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Stadtwerke in der Energiewende / "Berliner Erklärung" der Geschäftsführer und Betriebsräte der kommunalen Energiewirtschaft

Geschrieben am 08-05-2014

Berlin (ots) - Stadtwerke bilden das Rückgrat der Energiewende.
Mehr als 100.000 hochqualifizierte und hochmotivierte Beschäftigte
sorgen dafür, dass alle Kunden, Haushalte wie Industrie, auch in
Zeiten dezentraler Einspeisung von tausenden von Wind- und
Solarkraftwerken sicher versorgt werden können - tariflich
abgesichert und unter guten Arbeitsbedingungen. Sie bringen
erhebliche Investitionen auf, um die Verteilnetze für die neuen
Aufgaben fit zu machen, sie sorgen mit einer wachsenden Zahl von
Dienstleistungen dafür, dass Strom und Wärme immer effizienter -
umweltschonend und kostensparend zugleich - eingesetzt werden können.
Und nicht zuletzt mit ihren modernen fossilen Kraftwerken - vielfach
in hocheffizienter Kraft-Wärme-Kälte-Kopplung - sind sie ideale
Partner der wetterabhängigen erneuerbaren Energien, wie Wind und
Photovoltaik, die in Zukunft die Hauptlast der Strom- und
Wärmeversorgung übernehmen werden. Weil Wind und Sonne nicht immer
liefern können, bilden die flexibel regelbaren Kraftwerke der
Stadtwerke die notwendige Reserve, um gleichsam als
Ausgleichskraftwerke die Versorgungssicherheit rund um die Uhr
aufrecht zu erhalten. Dies ist für ein Industrieland wie Deutschland
von enormer Bedeutung.

Das ist eine zentrale Herausforderung der Energiewende: Mit dem
rasanten Ausbau der erneuerbaren Energien droht der kommunalen
Stromerzeugung, die zur Sicherung der Versorgung unbedingt notwendig
ist, das wirtschaftliche Aus. Ursache ist der derzeitige
Marktmechanismus, nach dem sich der Strompreis bemisst - der
sogenannte "Energy Only-Markt". Gehandelt wird, so will es das
Energiewirtschaftsgesetz, allein die tatsächlich gelieferte Arbeit.
Seit Jahren sinkt der Preis, zu dem die Kilowattstunde Strom an der
Strombörse gehandelt wird, kontinuierlich ab. Während im Jahr 2010
die Megawattstunde noch rund 60 Euro erzielte, ist der Preis auf
derzeit weniger als 35 Euro gefallen. Gesicherte Leistung hat derzeit
aber keinen Preis. Damit fehlt ein wesentlicher politischer Eckstein
zum Gelingen der Energiewende und für langfristige
Versorgungssicherheit.

Die Lage ist dramatisch. Die Signale, die der "Energy Only-Markt"
setzt, führen volkswirtschaftlich in die Sackgasse. Unter den
derzeitigen Marktbedingungen lassen sich vor allem kommunale und
klimaschonende Kraftwerke nicht mehr wirtschaftlich betreiben -
20.000 Arbeitsplätze in der kommunalen Strom- und Wärmeerzeugung sind
laut Schätzungen von verdi in Gefahr. Und ohne kommunale Regel- und
Ausgleichskraftwerke bleibt die Energiewende auf halbem Wege stehen.
Auch das erforderliche hohe Niveau an Versorgungssicherheit - ein
wichtiger Aspekt für den Wirtschaftsstandort - kann so nicht
dauerhaft gehalten werden.

Ein Ende des Preisverfalls ist aber nicht in Sicht. Denn
erneuerbare Energien haben keine Brennstoffkosten - immer dann, wenn
sie liefern können, ist ihr Strom wesentlich billiger als Strom aus
konventionellen Kraftwerken. Insbesondere kommunale Gaskraftwerke mit
relativ hohen Brennstoffkosten kommen also an der Strombörse schon
aufgrund der höheren Kosten immer weniger zum Einsatz. Hinzu kommt:
An der Börse zählt nur die Kilowattstunde, die ein Kraftwerk
tatsächlich liefert. In ihrer neuen Rolle als Ausgleichskraftwerke,
in Ergänzung zu den vorrangig einspeisenden erneuerbaren Energien,
kommen kommunale Kraftwerke aber wesentlich weniger häufig zum
Einsatz als früher. So sind die Vollbenutzungsstunden, die
Erdgaskraftwerke mit einer Leistung von mehr als 20 Megawatt jährlich
im Einsatz waren, zwischen 2010 und 2012 um 25 Prozent gefallen.
Jährliche Sonderabschreibungen in zweistelliger Millionenhöhe sind
schon fast die Regel. Damit geraten die Unternehmen insgesamt in
Gefahr - zumindest sinkt ihr Spielraum, aktiv die Energiewende mit zu
gestalten und zu fördern, durch Investitionen in erneuerbare
Energien, in den Netzausbau, in Energieeffizienz-Dienstleistungen.

