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EuGH-Urteil: NIFIS begrüßt Nein zur Vorratsdatenspeicherung

Geschrieben am 09-04-2014

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NIFIS e.V.
http://ots.de/czuQK
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Frankfurt/Main (ots) - EuGH-Urteil: NIFIS begrüßt Nein zur
Vorratsdatenspeicherung

- Laut Nationaler Initiative für Informations- und
Internet-Sicherheit e.V. (NIFIS) ist Vorratsdatenspeicherung zu
ineffizient für den Kampf gegen die Organisierte Kriminalität
und den Terrorismus

- Alternativen hierzu sind "Quick-Freeze" und die Einrichtung
leistungsfähiger Spezialdienststellen der Polizei und von
Schwerpunktstaatsanwaltschaften

Die Nationale Initiative für Informations- und Internet-Sicherheit
e.V. (NIFIS, www.nifis.de) begrüßt das Urteil des Europäischen
Gerichtshofs (EuGH), welches die EU-Richtlinie zur
Vorratsdatenspeicherung in der heutigen Form aufgehoben hat. Laut
Rechtsanwalt Dr. Thomas Lapp, Vorsitzender der NIFIS, sei die Methode
aufgrund der Fülle der Daten, die bei konkreten Verdachtsfällen
ausgewertet werden müssten, sehr ineffizient. Dementsprechend gibt es
wirksamere Methoden für den Kampf gegen das Organisierte Verbrechen,
Computerkriminalität und den Terrorismus. Zu den Alternativen zählen
unter anderem das sogenannte "Quick-Freeze"-Verfahren und die
Einrichtung leistungsfähiger Spezialdienststellen der Polizei und von
Schwerpunktstaatsanwaltschaften. Zudem ist bei der
Vorratsdatenspeicherung die Gefahr sehr groß, dass Geheimdienste oder
Cyberkriminelle auf die vorliegenden Daten unschuldiger Bürger
zugreifen.

Will eine Strafverfolgungsbehörde (Polizei und Staatsanwaltschaft)
auf Grundlage von Quick Freeze auf gewisse Daten zugreifen, kann sie
beim Telekommunikationsanbieter eine sogenannte "Speicheranordnung"
erlassen, durch die die Löschung der Daten unterbunden wird, sie
werden quasi eingefroren. Sobald ein richterlicher Beschluss
vorliegt, ist dann die Nutzung der Daten erlaubt, sie werden wieder
"aufgetaut" und der Strafverfolgungsbehörde ausgehändigt.
Quick-Freeze vermeidet somit die großflächige Speicherung der Daten
aller, auch der unschuldigen und unbeteiligten Bürger. "Dies ist ein
sehr wichtiger Aspekt, hat doch eine aktuelle Studie der Stanford
Universität ergeben, dass die vermeintlich anonymen Metadaten, die
bei der Vorratsdatenspeicherung ermittelt werden, sehr intime Details
über jeden unschuldigen Bürger Europas bekannt geben," betont Lapp.

Beim Kampf gegen das Organisierte Verbrechen, Computerkriminalität
und den Terrorismus sollte laut NIFIS-Vorsitzendem das Hauptaugenmerk
auf zwei Fragen gerichtet sein: "Wie können wir möglichst effizient
die Strafverfolgungsbehörden stärken? Und wie können wir
sicherstellen, dass nicht unnötig viele Daten von unbescholtenen
Bürgern gespeichert werden und dadurch die Möglichkeit zum
großflächigen Missbrauch erst entsteht?" Als Negativbeispiel hierfür
nennt der ehemalige Bundesdatenschutz-Beauftragte Peter Schaar die
USA, wo der Militärgeheimdienst NSA Vorratsdaten in großen Stil
sammelt, ohne dass diese bisher substantielle Beweise für
Ermittlungen gegen Terrorverdächtige geliefert hätten.

"Das Nein zur Vorratsdatenspeicherung beendet eine langwierige
Diskussion und einen Expertenstreit über die umstrittene
EU-Richtlinie", fügt Lapp hinzu. Die EU-Richtlinie zur
Vorratsdatenspeicherung entstand in Folge der Bombenanschläge in
Madrid 2004 und London 2005. Dementsprechend sollten
Telekommunikationsanbieter Verbindungsdaten ihrer Kunden ohne
jeglichen Verdacht auf eine Straftat, einfach auf Vorrat, sammeln.
Gespeichert werden nicht die Inhalte von Telefonaten, SMS und
E-Mails, sondern nur die sogenannten Meta-Daten. Dazu zählen Ort und
Zeit der Kommunikation, gewählte Rufnummern und E-Mail-Adressen. Die
Behörden sollten allerdings nur in begründeten Verdachtsfällen auf
die Vorratsdaten zugreifen können. Bis dahin sollten die Daten bei
den Providern gespeichert bleiben. Aus Österreich war in der
mündlichen Verhandlung vor dem EUGH berichtet worden, dass in 139
Verfahren auf Vorratsdaten zugegriffen wurde und diese in 56 Fällen
zur Aufklärung beitrugen. Gegenstand dieser Verfahren waren 16
Diebstähle, 12 Betäubungsmitteldelikte, 12 Stalking-Fälle, sieben
Betrugsdelikte, sieben Raubdelikte sowie zwei "sonstige Delikte" -
kein Terrorismus, keine organisierte Kriminalität.

NIFIS Nationale Initiative für Informations- und
Internet-Sicherheit e.V. ist eine neutrale Selbsthilfeorganisation,
die die deutsche Wirtschaft im Kampf gegen die täglich wachsenden
Bedrohungen aus dem Netz technisch, organisatorisch und rechtlich
unterstützen möchte. Vornehmliches Ziel der Arbeit der unter dem Dach
der NIFIS organisierten Gremien ist es, Vertraulichkeit,
Verfügbarkeit und Integrität sowie den sicheren Transport von Daten
in digitalen Netzwerken sicherzustellen. Dazu entwickelt die NIFIS
seit ihrer Gründung im Jahr 2005 unterschiedliche Konzepte und setzt
diese in pragmatische Lösungen um. Zu den Schwerpunkten der Tätigkeit
zählen die aktive Kommunikation und die Bereitstellung von
Handlungsempfehlungen und Dienstleistungen.



Weitere Informationen:
NIFIS Nationale Initiative für Informations- und Internet-Sicherheit
e.V., Berkersheimer Bahnstraße 5,
60435 Frankfurt, Tel.: 069 2444 4757, Fax: 069 2444 4746,
E-Mail: nifis@nifis.de, Web: www.nifis.de

PR-Agentur: euromarcom public relations GmbH, Tel. +49 611 97315-0,
E-Mail: team@euromarcom.de Web: www.euromarcom.de


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