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Doppelmoral in der Gesundheitsbürokratie: Organspenden: Leben retten nach Richtlinie?

Geschrieben am 26-09-2014

Hannover (ots) - Alkoholikern steht laut der Bundesärztekammer
kein Spenderorgan zu, bevor sie nicht für mindestens sechs Monate
völlige Alkoholabstinenz eingehalten haben. Diesen Streit um Organe
für Alkoholiker deckte die ARD-Sendung Kontraste in ihrer Ausgabe vom
18. September 2014 auf. Im vorliegenden Fall hatte ein Arzt seiner
Patientin eine Leber transplantiert, obwohl die vorgeschriebene Zeit
noch nicht erreicht war. Die Patientin wäre bei Einhaltung der
Richtlinie verstorben.

Für Dr. Gertrud Greif-Higer von der Arbeitsgruppe
Lebertransplantation der Bundesärztekammer müssen sich die Ärzte in
den sechs Monaten versichern, ob man mit dem Patienten gut
kooperieren kann. Die Befürchtung: Der alkoholabhängige Patient
könnte mit neuer Leber weitertrinken - eine Vermutung, die im
aufgedeckten Fall einem Todesurteil gleichgekommen wäre. "Sie geben
das Organ diesem Patienten, sie geben es einem anderen Patienten
nicht. Wir müssen abwägen: Stirbt dieser Patient oder jener Patient",
erläutert Dr. Greif-Higer die Richtlinie.

Aus medizinischer Sicht ist es durchaus fragwürdig, Alkoholkranken
eine neue Leber zu verweigern. Laut einer Studie der Berliner Charité
leben von Patienten, die wieder rückfällig geworden sind, fünf Jahre
nach der Transplantation noch 88 Prozent, nach zehn Jahren noch 67
Prozent. Doch wie sieht es mit dem moralischen Aspekt aus? Wenn
Alkoholikern Organe verweigert werden, wann werden Fettleibige,
Raucher oder Extremsportler von für sie existenziellen medizinischen
Versorgungsangeboten ausgeschlossen?

Dass bei der Sorge um den effizienten Einsatz von zu wenigen
Spenderorganen im bürokratischen Gesundheitsdschungel mit zweierlei
Maß gemessen wird, zeigt folgendes Beispiel: der Gallengangskrebs.
Häufige Ursache ist eine Entzündung der Gallengänge (PSC).

Die Erkennung des Gallengangkarzinoms (CC) mit herkömmlichen
Verfahren ist schwierig und wird im Wesentlichen durch die Endoskopie
und komplementär durch die bildgebenden Verfahren bestimmt, die eine
Bestimmung des CC nur in bestenfalls 60 % aller Fälle erreicht. Die
Folgen sind für Patienten mit fortgeschrittener PSC fatal, wenn sie
die einzige für sie noch mögliche Therapie erhalten sollen - eine
Leber-Transplantation. Nach einer Leber-Transplantation ist es
notwendig, die Funktion des Abwehrsystems zu unterdrücken (mit
sogenannten Immunsuppressiva). Dies soll die Immun-Aktivität
reduzieren, um das Risiko einer Abstoßung des neuen Organs durch das
Abwehrsystem zu verringern. Leider kann das Immunsystem dadurch
Krebszellen nicht mehr richtig erkennen und ausschalten. Bei
PSC-Patienten mit unerkanntem Gallengangskrebs werden die krebsartig
veränderten Körperzellen nicht mehr zerstört. Das Resultat: Ohne jede
Rettungsmöglichkeit versterben die betroffenen transplantierten
Patienten nach kurzer Zeit. Dadurch ist auch das Organ "verloren",
das anderen schwerkranken Leberpatienten mit dringendem
Transplantationsbedarf das Leben gerettet hätte.

Das müsste heute nicht mehr sein: In Kooperation mit der
Medizinischen Hochschule Hannover (MHH), Gastroenterologie, wurde ein
klinischer Biomarker aus einem Protein-Muster entwickelt, der allein
durch eine Urinprobe eine sehr zuverlässige Unterscheidung zwischen
PSC und einem Gallengangskrebs anzeigt. Im Unterschied zu den
Spenderorganen für Alkoholiker gehen beim Gallengangskrebs
tatsächlich Organe verloren, ohne den Betroffenen helfen zu können.

Doch der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) lehnte es ab, dass die
Kosten für Diagnoseverfahren wie die Protein-Muster-Analyse von den
Krankenkassen übernommen werden - es existiere kein Patientenvorteil.
Diesem Argument widerspricht Professor Dr. Michael P. Manns, Direktor
der Klinik für Gastroenterologie, Hepatologie und Endokrinologie der
MHH: "Durch die Einführung dieses Proteom-Tests kann sehr wohl die
Zahl der Gallenganspatienten gesenkt werden, die irrtümlich
transplantiert werden, weil deren Karzinom trotz invasiver Diagnostik
nicht erkannt wurde."

Der Erfinder der Proteom-Analyse, Professor Dr. Dr. Harald Mischak
vom Lehrstuhl für Proteomics und Systemmedizin an der Universität
Glasgow, der seit 12 Jahren auf diesem Gebiet forscht, geht noch
einen Schritt weiter: "Durch die neue Proteom-Muster-Analyse werden
bis zu 80 Patienten gerettet, weil der Krebs erkannt werden kann und
für diese Patienten dank der Früherkennung durch die kurative
Behandlung eine hohe Wahrscheinlichkeit auf Lebenserhaltung besteht",
so Professor Mischak. "Der G-BA verhindert aber mit willkürlichen
Argumenten die Einführung des Tests."

Vor dem Hintergrund der ethisch nicht zu rechtfertigen Maßstäbe
ist das Vorgehen der Gesundheitsbürokratie unverständlich. Es stellt
sich folgende Frage: Worum geht es in unserem Gesundheitssystem
eigentlich? Den Menschen zu helfen oder Gott spielen zu wollen?



Pressekontakt:
POYS GmbH
Gut Balsamhof
Longericher Hauptstr. 45
50739 Köln
0221 - 95 74 91 27


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