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Rheinische Post: Kohl gehört der Nation Kommentar Von Reinhold Michels

Geschrieben am 01-08-2014

Düsseldorf (ots) - Die Weltgeschichte ist kein Amtsgericht, auch
kein Oberlandesgericht. Und die Kanzlerschaft Helmut Kohls, der man
Größe nicht abstreiten wird, gehört nicht dessen Ehefrau, seinen
Söhnen schon gar nicht, vielmehr Deutschland oder, in Kohls Diktion:
dem Vaterland. So mutet denn der Rechtsstreit zwischen dem Mann, der
weitgehend sprachlos geworden zu Lebzeiten schon in die Geschichte
eingegangen ist, und seinem Ghostwriter Heribert Schwan bizarr an.
Das OLG Köln hat (noch nicht rechtskräftig) entschieden, dass die
inhaltschweren Tonbänder mit den Erinnerungen Kohls bei ihm
verbleiben dürfen und nicht an den Kassetten-Beschaffer Schwan
herausgegeben werden müssen. Die Entscheidung ist juristisch
nachvollziehbar, vor der Geschichte jedoch unhaltbar. Ein Kanzler hat
keine Normalbiografie; was er tat und unterließ, wie er einschätzte
und entschied, wie er urteilte, was er verwarf - das gehört
wissenschaftlich erforscht und öffentlich aufbewahrt. Die Amerikaner
machen das vorbildlich mit ihren Präsidenten-Bibliotheken.



Pressekontakt:
Rheinische Post
Redaktion

Telefon: (0211) 505-2621


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