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Stellungnahme der Kampagne für Saubere Kleidung zum Vorschlag des Entwicklungsministers Gerd Müller für ein Textilsiegel

Geschrieben am 14-04-2014

Berlin (ots) - Bundesminister Gerd Müller kündigte an, noch in
diesem Jahr ein neues Textilsiegel auf den Markt zu bringen. Damit
will er die deutsche Modebranche dazu bewegen, soziale und
ökologische Mindeststandards einzuhalten.

Die Kampagne für Saubere Kleidung setzt sich schon seit vielen
Jahren für die Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der weltweiten
Bekleidungsindustrie ein. Die Erfahrungen aus 20 Jahren zeigen
allerdings, dass freiwillige Selbstverpflichtungen nicht weit führen.
Der beste Beweis sind die Fabrikbrände bei Ali Enterprises, Pakistan
und in Bangladesch bei Tazreen, 2012 sowie der Einsturz von Rana
Plaza am 24.4.2013, die Tausende von Toten und Verletzten
verursachten. Diese Unglücke geschahen trotz zahlreicher Kontrollen
und freiwilliger Selbstverpflichtungen von Unternehmen.

Der Minister hat angekündigt, einen runden Tisch der deutschen
Textilwirtschaft einzuberufen, um ein Textilsiegel zu schaffen.
Zertifizierungen sollten aus unserer Sicht nicht allein das Produkt,
sondern das gesamte Unternehmen einschließlich der Einkaufspraxis in
den Blick nehmen. Auch die Zivilgesellschaft muss gleichberechtigt in
den Prozess einbezogen werden, die seit Jahren zu dem Thema arbeitet.
Eine unabhängige Überprüfung der Einhaltung der Standards durch eine
transparente glaubwürdige Multistakeholder-Initiative, eine
Wirkungsmessung und größtmögliche Transparenz (Offenlegung von
Lieferanten und von Auditergebnissen) sind wichtige Elemente für den
Erfolg der geplanten Initiative.

Wir begrüßen die Ankündigung des Ministers, eventuell einen
gesetzlichen Rahmen vorzugeben. Die Einhaltung von Menschen- und
Arbeitsrechten muss gesetzlich verbindlich sein und muss zuverlässig
kontrolliert werden. So sollten Ausführungen zur menschenrechtlichen
Sorgfaltspflicht von Unternehmen mit Bezug auf ihre Zulieferbetriebe
gesetzlich vorgeschrieben werden. Die Einführung einer Strafbarkeit
von Unternehmen, die Menschenrechte verletzen oder billigend in Kauf
nehmen, könnte ein sinnvoller Schritt hin zur gesetzlichen
Verankerung von Unternehmenshaftung sein. Die Umsetzung von Arbeits-
und Menschenrechten sollte eine Vorbedingung für Investitions- und
Handelsabkommen der EU sein.



Pressekontakt:
Christiane Schnura, Koordinationsbüro Kampagne für Saubere Kleidung:
Tel. : 0202-89004316
Gisela Burckhardt, FEMNET, Tel. 01520-1774080
Maik Pflaum, Christliche Initiative Romero, 0251 - 89 503 / 0911 -
214 2345
Berndt Hinzmann, INKOTA-netzwerk, hinzmann@inkota.de, 0160- 94 69 87
70


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