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Reform der Pflegeversicherung: verbindliches Gesamtkonzept bald vorlegen

Geschrieben am 03-07-2014

Köln (ots) - Der Entwurf des 5. Gesetzes zur Änderung des SGB XI
(Pflegestärkungsgesetz), der am 4. Juli 2014 im Bundestag beraten
wird, ist ein erster Schritt und enthält vielversprechende Ansätze.
Das Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA) unterstützt die
Bereitschaft, den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff einzuführen, die
Erhöhung der Mittel zur Wohnanpassung und für die ambulante
Versorgung in den Familien. "Dennoch lässt der Gesetzentwurf ein
zukunftsfähiges Gesamtkonzept und dessen verbindliche Umsetzung zur
Lösung der Herausforderungen des demografischen Wandels vermissen.
Wir bedauern, dass die Chance für eine umfassende Reform nicht
genutzt wird", sagt Dr. h. c. Jürgen Gohde, Vorstandsvorsitzender des
KDA. Das KDA schlägt vor:

Neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff verbindlich einführen und
umsetzen

Die Definition der Pflegebedürftigkeit steht seit Bestehen der
Pflegeversicherung in der Kritik: Die Leistungen der Versicherung
bauen auf einem verrichtungsbezogenen Bild von Pflege auf. Deshalb
haben z.B. Personen mit kognitiven Einschränkungen häufig nicht die
Hilfe erhalten, die sie brauchen. Im aktuellen Gesetzentwurf werden
einige dieser Defizite mit weiteren Leistungsverbesserungen
ausgeglichen. Ein Paradigmenwechsel hin zu einem umfassenden
Verständnis von Pflege fehlt nach wie vor. Das KDA fordert, die
fachlichen, finanziellen und personellen Rahmenbedingungen der
Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und des neuen
Begutachtungsverfahrens zeitnah zu regeln, den Pflegebedarf
leistungsrechtlich abzubilden und das Zusammenspiel mit anderen
Sozialgesetzbüchern zu verbessern. Damit ergeben sich neue Chancen
für eine verbesserte Pflege vor Ort.

Es geht aber nicht nur darum, den neuen
Pflegebedürftigkeitsbegriff einzuführen. Eine erfolgreiche Umsetzung
muss von allen Akteuren - Bund, Ländern, Kommunen, Kassen, Verbänden,
Einrichtungen und Diensten, Ausbildungsinstitutionen und
Einzelpersonen - mitgetragen und aktiv unterstützt werden.

Entlastung pflegender Angehörige: Entwicklungspotential nutzen

Pflegende Angehörige tragen schon jetzt einen Großteil der
pflegerischen Versorgung in Deutschland. Der Gesetzentwurf rückt die
besonderen Bedarfe dieser Gruppe in den Fokus und fördert die
Flexibilisierung von Leistungen. Die Entlastung der Angehörigen durch
die Einführung der Betreuung als einer 3. Säule im Leistungsrecht ist
aufgrund der demografischen Entwicklung nötig. Das KDA fordert weiter
eine bundesweit zugängliche, unabhängige und ortsnahe Beratung
pflegender Angehöriger und schlägt vor, die einzelnen
Entlastungsleistungen zu einem Budget zusammenzuführen. Dazu zählt
auch die teilweise Umwidmung von Sachleistungsbudgets. So könnten
pflegende Angehörige die Angebote auswählen, die individuell passen
und die vor Ort vorhanden sind.

Pflege bleibt unterfinanziert: verbindliche Leistungsdynamisierung
festlegen

Bei Ankündigung des Gesetzentwurfs wurde die Dynamisierung der
Leistungen als wesentliche Verbesserung angekündigt. Zwischen 2,65
und 4 Prozent mehr als bisher soll ab 2015 für Leistungen der
Pflegeversicherung abgerechnet werden. Diese Dynamisierung gleicht
nicht die Preissteigerungsrate seit der letzten Erhöhung aus. Diese
lag bei 5,7 Prozent. Der fehlende Ausgleich trägt weiter zur
Unterfinanzierung der Pflege und zu nicht ausreichender
Personalausstattung bei. Das KDA fordert, im Gesetz eine verbindliche
Leistungsdynamisierung festzulegen.

Vorsorgefonds bringt keine langfristige Lösung: Vorsorge durch
Quartiersorientierung der pflegerischen Versorgung und Stärkung der
Kommunen verbindlich angehen

Auch die Einrichtung eines Vorsorgefonds, um zu erwartende
Beitragssteigerungen aufgrund des demografischen Wandels abzumildern,
kann die finanziellen Grundlagen nicht dauerhaft sichern. Experten
haben berechnet, dass Aufwand und Nutzen eines solchen Fonds in
keinem Verhältnis zueinander stehen. Vorsorge ist mehr. Das KDA
fordert, die Chancen einer quartiersorientierten Pflege zu nutzen, in
der jetzigen Reform die Gestaltungskraft der Kommunen zu stärken und
durch die Entwicklung "Sorgender Gemeinschaften" zur Vorsorge zu
beizutragen.

Eine ausführliche Stellungnahme zum Referentenentwurf kann im
Internet unter http://ots.de/rMWXR heruntergeladen werden.

Das Thema "Pflegeversicherung" wird auch in der aktuellen Ausgabe
des KDA-Fachmagazins ProAlter (4/2014) ausführlich als Schwerpunkt
behandelt. Weitere Informationen unter http://ots.de/utM08

Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA)

Das KDA entwickelt seit mehr als 50 Jahren im Dialog mit seinen
Partnern Lösungskonzepte und Modelle für die Arbeit mit älteren
Menschen und hilft, diese in der Praxis umzusetzen. Es trägt durch
seine Projekte, Beratungen, Fortbildungen, Tagungen und
Veröffentlichungen wesentlich dazu bei, die Lebensqualität älterer
Menschen zu verbessern. Dabei versteht sich das KDA als Wegbereiter
für eine moderne Altenhilfe und Altenarbeit.



Pressekontakt:
Simone Helck, Tel.: 0221/ 93 18 47 - 10, Mail: presse[a]kda.de


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