Stadtwerke wollen die Energiewende und Stadtwerke sind für das
Gelingen der Energiewende unverzichtbar. Die Unternehmen und
Beschäftigten wollen ihren Teil beitragen zu einer umwelt- und
klimaverträglichen Energiezukunft. Doch unter den derzeitigen
politischen Rahmenbedingungen können sie diese Aufgabe nur
unzureichend wahrnehmen. In dieser Lage wenden sich
Geschäftsführungen und Betriebsräte der kommunalen Energiewirtschaft
gemeinsam an die Politik. Unser Appell: Wir brauchen eine
Neuausrichtung der politischen Rahmenbedingungen.

Deshalb fordern wir:

- Gesicherte Leistung muss einen Preis bekommen, der den
kommunalen Kraftwerken erlaubt, ihre zunehmende Aufgabe als
Regel- und Ausgleichskraftwerke wahrzunehmen. Hierfür braucht es
einen Kapazitätsmarkt, der angesichts des erkannten
Marktversagens des "Energy Only-Marktes" sicherstellt, dass ein
Kraftwerk (oder komplementär Speicher oder Lastmanagement)
entsprechend seiner Fähigkeit, in einem bestimmten Zeitraum
gesicherte Leistung bereitzustellen, für diesen Zeitraum ein
gesichertes Entgelt erhält. Um die notwendige
Investitionssicherheit für die Betreiber bzw. Anbieter
herzustellen, muss zeitnah, spätestens Anfang 2015, mit dem
Aufbau des Kapazitätsmarkts begonnen werden.

- Der Kapazitätsmarkt muss als umfassender Mechanismus angelegt
werden, der alle Anbieter gesicherter Leistung in Deutschland
einbezieht. Damit werden die volkswirtschaftlichen Zusatzkosten
möglichst gering gehalten, denn zum Einsatz kommen nur die
wirtschaftlichsten Flexibilitätsoptionen, also Kraftwerke,
Speicher oder Lastmanagementmaßnahmen. Die Ermittlung des
Kapazitätsbedarfes sollte dezentral erfolgen, um den Bedarf am
Markt konform einzuschätzen und sicherzustellen, dass innovative
Lösungen wie virtuelle Kraftwerke, die verschiedene Einspeiser
und Nachfragemanagement koordinieren, in vollem Umfang
berücksichtigt werden können.

- Kurzfristig - bis zum Zustandekommen eines funktionierenden
Kapazitätsmarktes, der die Rolle der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK)
angemessen widerspiegelt - muss verhindert werden, dass
bestehende hocheffiziente KWK-Anlagen der öffentlichen
Versorgung abgeschaltet werden, weil sie sich angesichts der
aktuellen Bedingungen am Strommarkt nicht mehr rechnen. Dies
kann durch eine Änderung des bestehenden
Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes geschehen. Notwendig ist ein
KWK-Bonus für alle bestehenden hocheffizienten KWK-Anlagen der
öffentlichen Versorgung. Um weiteren Zubau von KWK-Anlagen
voranzutreiben, ist die bestehende Förderung so anzupassen, dass
ein Zubau unter den jeweils aktuellen Marktbedingungen
ermöglicht wird, um das Ziel der Bundesregierung, bis 2020 rund
ein Viertel des Stroms in KWK zu erzeugen, noch zu erreichen.
Der Zubau muss auch für die Zeit nach 2020 weiter gesichert
werden.



Pressekontakt:
Geschäftsführer Kommunikation: Carsten Wagner
Fon: +49 30 58580-220
Mobil: +49 170 8580-220
Fax: +49 30 58580-107
carsten.wagner@vku.de

Pressesprecher: Stefan Luig
Fon: +49 30 58580-226
Mobil: +49 170 8580-226
Fax: +49 30 58580-107
luig@vku.de

Stv. Pressesprecherin: Elisabeth Mader
Fon: +49 30 58580-227
Mobil: +49 170 8580-227
Fax: +49 30 58580-107
mader@vku.de

Verband kommunaler Unternehmen e.V.
Invalidenstraße 91
10115 Berlin
www.vku.de


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