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Deutsche Umwelthilfe verklagt EU-Kommission auf vollständige Akteneinsicht im Kältemittelstreit

Geschrieben am 02-07-2014

Berlin (ots) - Europäische Kommission verweigert Umweltverband
Herausgabe von offensichtlich brisanten Unterlagen zum gefährlichen
Kältemittel R1234yf - Veröffentlichung würde laut EU-Kommission die
"Anpassungsfähigkeit und Stabilität der Unternehmen sowie ihre
mittelfristigen Pläne" beeinträchtigen

Die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) hat heute beim Europäischen
Gericht (EuG) in Luxemburg Klage auf vollständige Einsicht in die
Akten der Europäischen Kommission zum umstrittenen chemischen
Kältemittel R1234yf eingereicht. Die Umwelt- und
Verbraucherschutzorganisation hatte die Herausgabe der dokumentierten
Kommunikation zwischen der Europäischen Kommission und der Automobil-
sowie der Chemieindustrie bereits im Januar 2014 beantragt. Obwohl
die EU-Umweltinformationsrichtlinie die Brüsseler Behörden zur
Auskunft verpflichtet, erhielt die DUH nur Teile der angeforderten
Unterlagen. Das Generalsekretariat der Europäischen Kommission
begründete dies mit dem "Schutz geschäftlicher Interessen" und dem
"Schutz der laufenden Untersuchungen".

"Die Kommission stellt die wirtschaftlichen Belange der Automobil-
und Chemieindustrie über den Umweltschutz und die Sicherheit der
Menschen. Zugleich erhärtet sich durch diese fehlende Transparenz der
Verdacht, dass die entsprechende Generaldirektion und der zuständige
Industriekommissar Antonio Tajani bei der Bewertung des Kältemittels
R1234yf alles andere als unbefangen sind", kritisiert
DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. In den übermittelten
Dokumenten fand die DUH außerdem rund ein Dutzend Hinweise auf
Treffen zwischen Kommissions- und Industrievertretern. Dass hierzu
keine Gesprächsprotokolle oder sonstige Aufzeichnungen existieren,
wie die Brüsseler Behörden behaupten, hält die Umwelt- und
Verbraucherschutzorganisation für ausgeschlossen.

Die Kommission räumt selbst ein, dass eine Freigabe der unter
Verschluss gehaltenen Dokumente die "Anpassungsfähigkeit und
Stabilität der Unternehmen sowie ihre mittelfristigen Pläne"
beeinträchtigen würde. Die verwehrten Dokumente beziehen sich unter
anderem auf die R1234yf-Produzenten Honeywell und DuPont sowie den
Autohersteller Ford. Zudem betreffen sie jenen Zeitraum, in dem die
Kommission aufgrund von angeblichen Lieferschwierigkeiten von R1234yf
den gesetzlich verankerten Starttermin zur Umstellung auf
umweltfreundliche Kältemittel um zwei Jahre nach hinten verschoben
hat.

Für Resch lässt dies nur eine Schlussfolgerung zu: "Die Umsetzung
der geltenden Richtlinie wurde willkürlich an die Verfügbarkeit von
R1234yf angepasst. Mit dieser Maßnahme hat sich die Kommission zum
Handlanger der Chemieindustrie und der Autohersteller gemacht. Den
Pfad der Technologieneutralität hat sie damit endgültig verlassen."

Neben der großzügigen Ausnahmegenehmigung bei der Umstellung auf
nachhaltige Kältemittel steht auch das Vorgehen der Kommission bei
der Sicherheitsbewertung von R1234yf in der Kritik: Trotz
alarmierender Ergebnisse der von der DUH durchgeführten Brandversuche
und weiterer Tests mit der hoch umstrittenen Chemikalie beschränkte
sich die Gemeinsame Forschungsstelle der Kommission lediglich darauf,
die Untersuchungen des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) zu begutachten.
Eigene Tests, wie vom KBA empfohlen, wurden hingegen nicht
durchgeführt - eine umfassende Sicherheitsanalyse durch die
Kommission fehlt nach wie vor.

"Die Klage auf vollumfängliche Akteneinsicht soll nicht nur
helfen, die Vorgehensweise der Kommission zu klären. Die Rechtssache
tangiert die grundsätzliche Frage, ob Informationsansprüche von
Umweltverbänden, die dem öffentlichen Wohl dienen, gegenüber
geschäftlichen Interessen Vorrang haben", erläutert Rechtsanwalt Remo
Klinger.

Hintergrund:

Aufgrund seiner Klimaschädlichkeit sollte das bisherige
Kältemittel R134a laut EU-Vorgaben ursprünglich seit 2011 aus den
Klimaanlagen neuer Pkw-Modellgenerationen verbannt werden. Spätestens
2017 gilt das Verbot für sämtliche neu zugelassenen Autos. Die DUH
setzt sich für das natürliche Kältemittel CO2 als Alternative ein,
das sich hervorragend für mobile und stationäre Anwendungen eignet
und im Gegensatz zu R1234yf nicht brennbar ist. Für Busse steht eine
entsprechende Regelung noch aus. Die DUH macht sich aber auch hier
mit Förderung der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU) für einen
schnellen Umstieg auf nachhaltige Klimatechnik stark.

Eine ausführliche Chronologie des Kältemittelstreits steht unter
folgendem Link zum Download bereit: http://l.duh.de/p020714#download.



Pressekontakt:
Jürgen Resch, DUH-Bundesgeschäftsführer
Mobil: 0171 3649170, E-Mail: resch@duh.de

Dr. Remo Klinger, Rechtsanwalt, Geulen & Klinger - Rechtsanwälte
Mobil: 0171 2435458, E-Mail: klinger@geulen.com

Daniel Hufeisen, DUH-Pressesprecher
Tel.: 030 2400867-22, Mobil: 0151 55017009, E-Mail: hufeisen@duh.de


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