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Mittelbayerische Zeitung: Kommentar von Pascal Durain zu Reform Sexualstrafrecht

Geschrieben am 17-09-2014

Regensburg (ots) - Schon lange vor dieser Entscheidung der
Regierung war klar: Der Fall Edathy wird juristische Konsequenzen
haben. Nicht nur für den einstigen SPD-Politiker, sondern auch für
das Strafgesetzbuch. Niemand kann Justizminister Heiko Maas
vorwerfen, nicht ehrenwerte Absichten - den besseren Schutz von
Kindern - gehabt zu haben. Aber jene Änderungen im Strafgesetzbuch
zeigen, was passiert, wenn Reformdruck auf zu viel Entschlossenheit
trifft. Denn nun droht Verwirrung zum Gesetz zu werden. Ein Beispiel:
Ein 19-Jähriger darf mit seiner 17-jährigen Freundin zwar schlafen,
sie aber nicht nackt fotografieren, auch wenn sie damit einverstanden
ist und das Bild nirgendwo veröffentlicht werden soll. Dem Mädchen
wird also ihre sexuelle Selbstbestimmung zugestanden, aber nicht die
über die Anfertigung eines Bildes von ihr. Außer der Fotograf ist
ebenfalls minderjährig. Die Ermittler fürchten vor einer Flut neuer
Verfahren und Eltern sich davor, für einen Schnappschuss ihres Kindes
kriminalisiert zu werden, weil es "unnatürlich geschlechtsbetont"
aussehen könnte. Das Mindeststrafmaß für den Besitz von
Kinderpornografie bleibt bei drei Monaten, die Höchststrafe wurde von
zwei auf drei Jahre erhöht - ein Dieb wandert dagegen bis zu fünf
Jahre ein. Die Rechtslage ist nicht eindeutiger, sondern
komplizierter. Daher braucht es jetzt die Entschlossenheit
nachzubessern.



Pressekontakt:
Mittelbayerische Zeitung
Redaktion
Telefon: +49 941 / 207 6023
nachrichten@mittelbayerische.de


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