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Gericht beanstandet Elbvertiefung - Zwischenerfolg für die Elbe: Bundesverwaltungsgericht moniert Fehler der Planung und wartet Entscheidung des EuGH zur Weservertiefung ab

Geschrieben am 02-10-2014

Leipzig / Hamburg, 2. Oktober 2014 (ots) - Die endgültige
gerichtliche Entscheidung über die geplante Elbvertiefung verzögert
sich. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig verkündete
heute, dass der Planfeststellungsbeschluss an mehreren Fehlern
leidet, die einzeln und in ihrer Gesamtschau zum Erfolg der Klage
führen würden. Das Gericht könne jedoch heute nicht endgültig
entscheiden, sondern müsse auf eine im Frühjahr 2015 erwartete
Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zum EU-Wasserrecht warten.

Die Umweltverbände BUND, NABU und WWF sehen sich durch die heutige
Entscheidung in ihrer Auffassung weitgehend gestärkt: "Wir begrüßen
natürlich, dass das höchste deutsche Gericht viele unserer
Kritikpunkte an der Planung bestätigt hat. Auch können wir
nachvollziehen, dass die EU-Vorschriften sorgfältig geprüft und vom
Europäischen Gerichtshof ausgelegt werden sollen, weil die
Entscheidung eine Signalwirkung für viele Flüsse hat", so die
Umweltschützer. Die im "Aktionsbündnis Lebendige Tideelbe"
zusammengeschlossenen Verbände vertreten die Ansicht, dass die
Hamburger Wirtschaftsbehörde und die Generaldirektion Wasserstraßen
und Schifffahrt Nord in ihren Planungen wichtige Vorgaben des
europäischen Umweltrechts gravierend missachtet haben. "Unser
Anspruch ist es, die Elbe in einen guten Zustand zu bringen, wie es
das europäische Wasserrecht vorsieht. Gesprächen haben wir uns in der
Vergangenheit nicht verweigert und das gilt auch für die Zukunft."

Der Verlauf des gesamten Planungserfahrens seit 2007 zeige, wie
nötig es sei, die deutsche Flusspolitik neu auszurichten. Alle als
Bundeswasserstraße genutzten Flüsse in Deutschland sind in einem
schlechten oder mäßigen ökologischen Zustand, die Elbe ist hier keine
Ausnahme. Weitere Strombaumaßnahmen und Vertiefungen würden dem
gesetzlichen Verbesserungsgebot entgegenstehen, denn die
Mitgliedsstaaten der EU sind durch die europäische
Wasserrahmenrichtlinie verpflichtet, bis zum Jahr 2015 einen "guten
ökologischen Zustand" der Gewässer wiederherzustellen.

Mit rund 40 Mio. Kubikmetern will die Hafenwirtschaft drei Mal
mehr Sediment aus dem Fluss baggern als bei der letzten Vertiefung im
Jahr 1999. Es besteht das Risiko, dass das Ökosystem der Elbe dann
durch veränderte Strömungsverhältnisse, erhöhten
Schwebstofftransport und sinkenden Sauerstoffanteil so stark
geschädigt wird wie die Ems, die bereits zum Sanierungsfall geworden
ist.

Aus Sicht der Umweltschützer ist weiterhin eine Kooperation der
drei norddeutschen Häfen die ökologisch und volkswirtschaftlich beste
Lösung. "Eine Zusammenarbeit der drei Hafenstandorte ist ein Beitrag
um den Anforderungen an die Umwelt und die Schifffahrt gleichermaßen
gerecht zu werden", so die Verbände. Es sei unverantwortbar, die Elbe
und deren einzigartige Natur für wenige Großcontainerschiffe weiter
zu zerstören, während im seeschifftiefen Jade-Weser-Port in
Wilhelmshaven Kurzarbeit herrsche.



Pressekontakt:
in Leipzig bitte an Britta König / WWF 0151 1885 4973 /
britta.koenig@wwf.de

in Hamburg bitte an Paul Schmid / BUND Hamburg 0160 799 09 46 /
presse.hamburg@bund.net

in Hamburg bitte an Malte Siegert / NABU Hamburg mobil 0173-9373241
/siegert@nabu-hamburg.de



In Leipzig stehen seitens der Verbände zur Verfügung:

Alexander Porschke / NABU Hamburg (mob. 0172 403 71 67)

Beatrice Claus / WWF Deutschland (mob. 0151 188 549 68

Manfred Braasch /BUND Hamburg (mob. 0172 408 34 01)


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