen und parlamentarische Befassung stärken (06.12.2012)
http://ots.de/Tvesa

Honorarfreies Foto zum Download: Wolfgang Heinz, Senior Policy
Adviser am Deutschen Institut für Menschenrechte; Copyright: DIMR/S.
Pietschmann: http://ots.de/eUiHy



Pressekontakt:
Bettina Hildebrand, Pressesprecherin
Telefon +49 30 25 93 59 14 / mobil: 0160 966 500 83
E-Mail: hildebrand@institut-fuer-menschenrechte.de


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