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Häusliche-Krankenpflege-Richtlinie: "Änderung ist eine gesunde Entscheidung" / bpa: Patienten und Pflegedienste profitieren von dem Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA)

Geschrieben am 07-10-2014

Berlin (ots) - Krankenhausärzte können Patienten künftig für fünf
Arbeitstage häusliche Krankenpflege verordnen statt wie bisher nur
für drei Werktage. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat die
Häusliche-Krankenpflege-Richtlinie entsprechend angepasst. Der
Beschluss wurde gestern im Bundesanzeiger veröffentlicht und ist
damit ab sofort in Kraft. Auch wenn der G-BA hinter den Forderungen
des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa)
geblieben ist, stellt die erweiterte Verordnungsmöglichkeit eine
Verbesserung hinsichtlich des Übergangs von der Klinik in die
Häuslichkeit dar. bpa-Geschäftsführer Bernd Tews begrüßt die
Neuerung: "Fortan ist es insbesondere für Patienten, die am
Wochenende entlassen werden, wesentlich einfacher, die weitere
Versorgung zu Hause zu veranlassen. Die Pflegedienste haben zunächst
mehr Handlungssicherheit und können die Versorgung in der
Häuslichkeit und die Einbeziehung des Hausarztes besser vorbereiten",
so Tews.

Auch bisher durften Krankenhausärzte häusliche Krankenpflege
verordnen, wenn sie diese für notwendig hielten - allerdings nur für
drei Werktage, wobei der Zeitraum von Montag bis Samstag in die Frist
einfloss. Mit der Ausdehnung der Regelung auf fünf Arbeitstage von
Montag bis Freitag kann sich ein Patient, der beispielsweise am
Samstag aus dem Krankenhaus entlassen wird, nun bis zum
darauffolgenden Freitag um eine Anschlusspflege kümmern. Samstage,
Sonn- und Feiertage, an denen die häusliche Krankenpflege
selbstverständlich gewährleistet ist, fließen nicht in die Rechnung
ein und verringern die Frist folglich nicht.

Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa)
bildet mit mehr als 8.500 aktiven Mitgliedseinrichtungen die größte
Interessenvertretung privater Anbieter sozialer Dienstleistungen in
Deutschland. Einrichtungen der ambulanten und (teil-)stationären
Pflege, der Behindertenhilfe und der Kinder- und Jugendhilfe in
privater Trägerschaft sind im bpa organisiert. Die Mitglieder des bpa
tragen die Verantwortung für rund 260.000 Arbeitsplätze und circa
20.000 Ausbildungsplätze. Das investierte Kapital liegt bei etwa 20,6
Milliarden Euro.



Pressekontakt:
Für Rückfragen: Herbert Mauel, Bernd Tews, Geschäftsführer, Tel.:
030-30878860


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