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Rheinische Post: Kommentar / Rätselhafte Sparkassen = Von Thomas Reisener

Geschrieben am 13-08-2014

Düsseldorf (ots) - Seit fast fünf Jahren verpflichtet das
Transparenzgesetz die NRW-Sparkassen zur Offenlegung der Vorstands-
und Verwaltungsratsbezüge. 99 halten sich daran, sechs nicht. Diese
sechs behaupten für sich einen Rechtsanspruch auf Geheimhaltung. Als
ob für sie ein anderes Recht als für die 99 anderen Sparkassen gelten
würde. Außerdem: Sparkassen gehören den Bürgern. Deshalb haben die
Bürger ein Recht zu erfahren, was "ihr" Spitzenpersonal verdient, und
wie "ihre" Vertreter in den Verwaltungsräten entlohnt werden. Die
sechs Geheimnis-Kassen nehmen sich selbst wichtiger als ihre Kunden,
die ja auch Bürger sind. Das ist keine gute Visitenkarte für ein
Geldinstitut. Sparkassen sind eben keine Privatbanken. Sie sind fast
immer öffentlich-rechtliche Arbeitgeber. Das bedeutet für die
Angestellten viele Vorteile. Aber eben auch ein paar Nachteile. Die
Pflicht zur Offenlegung von Spitzengehältern gehört dazu. Vorstände,
denen das nicht passt, können ja woanders arbeiten. Und die
Verwaltungsräte sind auch nicht gezwungen worden, die lukrativen
Sitzungsgelder zu kassieren.



Pressekontakt:
Rheinische Post
Redaktion

Telefon: (0211) 505-2621


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