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Usbekistan soll Palm-Preisträger Abdurakhmanow aus der Haft entlassen

Geschrieben am 26-08-2014

Berlin (ots) - Reporter ohne Grenzen (ROG), Amnesty International
und Uzbekistan Press Freedom Group fordern die usbekische Regierung
auf, den diesjährigen Preisträger des Johann-Philipp-Palm-Preises
für Meinungs- und Pressefreiheit, Salijon Abdurakhmanow aus dem
Gefängnis freizulassen, damit er Ende November nach Deutschland
kommen kann. Die Palmstiftung gab heute bekannt, dass sowohl die aus
Bahrain stammende Journalistin Nazeeha Saeed als auch Salijon
Abdurakhmanow am 30.11. 2014 jeweils mit dem mit 10.000 Euro
dotierten Preis ausgezeichnet werden. Saeed wurde 2011 von
Sicherheitskräften in Bahrain wegen ihrer journalistischen Arbeit
zweitweise inhaftiert und geschlagen. Abdurakhmanow sitzt in seiner
Heimat Usbekistan seit 2008 hinter Gittern.

"In Usbekistan ging es bei dem Verfahren vor sechs Jahren einzig
darum, Abdurakhmanow aus dem Verkehr zu ziehen, weil er unangenehme
Wahrheiten ausgesprochen und zu Themen wie Korruption und
Menschenrechtsverletzungen geschrieben hat", sagt ROG-Geschäftsführer
Christian Mihr in Berlin. "Die internationale Gemeinschaft hat
Abdurakhmanow nicht vergessen. Der Preis würdigt ausdrücklich die
Arbeit des Journalisten. Die Regierung in Taschkent muss den
64-Jährigen jetzt endlich freilassen."

Abdurakhmanow ist in seiner Heimat Usbekistan einer der
kritischsten Journalisten. In der Vergangenheit hat er regelmäßig für
Medien wie Radio Free Europe/Radio Liberty, Voice of America oder
Uznews über Themen wie Korruption, Gerechtigkeit und
Menschenrechtsfragen geschrieben. Zudem hat er mehrmals über die
sozialen und gesundheitlichen Folgen der Austrocknung des Aralsees
geschrieben, einer der großen ökologischen Katastrophen des Landes
(http://bit.ly/1nx7EuU).

Am 7. Juni 2008 wurden bei dem Journalisten im Zuge einer
Verkehrskontrolle 114 Gramm Marihuana und knapp 6 Gramm Opium
gefunden. Abdurakhmanow sagte, er habe nichts mit den Drogen zu tun
und beschuldigte die Staatsmacht, die Drogen gezielt in seinem Auto
platziert haben - eine gängige Praxis der usbekischen Behörden, um
Kritiker aus dem Verkehr zu ziehen. Abdurakhmanow glaubt, dass man
ihn wegen seiner journalistischen Arbeit mundtot machen wollte.
Reporter ohne Grenzen teilt diese Vermutung (http://bit.ly/1BY4CK1).

Kurz nach dem Fund wurde der Journalist zunächst wegen
Drogenbesitzes unter Artikel 276 (2) des Strafgesetzbuches angeklagt.
Als ein Bluttest jedoch ergab, dass er keinerlei Drogen konsumiert
hatte, wurde er wegen des Verkaufs von Drogen mit Paragraf 273 (5)
angeklagt, einem wesentlich schlimmeren Vergehen, das mit bis zu 20
Jahren Haft bestraft werden kann.

Beim anschließenden Gerichtsverfahren traten schließlich
Unregelmäßigkeiten auf. Es wurde bekannt, dass die Drogen nie auf
Abdurakhmanows Fingerabdrücke getestet worden waren und dass ein
Drogenhund auf das Auto des Journalisten nicht angeschlagen hatte.
Videoaufnahmen der Festnahme bestätigten diese Aussage.
(http://bit.ly/1pc9FlW).

Trotz der unklaren Beweislage befand ein Gericht in der Stadt
Karakalpakstan den Journalisten für schuldig und verurteilte ihn am
20. Oktober 2008 zu zehn Jahren Haft. Eine Berufung wurde am 19.
November 2008 abgewiesen, auch der Oberste Gerichtshof wies eine von
Abdurakhmanows Anwalt beantragte Wiederaufnahme des Verfahrens am 1.
Juni 2011 zurück.

