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Geplante Ökostrom-Ausschreibungen: Wettbewerbsschutz für Bürgerenergie ist unverzichtbar

Geschrieben am 22-08-2014

Hamburg (ots) - Deutschlands größte Energie-Genossenschaft
Greenpeace Energy fordert die Bundesregierung auf, einen
Wettbewerbs-Schutz für kleinere Bürgerenergie-Projekte
festzuschreiben. Konkret schlägt Greenpeace Energy vor, im Rahmen der
geplanten Ausschreibungsregeln für neue Ökostrom-Anlagen ein genau
definiertes Projekt-Kontingent exklusiv für Akteure aus regionalen
Bürgerinitiativen, Genossenschaften oder Kommunen zu reservieren. Das
Ziel: kleinere Anbieter sollen im Wettbewerb mit großen,
finanzkräftigen Konzernen nicht abgehängt werden.

"Wir sehen Ausschreibungen grundsätzlich kritisch und glauben
nicht daran, dass diese zu den von der Politik erwarteten
Kostensenkungen beim Ausbau der erneuerbaren Energien führen", sagt
Marcel Keiffenheim, Leiter Energiepolitik bei Greenpeace Energy.
"Wenn die Ausschreibungen aber - wie im neuen EEG vorgesehen -
demnächst für Anlagenbetreiber verpflichtend werden, dann muss darin
ein expliziter Schutz für die Bürgerenergie festgeschrieben werden."

Diese kleineren Akteure nämlich sind bei freien Ausschreibungen im
Nachteil gegenüber großen Anbietern, die Planungsrisiken auf mehrere
Projekte verteilen können. Im direkten Wettbewerb wirken auf
Bürgerenergie-Gesellschaften deshalb insbesondere das Risiko eines
Nicht-Zuschlages sowie die Schwierigkeit, nötiges Risikokapital
aufzubringen, abschreckend. "Folge: die Akteurs-Vielfalt beim Ausbau
der erneuerbaren Energien wäre gefährdet", so Keiffenheim.

Greenpeace Energy schlägt deshalb vor, im Rahmen der derzeit vom
Bundeswirtschaftsministerium zu entwickelnden Ausschreibungsregeln
für Photovoltaik-Freiflächenanlagen ein spezielles
Ausschreibungssegment einzurichten, das ausschließlich für kleinere
und regionale Akteure vorgesehen ist. Dieses Segment könnte zum
Beispiel ein Viertel aller geförderten Neubau-Projekte ausmachen.
Bürgerenergie-Gesellschaften lassen sich dadurch definieren, dass
mehr als die Hälfte der Stimmrechtsanteile von mindestens sieben
natürlichen Personen, von Genossenschaften oder Gebietskörperschaften
aus der betroffenen Region gehalten werden und dass die Leistung der
geplanten Anlagen fünf Megawatt nicht überschreitet.

Daneben fordert Greenpeace Energy, einen so genannten
"Refinanzierungsfonds" einzuführen, der für Bürgerenergie-Projekte im
Falle eines Nicht-Zuschlags die entstandenen Kosten abfedert. Dieser
Fonds könnte sich etwa aus Versicherungs-Zahlungen der
Ausschreibungs-Teilnehmer speisen. Die Höhe dieser Zahlungen und der
Kompensationen würde sich dann an der Leistung der geplanten Anlagen
orientieren.

Die Forderungen von Greenpeace Energy finden sich in einer
offiziellen Stellungnahme, die das Unternehmen heute an das
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie in Berlin geschickt hat.
Das Ministerium hatte Mitte Juli Branchenakteure zu einem
Konsultationsverfahren eingeladen, bei dem modellhaft Eckpunkte für
ein neues Ausschreibungsdesign für Photovoltaik-Freiflächenanlagen
festgelegt werden sollen. Laut dem am 1. August in Kraft getretenen
reformierten Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sind Ausschreibungen
für die Förderung neuer Ökostrom-Anlagen ab 2017 verpflichtend
vorgesehen.

Die vollständige Stellungnahme von Greenpeace Energy an das
Bundeswirtschaftsministerium finden Sie unter http://ots.de/I7AGv



Pressekontakt:
Christoph Rasch
Politik und Kommunikation
Greenpeace Energy eG
Hongkongstraße 10
D-20457 Hamburg

Telefon 040 / 808 110 - 658
Mobil 0160 / 96 970 159
Fax 040 / 808 110 - 677
christoph.rasch@greenpeace-energy.de
www.greenpeace-energy.de


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