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Lange/Storjohann: Übersichtliches und verständliches Punktesystem für mehr Verkehrssicherheit

Geschrieben am 28-04-2014

Berlin (ots) - Am 1. Mai tritt neues Flensburger Punktesystem in
Kraft

Mit dem Inkrafttreten des neuen Fahreignungsregisters am 1. Mai
2014 wird das Punktesystem vereinfacht und transparenter gestaltet.
Dazu erklären der verkehrspolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ulrich Lange, sowie der zuständige
Berichterstatter, Gero Storjohann:

"Am 1. Mai tritt das neue Flensburger Punktesystem in Kraft. Diese
wichtige Reform schafft neue, klare und transparente Regeln und baut
Bürokratie ab. Sie sorgt für allem für eins: mehr Sicherheit auf
unseren Straßen.

Verkehrsunfälle entstehen hauptsächlich durch rücksichtsloses und
zu schnelles Fahren. Die Reform setzt daher an der richtigen Stelle
an: Sie trifft vor allem diejenigen Verkehrsteilnehmer, die
wiederholt die Sicherheit auf den Straßen gefährden. Das neue
Punktesystem konzentriert sich auf verkehrssicherheitsrelevante
Delikte, betont vor allem schwere Verstöße und fordert schon früher
Konsequenzen: Bei vier besonders schweren Verstößen wird die
Fahrerlaubnis entzogen. Ordnungswidrigkeiten hingegen (z.B. das
unerlaubte Einfahren in eine Umweltzone), die die Verkehrssicherheit
nicht gefährden, werden nicht mehr erfasst.

Durch klare Tilgungsfristen wird das System gerechter und
nachvollziehbarer. Jeder Betroffene wird einfach nachvollziehen
können, wie lange seine Punkte im Register gespeichert sind und wann
der eingetragene Verstoß wieder getilgt wird.

Die Umrechnung der bisher erreichten Punktestände wird durch das
Kraftfahrt-Bundesamt vorgenommen. Die Betroffenen müssen nichts
veranlassen und erhalten ohne weiteren Anlass auch keine Nachricht.
Bisher eingetragene Punkten werden in das neue System überführt,
wobei niemand schlechter oder besser gestellt wird. Die jeweils
erreichte Maßnahmenstufe wird also in das neue
Fahreignungs-Bewertungssystem übernommen.

Neue Fahreignungsseminare ersetzen die bisherigen Aufbauseminare.
Der freiwillige Punkteabbau wird auch nach der Reform fortgeführt:
Absolviert der Inhaber einer Fahrerlaubnis freiwillig ein
Fahreignungsseminar, kann er bei einem Punktestand von 1 bis fünf
Punkten 1 Punkt abbauen. Solch ein Punkteabzug ist jedoch nur einmal
innerhalb von fünf Jahren möglich."

Hintergrund:

Das bisherige Punktesystem wird durch ein Bewertungssystem in drei
Kategorien ersetzt werden:

Kategorie 1 - schwere Ordnungswidrigkeiten: 1 Punkt

Kategorie 2 - Besonders schwere Ordnungswidrigkeiten mit
Regelfahrverbot und Straftaten ohne Entziehung der Fahrerlaubnis: 2
Punkte.

Kategorie 3 - Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis: 3
Punkte.

Auch die aus dem Punktestand folgenden Maßnahmen werden
übersichtlicher:

Bei einem Punktestand 1 bis 3 erfolgt lediglich die Erfassung im
Register (Vormerkung), aber keine Unterrichtung durch das
Kraftfahrt-Bundesamt und keine Maßnahme.

Drei Maßnahmenstufen:

- Stufe 1 (4 bis 5 Punkte): Ermahnung mit Information über das
Fahreignungs-Bewertungssystem

- Stufe 2 (6 bis 7 Punkte): Verwarnung mit Hinweis auf die
drohende Entziehung der Fahrerlaubnis

- Stufe 3 (8 und mehr Punkte): Entziehung der Fahrerlaubnis,
sofern die vorangehenden Stufen durchlaufen wurden.



Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de


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