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UFOP begrüßt Beschluss des Bundestages zur Anpassung der Treibhausgasminderungs- und Berichtspflicht

Geschrieben am 09-10-2014

Berlin (ots) - Der Deutsche Bundestag hat heute mit einigen
Änderungen den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung der
Treibhausgasminderungspflicht verabschiedet. Die Änderungen an der
aus dem Jahr 2009 bestehenden Regelung der Treibhausgasquoten
betreffen vor allem den Wert der von der Mineralölwirtschaft
nachzuweisenden Treibhausgasminderung gegenüber dem Vorjahr
(Dekarbonisierung). Diese beträgt für die Jahre 2015 bis 2017 3,5
Prozent, 4 Prozent für 2017 bis 2020 und ab dem Jahr 2020 6 Prozent.
Die Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen e.V. (UFOP)
begrüßt die um 0,5 Prozent erhöhte Verpflichtung für die ersten
beiden Jahre. Vor dem Hintergrund der Sicherung des bisherigen
Biokraftstoffanteils wertet der Verband diesen Beschluss als einen
Schritt in die richtige Richtung, der jedoch mit 4 Prozent im Sinne
des Klimaschutzes im Transportsektor hätte mutiger ausfallen können.
Dieser UFOP-Forderung wollte sich der Bundestag jedoch nicht
anschließen.

Mit der Einführung der Treibhausgasminderungspflicht wird erstmals
die Summe der Treibhausgasemissionen von der Stufe der
Biomasseproduktion bis zur Verarbeitung und Biokraftstoffherstellung
den Marktzugang bestimmen. Die Treibhausgas- bzw. Ressourceneffizienz
wird zum Wettbewerbsfaktor. Der zu erwartende Biomasserohstoff- und
Energieeffizienzgewinn in der Verarbeitung führt folglich zu einem
verminderten physischen Biokraftstoffbedarf zur Erfüllung der
Treibhausgasminderungspflicht. Die UFOP kritisierte in diesem
Zusammenhang, dass die stark voneinander abweichenden
Bedarfsschätzungen aus dem Kreise der Wirtschaft eine sachgerechte
Anpassung der Treibhausgasminderungspflicht verhindert haben. Die
UFOP begrüßt, dass die Bundesregierung mit diesem Gesetz verpflichtet
wird, im Turnus von zwei Jahren dem Bundestag zu berichten, so dass
eine Überprüfung der Treibhausgasminderungsvorgaben und damit auch
eine sachgerechte Neufestsetzung möglich ist.

Die UFOP erinnert daran, dass sich der Biodiesel- und
Pflanzenölkraftstoffabsatz seit 2007 praktisch halbiert hat. Wurden
2007 noch ca. 4 Mio. Tonnen Pflanzenölkraftstoffe abgesetzt und damit
etwa 13 Prozent des Dieselkraftstoffbedarfs ersetzt, waren es im Jahr
2013 nur noch ca. 2,1 Mio. Tonnen Biodiesel. Ziel der Überprüfung
muss es sein, dass unter Berücksichtigung der durch die jeweiligen
Kraftstoffnormen vorgegebenen Beimischungsobergrenzen das
Treibhausgasreduktionspotenzial durch die Verwendung von
Biokraftstoffen möglichst ausgeschöpft wird. Aus Sicht der UFOP ist
ebenso von Bedeutung, dass Deutschland bereits eine Regelung
geschaffen hat, die die Verwendung von Erneuerbaren bzw.
Biokraftstoffen ab dem Jahr 2020 vorsieht.

Die UFOP betont, dass die mit dem Gesetz verbundene Stärkung der
freiwilligen Zertifizierungssysteme allerdings nicht die aus der
Sicht der Biokraftstoffwirtschaft erforderliche bisher
ordnungsrechtlich verankerte Kontrolle im Rahmen der Doppelanrechnung
von Biokraftstoffen aus Abfallölen ersetzt. Diese hat sich
grundsätzlich bewährt und hätte beibehalten werden müssen. Nun liegt
die Verantwortung bei der EU-Kommission, die diese
Zertifizierungssysteme zulässt. Die UFOP sieht die Kommission
gefordert die heute 17 zugelassenen Systeme kritisch im Rahmen der
Wiederzulassung zu prüfen, damit sich nicht unterschiedliche
Zertifizierungsanforderungen zu einem Wettbewerbsvorteil entwickeln
können. Denn von der Qualität der Zertifizierung hänge schließlich
auch die öffentliche Akzeptanz von Biokraftstoffen ab. Biokraftstoffe
nehmen hier eine Vorreiterrolle ein, wenn die Politik im Rahmen der
Bioökonomie auch die stoffliche Nutzung nachwachsender Rohstoffe
vorantreiben will.



Pressekontakt:
UFOP e. V.
c/o WPR COMMUNICATION
Norbert Breuer
Saarbrücker Straße 36
10405 Berlin
Tel.: 030/440388-0
Fax: 030/440388-20
E-Mail: info@ufop.de


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