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Heil: Geldbußen aus Kartellverfahren gehören in den Bundeshaushalt

Geschrieben am 18-07-2014

Berlin (ots) - SPD will Mittel offenbar zum Teil den
Verbraucherzentralen zukommen lassen

Die SPD hegt offenbar Pläne, wonach die Gewinne aus den
Kartellverfahren künftig zum Teil an die Verbraucherzentralen fließen
sollen statt in den Bundeshaushalt. Dazu erklärt die
Verbraucherschutzbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Mechthild Heil:

"Geldbußen, die Kartellgerichte verhängen, müssen in den
Bundeshaushalt fließen. Es ist rechtlich gar nicht möglich, dass sie
an einen Zweck gebunden werden. Daher kann man die Gelder auch nicht
einfach den Verbraucherschutzorganisationen zukommen lassen, nur weil
Verbraucher durch Preisabsprachen von Kartellen geschädigt werden.
Folgt man der Argumentation der SPD, müsste man die Geldbußen, die
z.B. gegen das 'Wurstkartell' verhängt wurden, den Konsumenten von
Wurstwaren geben, oder die Strafsumme, die das 'Tankstellenkartell'
zahlen musste, den Autofahrern.

Man muss sich fragen, warum die SPD das Geld lieber privaten
Organisationen zukommen lassen will als - über den Bundeshaushalt -
der Allgemeinheit. Die Verbraucherzentralen sind nämlich nicht
gleichzusetzen mit den Verbrauchern, denn sie sprechen nicht für
alle. Ihre Aufgabe ist die Beratung der Verbraucher, für die sie zu
Recht Gelder aus dem Bundeshaushalt erhalten. Die Zuschüsse haben wir
in diesem Jahr bereits um 2,5 Millionen Euro erhöht.

Außerdem sind die Geldbußen aus den Kartellstrafen nicht planbar
und schwanken beträchtlich in ihrem Umfang. Denn das Bundeskartellamt
darf nicht nur da prüfen, wo das 'große Geld' winkt. Daher ist die
Idee der SPD unausgegoren und lebensfremd."



Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de


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