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Höhere Recyclingquoten und Deponierungsverbote in Europa / VKU zum Vorschlag der EU-Kommission zu ambitionierteren Recyclingzielen

Geschrieben am 02-07-2014

Brüssel/Berlin (ots) - Die Europäische Kommission hat heute
Vorschläge zur Überarbeitung der EU-Abfallrahmenrichtlinie, der
EU-Deponierichtlinie und der EU-Richtlinie über Verpackungen und
Verpackungsabfälle vorgelegt. Der Verband kommunaler Unternehmen
(VKU) bewertet die Vorschläge zur Optimierung der Kreislaufwirtschaft
in Europa grundsätzlich als positiv. VKU-Hauptgeschäftsführer
Hans-Joachim Reck: "Der Entwurf der Kommission ist ein wichtiger
Schritt, um die europäische Abfallpolitik zu einem effektiveren
Werkzeug für den Aufbau der europäischen Recyclinggesellschaft zu
entwickeln."

Reck begrüßt die vorgeschlagene neue Methodik der Output-bezogenen
Berechnung der Recyclingquoten von Siedlungsabfällen als sachgerecht.
"Dieser Vorschlag bildet die tatsächlichen Recyclingquoten besser
ab." Bisher wurden diese Recyclingquoten ermittelt, indem die Menge
der den Recyclinganlagen zugeführten getrennt gesammelten Abfälle ins
Verhältnis zum Gesamtabfallaufkommen gesetzt wurde
(input-orientierter Ansatz). Nach dem neuen Berechnungsansatz soll
nur noch die Menge als recycelt gelten, die am Ende der Prozesskette
tatsächlich für den Einsatz als Sekundärrohstoff zur Verfügung steht.

Der VKU hält den Vorschlag der EU-Kommission zu den
Recyclingquoten gerade bei Berücksichtigung des neuen Ansatzes zur
Ermittlung der Recyclingquoten für sehr ambitioniert. "Ambitionierte
Ziele sind erforderlich, diese müssen aber für alle
EU-Mitgliedstaaten realisierbar sein", so Reck. Vorgesehen ist, dass
die Recyclingquoten für Siedlungsabfälle bis 2030 europaweit auf
mindestens 70 Prozent steigen.

In der begleitenden Kommissionmitteilung "Towards a circular
economy: A zero waste programme for Europe" kündigt die Kommission
an, dass recyclingfähige Abfälle wie Plastik, Metall, Glas, Papier
oder Biomüll ab 2025 nicht mehr deponiert werden sollen. Bis 2030
will Brüssel das Deponierungsverbot auf alle verwertbaren Abfälle
ausdehnen. In diesem Zusammenhang soll auch der künftige Bau von
Deponien nicht mehr durch EU-Mittel gefördert werden. Vielmehr sollen
von nun an Fördermittel in den Bau moderner Verwertungsanlagen
fließen. "Das Ende der Deponierung verwertbarer Abfälle kann nur
durch die Steigerung des Recyclings und der effizienten energetischen
Verwertung erreicht werden, wie die bewährten abfallwirtschaftlichen
Strukturen in Deutschland und auch anderer Mitgliedstaaten der EU
beweisen", so Reck. Das Recycling muss immer dann Vorrang haben, wenn
es tatsächlich einen ökologischen Vorteil bringt, hochwertige
Produkte hervorbringt und wirtschaftlich ist, das heißt wenn für die
Sekundärrohstoffe eine Nachfrage seitens der produzierenden Industrie
besteht.

Ein weiteres zentrales Instrument, die Ressourceneffizienz zu
fördern, ist nach Ansicht der EU-Kommission die erweiterte
Herstellerverantwortung (Extended Producer Responsibility/EPR).
Hierzu waren im Auftrag der EU-Kommission von einem Beratungsinstitut
36 unterschiedliche EPR-Systeme in 17 Mitgliedstaaten untersucht und
Leitlinien erstellt worden. Nach dem Kommissionsentwurf bleibt es
zwar nach wie vor den Mitgliedstaaten überlassen, darüber zu
entscheiden, ob sie Herstellerverantwortungssysteme installieren. Der
VKU wertet den Kommissionsvorschlag aber ausdrücklich als
Fortschritt, die Abfallrahmenrichtlinie so zu ändern, dass nunmehr
die Mindestanforderungen an solche Systeme die volle Kostenübernahme
durch die Hersteller mit einschließt. Das gilt nicht nur für die
Abfallentsorgung sondern auch für die Reinigung von Straßen und Wegen
von Produkten wie Zigaretten oder Take-Away-Verpackungen, die einfach
auf öffentlichem Grund weggeworfen beziehungsweise liegen gelassen
werden (Littering). Damit ist aber keine operative Entsorgungs- oder
Straßenreinigungsverantwortung der Hersteller verknüpft. Erstmalig
wird es so möglich, das Produktdesign und den Vertrieb von Produkten
über den ganzen Lebenszyklus vom Verschmutzungspotenzial her zu
betrachten. Grundsätzlich begrüßt der VKU den Vorstoß der Kommission,
weist aber darauf hin, dass EPR-Systeme nicht als Allheilmittel für
bisher ungelöste abfallpolitische Probleme in Europa angesehen werden
dürfen. Vor der Einführung eines EPR-Systems müssen dessen Eignung
und Zielgerichtetheit mit Blick auf die jeweiligen Abfallströme und
die regionalen Gegebenheiten vielmehr genau geprüft werden.

Hintergrund:

Bereits im September 2013 hatte sich die EU-Kommission mit einer
Konsultation an die breite Öffentlichkeit gewandt, um die
Zielvorgaben der EU Abfallrahmenrichtlinie, der EU Deponierichtlinie
und der EU Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle auf
gegenseitige Kohärenz zu überprüfen, an der sich auch der VKU
beteiligt hatte.

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) vertritt über 1.400
kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie,
Wasser/Abwasser und Abfallwirtschaft. Mit über 250.000 Beschäftigten
wurden 2011 Umsatzerlöse von rund 107 Milliarden Euro erwirtschaftet
und fast 10 Milliarden Euro investiert. Die VKU-Mitgliedsunternehmen
haben im Endkundensegment einen Marktanteil von 45,9 Prozent in der
Strom-, 62,2 Prozent in der Erdgas-, 80,4 Prozent in der
Trinkwasser-, 63,1 Prozent in der Wärmeversorgung und 24,4 Prozent in
der Abwasserentsorgung.



Pressekontakt:
Geschäftsführer Kommunikation: Carsten Wagner
Fon: +49 30 58580-220
Mobil: +49 170 8580-220
Fax: +49 30 58580-107
carsten.wagner@vku.de

Pressesprecher: Stefan Luig
Fon: +49 30 58580-226
Mobil: +49 170 8580-226
Fax: +49 30 58580-107
luig@vku.de

Stv. Pressesprecherin: Elisabeth Mader
Fon: +49 30 58580-227
Mobil: +49 170 8580-227
Fax: +49 30 58580-107
mader@vku.de

Verband kommunaler Unternehmen e.V.
Invalidenstraße 91
10115 Berlin


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