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Repräsentative Wahlstatistik zur Europawahl 2014

Geschrieben am 23-05-2014

Wiesbaden (ots) - Bei der achten Wahl zum Europäischen Parlament
am 25. Mai 2014 wird - wie bei den bisherigen Europawahlen auch -
eine repräsentative Wahlstatistik durchgeführt. Wie der
Bundeswahlleiter mitteilt, werden dabei in knapp 2 900 zufällig
ausgewählten Wahlbezirken die Wahlbeteiligung und die Stimmabgabe
nach Alter, Geschlecht und Bundesländern ermittelt. Die Wahrung des
Wahlgeheimnisses ist dabei - wie auch bei anderen wahlstatistischen
Erhebungen - oberstes Gebot. Erste Ergebnisse der repräsentativen
Wahlstatistik für die Europawahl 2014 werden voraussichtlich im
August 2014 vorliegen.

Mit Hilfe der repräsentativen Wahlstatistik können bei Europa- und
Bundestagswahlen das Wahlverhalten von Männern und Frauen,
altersspezifische Unterschiede sowie die Struktur der Wähler/-innen
und Nichtwähler/-innen im Bundesgebiet und in den einzelnen
Bundesländern analysiert werden. Auf diese Weise kann ein
zuverlässiges Bild der politischen Partizipation verschiedener
Bevölkerungsgruppen in Deutschland gewonnen werden.

Die repräsentative Wahlstatistik wird nicht in allen Wahlbezirken
durchgeführt. Vielmehr werden aus den etwa 75 000 Urnenwahlbezirken
rund 2 500 und aus den etwa 15 000 Briefwahlbezirken rund 350
Wahlbezirke als Stichprobe zufällig ausgewählt. In diesen
Wahlbezirken werden Stimmzettel mit einem Unterscheidungsaufdruck
nach Geschlecht und sechs Altersgruppen verwendet. Außerdem werden
zur Ermittlung der Wahlbeteiligung aus dem Wählerverzeichnis
Wahlberechtigte und Wähler/-innen nach Geschlecht und zehn
Altersgruppen ausgewertet.

Das Wahlgeheimnis ist durch die Vorkehrungen des
Wahlstatistikgesetzes gewährleistet: So enthalten die Stimmzettel
keine personenbezogenen Daten, sondern lediglich einen anonymen
Unterscheidungsaufdruck nach Geschlecht und Altersgruppe. Die
Auszählung der Stimmzettel und die Auswertung der Wählerverzeichnisse
sind organisatorisch strikt getrennt. Außerdem sind Mindestgrößen für
die ausgewählten Wahlbezirke festgelegt: Urnenwahlbezirke müssen bei
der Europawahl 2014 mindestens 400 Wahlberechtigte umfassen.
Briefwahlbezirke müssen bei der letzten Europawahl 2009 mindestens
400 Wählerinnen beziehungsweise Wähler aufgewiesen haben. Schließlich
dürfen keine Ergebnisse für einzelne Stichprobenwahlbezirke
veröffentlicht werden.

Nähere Informationen zur Durchführung der repräsentativen
Wahlstatistik bei der Europawahl stehen im Internetangebot des
Bundeswahlleiters zur Verfügung: www.bundeswahlleiter.de -->
Europawahl --> Europawahl 2014 --> allgemeine Informationen

Weitere Auskünfte gibt:

Büro des Bundeswahlleiters Telefon: 0611 75-4863
www.bundeswahlleiter.de/de/kontakt



Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:
Der Bundeswahlleiter
Pressestelle
Telefon: (0611) 75-3444
E-Mail: presse@destatis.de


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