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Kommission weist ARD-Berichterstattung über "Geheimakte Freihandelsabkommen" zurück

Geschrieben am 05-08-2014

Berlin (ots) - Die Europäische Kommission hat die Darstellung über
die "Geheimakte Freihandelsabkommen" in der ARD-Sendung "Der große
Deal" vom Montagabend zurückgewiesen. Angreifbar ist insbesondere die
Darstellung über angebliche Geheimpapiere, die Verbreitung
gefährlicher Chemikalien, die angeblich drohende Privatisierung
öffentlicher Krankenhäuser in Deutschland und die angebliche Gefahr
für deutsche Arbeitsschutzstandards.

In der Reportage "Der große Deal" im ARD-Fernsehen am Montagabend
wurde behauptet, grundsätzliche Standards in Europa seien in Gefahr -
unter anderem bei der Zulassung von Chemikalien. Zwar erwähnen die
Autoren ein öffentliches EU-Positionspapier mit der Bemerkung, dass
die EU die Verbreitung gefährlicher Chemikalien wohl nicht zulassen
wolle. Allerdings meinen die Autoren mit dem wissenschaftlichen
Beirat des zukünftigen regulatorischen Rates unter TTIP ein
"Schlupfloch" entdeckt zu haben, weil dieser angeblich von Lobbyisten
besetzt würde.

Dazu hat Frank Hoffmeister, stellvertretender Kabinettchef von
Handelskommissar Karel De Gucht, heute (Dienstag) gegenüber dem WDR
wie folgt Stellung genommen: "Weder der Beirat noch der Rat selbst
könnten als Vertragsorgane eine gegenseitige Anerkennung für neue
Chemikalien aussprechen, sondern allenfalls Empfehlungen. Vielmehr
unterliegt jede Chemikalie, die in Europa in Verkehr gebracht wird,
den EU-Vorschriften von der einschlägigen REACH-Richtlinie und dem
dort vorgesehen Zulassungsverfahren."

Kein Zwang zur Privatisierung von Krankenhäusern

Der ARD-Beitrag "Der große Deal" verweist zudem auf angeblich
geheime Unterlagen, laut denen darüber verhandelt werde,
US-Krankenhausketten auf den hiesigen Markt zu lassen, die ihre
Krankenschwestern und Ärzte aus den USA importieren und sie nach
dortigem Recht beschäftigen und bezahlen. Diese Darstellung ist
falsch. Wie der Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel und sein
Sprecher bereits klargestellt haben, kann TTIP nicht die Anwendung
deutschen Arbeitsrechts auf deutschem Boden in Frage stellen. Gabriel
macht in der Sendung auch die vollkommen korrekte Aussage, die
öffentliche Daseinsvorsorge stehe in dem Freihandelsabkommen nicht
zur Disposition. Der suggerierte "Zwang zur Privatisierung" von
Krankenhäusern ist falsch. De Guchts stellvertretender Kabinettchef
Hoffmeister stellte dazu klar: "Nichts in TTIP wird die freie
Entscheidung eines Mitgliedstaates darüber einschränken, ob es
Gesundheitsdienstleistungen öffentlich-rechtlich oder durch Private
organisieren lässt."

Handelskommissar De Gucht ruft zu einer sachlichen Debatte auf

Die Kommission hat den Auftrag für ganz Europa, also alle 28
Mitgliedstaaten und ihre 500 Millionen Bürgerinnen und Bürgern zu
sprechen. Handelskommissar Karel De Gucht hat daher in einem heute
(Dienstag) veröffentlichten Gastbeitrag für die Süddeutsche Zeitung
zu einer Versachlichung der Debatte in Deutschland aufgerufen. "Ich
verstehe und anerkenne, dass die Meinung zu TTIP in Deutschland
momentan besonders aufgewühlt ist. Aber meine Bitte ist, auch über
den nationalen Tellerrand hinauszublicken und sich anzusehen, was in
anderen Ländern passiert und wie dort das Thema gesehen wird",
schreibt De Gucht. "Es sollte zu denken geben, dass der Rest Europas
weit größere Chancen als Gefahren in TTIP sieht. Und gerade in
Deutschland werden letztere häufig übersteigert wahrgenommen."

Link zur ausführlichen Klarstellung: http://europa.eu/!bf89kX



Pressekontakt:
Reinhard Hönighaus
Sprecher der Europäischen Kommission in Deutschland
+49 (30) 2280 2300
reinhard.hoenighaus@ec.europa.eu


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