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Gesetzliche Unfallversicherung: Laserdrucker eher in separaten Räumen betreiben

Geschrieben am 28-05-2014

Berlin (ots) - Nach der heute veröffentlichten Studie der
Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU) und der Bundesanstalt
für Materialforschung und -prüfung (BAM) zu Laserdruckeremissionen
gibt es keine Hinweise darauf, dass Emissionen aus Laserdruckern
messbare Gesundheitsschäden hervorrufen.

Ein anderes Thema sei die vermeidbare Belästigung durch den
Betrieb der Drucker; für eine solche Belästigung ergaben sich
Hinweise in den psychologischen Untersuchungen der Studie. "Deshalb
raten wir Betrieben weiterhin dazu, Laserdrucker und Kopiergeräte in
einem separaten Raum zu betreiben, soweit dies arbeitsorganisatorisch
sinnvoll ist", sagt Dr. Walter Eichendorf, stv. Hauptgeschäftsführer
der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), dem
Spitzenverband der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen. "Dafür
spricht schon der Schutz der Beschäftigten vor der Belästigung durch
Lärm, Wärme und den Geruch, den die Geräte entwickeln." Hintergrund
der Studie zu möglichen Gesundheitsgefährdungen durch Emissionen von
Laserdruckern und Kopiergeräten waren Berichte, nach denen im
Zusammenhang mit dem Betrieb dieser Geräte bei einigen Beschäftigten
gesundheitliche Symptome auftraten: zum Beispiel Atemprobleme und
Kopfschmerzen. Im Rahmen der Studie wurden Testpersonen
Laserdruckeremissionen unter systematisch variierten, kontrollierten
Bedingungen ausgesetzt; dabei wurden Laserdrucker mit sehr niedriger
und sehr hoher Emission verwendet. Zu den Probanden zählten Gesunde,
Personen mit einer unspezifischen Überempfindlichkeit der Atemwege,
Personen mit Asthma und Personen, die über gesundheitliche Probleme
durch Laserdrucker berichteten.

In ihrem Abschlussbericht kommen die Forscher der LMU und der BAM
zu dem Ergebnis: Es seien keine belastbaren Hinweise darauf zu
finden, dass Laserdruckeremissionen objektiv messbare
Erkrankungsprozesse verursachen, die den von Betroffenen
geschilderten Beschwerden entsprechen. So seien keine spezifisch auf
die Emissionen zurückführbaren Änderungen der Lungenfunktion oder von
Markern für Entzündungen beobachtet worden. Dies sei trotz der großen
Zahl von Probanden, der Berücksichtigung von vermutlich besonders
empfindlichen Personen und des Einsatzes aufwändiger und genauer
Messmethoden der Fall gewesen. Die Wissenschaftler weisen einerseits
darauf hin, dass ihre Untersuchungen nur einen relativ kurzen
Zeitraum sowohl der Exposition als auch der Nachbeobachtung
abdeckten. Andererseits überstiegen die Partikelkonzentrationen bei
den Untersuchungen die an Arbeitsplätzen üblichen Werte deutlich, so
dass die Wahrscheinlichkeit für eine Wirkung gesteigert war. Aus den
Ergebnissen ließen sich daher nur begrenzt Aussagen zu möglichen
Langzeitfolgen der Einwirkung von Laserdruckeremissionen ableiten. Im
Vergleich zu Erkenntnissen zu anderen Schadstoffen sprächen die
Ergebnisse jedoch dagegen, dass Laserdrucker ein wesentliches
Gesundheitsrisiko darstellten.

Die DGUV hat die Studie der LMU und der BAM im Rahmen ihrer
Forschungsförderung finanziell unterstützt. Ziel der DGUV war, Daten
über mögliche Gesundheitsgefährdungen durch Drucker- und
Kopiereremissionen zu gewinnen. Auf das Studiendesign, die
Durchführung der Studie sowie die Ergebnisse oder deren Auswertung
hatte die DGUV keinen Einfluss. Der Ergebnisbericht wird auf der
Seite der DGUV im Internet veröffentlicht. Der Bericht ist frei
zugänglich unter folgenden Links:

Teilprojekt LMU: dt.: http://www.dguv.de/webcode/d117060
engl.: http://www.dguv.de/webcode/d117109
Teilprojekt BAM: dt.: http://www.dguv.de/webcode/d117059
engl.: http://www.dguv.de/webcode/d117105



Pressekontakt:
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
Pressestelle
Stefan Boltz
Tel.: 030-288763-768
E-Mail: presse@dguv.de


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