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DER STANDARD- Kommentar: "Endlich eine Reform" von Michael Völker

Geschrieben am 20-10-2014

Der parlamentarische Untersuchungsausschuss wird
funktionstüchtig gemacht. ET 21.10.2014

Wien (ots) - Es ist ein Wurf, sogar ein großer. Die Reform des
Untersuchungsausschusses steht, es gibt darüber eine breite Einigung
aller Parlamentsparteien - mit Ausnahme des Team Stronach, das sich
selbst aus dem Verhandlungsprozess genommen und damit nicht unbedingt
die eigene Relevanz unterstrichen hat. Dass Regierungsparteien und
Opposition einig sind, kann einen stutzig machen, muss aber nicht.
Sowohl die Regierungsfraktionen SPÖ und ÖVP als auch die
Oppositionsparteien haben einen großen Sprung gewagt - jeweils von
einem anderen Standpunkt - und sind zu einem konstruktiven Ergebnis
gekommen. Dass die verschiedenen Parteien jetzt in einen politischen
Wettstreit eintreten, wer denn den größten Beitrag zu dieser Einigung
geliefert hat - am lautesten reklamieren das Reinhold Lopatka von der
ÖVP und Peter Pilz von den Grünen für sich -, braucht einen nicht zu
irritieren. Das ist das politische Tagesgeschäft.

Mit 1. Jänner soll die Neuregelung in Kraft treten. Ein
parlamentarischer Untersuchungsausschuss kann dann von einer
Minderheit eingesetzt werden, das ist wohl die wichtigste Neuerung:
Ein Viertel der Abgeordneten kann das Thema bestimmen und einen
Ausschuss einsetzen, also auch gegen den Willen der Mehrheit der
Regierungsfraktionen im Parlament. Das sollte zwar als politische
Selbstverständlichkeit gewertet werden, dennoch kann man die
Koalitionsparteien für diesen Schritt loben. Sie haben damit ein
wichtiges Instrument, mit dem sie bisher Aufklärung verhindern
konnten, aus der Hand gegeben.

Dass künftig die Präsidentin oder einer der Präsidenten des
Nationalrats die Vorsitzführung in diesem Gremium übernehmen, ist
ebenfalls eine wichtige Neuerung. Ob die Vorsitzführung dadurch auch
objektiver ablaufen wird, wie erhofft, wird erst die Praxis zeigen.
Gerade bei Nationalratspräsidentin Doris Bures, die als enge
Vertraute von Bundeskanzler Werner Faymann gilt, wurde genau das
infrage gestellt. Die Oppositionsparteien sollten dennoch im Rahmen
der Verfahrensregeln genügend Spielraum haben, sich gegen eine
tendenziöse Vorsitzführung zu wehren.

In der Abstufung der Geheimhaltung, in der Ahnung von Verleumdung
und Geheimnisverrat sowie bei der Streitschlichtung durch
Volksanwälte oder Verfassungsrichter haben die Abgeordneten
konstruktive Lösungen gefunden, die praktikabel und auch ausgewogen
sind. Die Rechte von Zeugen oder anderer unbeteiligter Dritter, die
etwa in einem Akt vorkommen, bleiben gewahrt, ohne dass die
Wahrheitsfindung mutwillig gebremst wird. Dass nun sogar mit
Einwilligung der Grünen Akten geschwärzt werden können, um
Auskunftspersonen zu schützen, zeigt letztlich sehr anschaulich, dass
alle Beteiligten um eine gedeihliche Lösung bemüht waren.

Medien können übrigens nicht belangt werden, selbst wenn sie
geheime Daten veröffentlichen, es sei denn, sie stiften einen
Abgeordneten aktiv zur Weitergabe an. Das ist gut so.

Angesichts der nunmehrigen Lösung erscheint es umso absurder, dass
SPÖ und ÖVP so lange auf die Verschleppungstaktik gesetzt haben. Den
Hypo-Ausschuss konnten sie damit nicht verhindern, das wird wohl der
erste Ausschuss sein, der auf Antrag der Opposition eingesetzt werden
wird. Wenn dann die Fetzen fliegen - recht so. Sie tun das dann in
geordnetem Rahmen, und das ist ein Erfolg, mit dem sich die
beteiligten Parlamentarier schmücken können.

Rückfragehinweis:
Der Standard, Tel.: (01) 531 70/445

Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/449/aom

*** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER
INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT ***


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