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NOZ: Gespräch mit Eugen Brysch, Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz

Geschrieben am 16-10-2014

Osnabrück (ots) - Patientenschützer kritisieren Entwurf zur
Sterbehilfe

"Außerordentlich gefährlich" -"Man muss nur ein Arzt sein und
schon hat man eine wichtige Hürde überwunden"

Osnabrück. Patientenschützer haben den jüngsten Entwurf von
Abgeordneten aus SPD und Union zur Sterbehilfe scharf kritisiert. In
einem Gespräch mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Freitag)
bemängelte der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen
Brysch, damit würden Ärzte pauschal als Suizidhelfer legitimiert. Das
sei "außerordentlich gefährlich". Der Patientenschützer kritisierte
außerdem, dass die Abgeordneten in ihrem Entwurf vom breiten Wunsch
im Parlament abrückten, die organisierte Sterbehilfe unter Strafe zu
stellen. Brysch: "Absurd ist die Behauptung der Verfasser, dass sich
ihr Vorschlag und ein Verbot der organisierten Suizidbeihilfe nicht
ausschließen würden."

"Man muss nur ein Arzt sein und schon hat man eine wichtige Hürde
überwunden", bemängelte Brysch. Einige Mediziner würden jedoch seit
Jahren ein unethisches Spiel mit den Ängsten treiben und bei der
Selbsttötung helfen. Gerade diese Ärzte würden die Beihilfe zum
Suizid auch jenen Menschen anbieten, die nicht unter starken
Schmerzen litten, sondern Ängste vor fortschreitendem Parkinson, vor
Demenz oder dem Wechsel in ein Pflegeheim hätten. Deshalb gebe es
keine allgemein gültigen Kategorien für "objektiv schweres Leiden";
wie die Abgeordneten meinen. "Diese Leitplanken werden in der Praxis
schnell zu Gummi", so Brysch. Auch sei die Formulierung von der
Unumkehrbarkeit einer Krankheit, die zum Tode führt, trivial.
"Schließlich verläuft das Leben vom Grundsatz her unumkehrbar
tödlich."

Brysch bemängelte außerdem, dass das Papier lediglich
Spiegelstriche enthalte. Er appellierte an alle Gruppen von
Bundestagsabgeordneten, die jetzt Vorschläge unterbreiten, endlich
durchformulierte Gesetzesentwürfe vorzustellen. "Allen Vorschlägen
mangelt es an Verbindlichkeit", kritisierte der Patientenschützer.
"Das hilft dem ethischen Anliegen nicht."

Das am Donnerstag vorgestellte Eckpunktepapier wird unterstützt
vom Bundestagsvizepräsidenten Peter Hintze (CDU) und von den
SPD-Abgeordneten Karl Lauterbach, Carola Reimann und Burkhard Lischka
sowie von Dagmar Wöhrl (CSU) und Katherina Reiche (CDU). Demnach soll
unter anderem die Beihilfe zum Suizid zivilrechtlich geregelt und
ärztliche Beihilfe ausdrücklich erlaubt werden. Die Abgeordneten
schlagen konkret vor, dass ärztliche Suizid-Beihilfe zulässig sein
soll, wenn bei dem Sterbewilligen "eine unheilbare Erkrankung
unumkehrbar zum Tod führt", der Patient "objektiv schwer leidet" und
"eine umfassende Beratung des Patienten bezüglich anderer,
insbesondere palliativer Behandlungsmöglichkeiten stattgefunden hat".
Ein strafrechtliches Verbot der Suizid-Assistenz lehnt die Gruppe ab.



Pressekontakt:
Neue Osnabrücker Zeitung
Redaktion

Telefon: +49(0)541/310 207


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