Abdurakhmanow ist in der usbekischen Gefängniskolonie Qarshi
untergebracht. Wegen eines Magen- und Darmgeschwürs muss er
regelmäßig in einem Krankenhaus behandelt werden. Internationale NGOs
wie Reporter ohne Grenzen, Freedom House oder Amnesty International
haben wiederholt Abdurakhmanows Freilassung gefordert.

Seit dem Massaker von Andischan mit mehreren Hundert Toten im Jahr
2005 verfolgt die usbekische Regierung unter Präsident Islam Karimow
unerbittlich kritische Journalisten und kriminalisiert jegliche
unabhängige Berichterstattung (http://bit.ly/1tvUrbG ).
Internationale Medien wie BBC, Deutsche Welle oder Radio Free Europe
mussten in den Monaten nach dem Blutbad Usbekistan verlassen, nur
wenigen ausländischen Korrespondenten wurde in den vergangenen Jahren
auch nur erlaubt, das Land zu Recherchezwecken zu bereisen
(http://bbc.in/1ltvsVo).

Neun Journalisten sind derzeit in Usbekistan inhaftiert. Am 28.
Juni hat die Regierung den freien Journalisten Said Abdurakhimow zur
Zahlung einer Geldbuße von umgerechnet rund 2400 Euro verurteilt,
einem Betrag, der einem Vielfachen eines Jahresgehaltes entspricht
(http://bit.ly/1wrplWi). Die Anklage warf dem Journalisten das
Arbeiten "ohne Akkreditierung" vor und bezeichnete ihn "als Gefahr
für die soziale Ordnung". Abdurakhimow hatte zuvor über Bürger
berichtet, die ohne Entschädigungszahlung aus ihren Häusern
vertrieben worden waren. Der Beitrag war auf der Nachrichtenwebseite
Fergananews.com erschienen, einem in Moskau ansässigen Regionalmedium
(http://bit.ly/1nx8tUt).

Exilmedien unerlässlich für die Berichterstattung

Unabhängige Berichterstattung aus Usbekistan ist nur über Medien
im Ausland möglich. Die Webseite uznews.net ist das wichtigste
usbekische Exilmedium (http://www.uznews.net/en/about). Journalisten
in Usbekistan, die undercover für Exilmedien berichten, sind ständig
der Gefahr ausgesetzt, von den Behörden verfolgt, verhaftet und zu
langen Gefängnisstrafen verurteilt zu werden
(http://www.taz.de/!124340/). Im Rahmen seiner Arbeit unterstützt
Reporter ohne Grenzen mehrere Exilmedien.

Der Johann-Philipp-Palm-Preis für Meinungs- und Pressefreiheit
wird seit 2002 alle zwei Jahre im Gedenken an den Schorndorfer
Buchhändler Johann Philipp Palm in Schorndorf verliehen. Er würdigt
Frauen, Männer sowie Institutionen, die "in herausragender Weise ein
Beispiel für persönlichen oder institutionellen Einsatz zur
ungehinderten Verwirklichung von Meinungs- und Pressefreiheit geben."
Die Bekanntgabe des Preisträgers/der Preisträgerin erfolgt jeweils am
26. August, dem Todestag Palms.

Auf der ROG-Rangliste der Pressefreiheit steht Usbekistan auf
Platz 166 von 180 Ländern. Weitere Informationen über die Lage der
Medien in dem Land finden Sie unter http://en.rsf.org/uzbekistan.html
.

Pressekontakt:

Reporter ohne Grenzen

Silke Ballweg / Christoph Dreyer, Pressereferat
presse@reporter-ohne-grenzen.de T: +49 (0)30 60 98 95 33-55

Amnesty International

Sektion der Bundesrepublik Deutschland e. V. presse@amnesty.de T:
+49 (0)30 - 42 02 48 - 306

Usbekistan Press Freedom Group

Galima Bukharbaeva T: +49 (0) 176 80571 764



Pressekontakt:
Reporter ohne Grenzen
Silke Ballweg / Christoph Dreyer
presse@reporter-ohne-grenzen.de
www.reporter-ohne-grenzen.de
T: +49 (0)30 609 895 33-55
F: +49 (0)30 202 15 10-29


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