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Exklusiv-Interview zu 100 Tagen NSU-Prozess: "Die Hoffnung bleibt, dass Zschäpe ihr Schweigen bricht und Antworten liefert"

Geschrieben am 28-03-2014

München (ots) - Yahoo-Gerichtsreporterin Wiebke Ramm sprach
exklusiv mit den Anwälten Jens Rabe und Stephan Lucas, die im
NSU-Prozess Semiya Simsek vertreten, die Tochter des ersten
Mordopfers. Ein Gespräch über die ersten 100 Tage im NSU-Prozess,
schweigende Neonazis und die Auswirkungen des Falls Edathy auf die
NSU-Aufklärung.

NSU-Opferanwälte haben kurz vor dem 100. Prozesstag die Hoffnung
geäußert, dass die Hauptangeklagte Beate Zschäpe doch noch aussagt:
"Die Hoffnung unserer Mandantin bleibt, dass Zschäpe ihr Schweigen
bricht und Antworten liefert. Denn sie könnte Antworten liefern. Wenn
am Ende des Prozesses für Semiya Simsek allerdings die Erkenntnis
stehen sollte, dass eine weitere Aufklärung nicht möglich ist, so
wäre auch das hilfreich für sie, um inneren Frieden finden zu
können", sagen die Anwälte Jens Rabe und Stephan Lucas im Interview
mit Yahoo Nachrichten kurz vor dem 100. Tag im NSU-Prozess am 1.
April.

Die beiden Juristen rechnen zudem fest mit einer Verurteilung von
Zschäpe: "Nach dem bisherigen Verlauf stellt sich aber
vernünftigerweise alleine die Frage, ob Beate Zschäpe als
Teilnehmerin an den zehn Morden oder sogar als Mittäterin zu
verurteilen ist und nicht etwa, ob sie diesbezüglich mit Freisprüchen
rechnen kann."

Rabe und Lucas äußerten sich in dem Interview auch zu dem Fall des
SPD-Politikers Sebastian Edathy, der Vorsitzender des
NSU-Untersuchungsausschusses war, aber wegen des Ankaufs von Bildern
nackter Kinder zurückgetreten ist. "Aus unserer Sicht hat Herr Edathy
im Untersuchungsausschuss hervorragende Arbeit geleistet. Nun wird
ihm ein fehlerhafter Umgang mit Fotos von nackten Kindern
vorgeworfen. Nach dem, was wir beide hierzu bislang wissen, hat er
sich im Ergebnis wohl nicht strafbar gemacht. Moralische Fragen
stehen da auf einem anderen Blatt."

Das komplette Interview finden Sie unter: http://ots.de/jSKcC

Bitte nennen Sie bei Verwendung die Quelle Yahoo Nachrichten.

Das Interview im Wortlaut:

Wiebke Ramm: Zum Prozessauftakt haben Sie als eine der Aufgabe des
Richters formuliert: Er habe mit den Opfern des NSU sensibel
umzugehen. Ist Richter Manfred Götzl in den ersten 100 Tagen dem
gerecht geworden?

Jens Rabe: Ja das ist er. Sensibler Umgang impliziert ja nicht
nur, den Opfern und ihren Hinterbliebenen offenkundigen Respekt zu
zollen, sondern vor allem auch, ihre Interessen zu verstehen und bei
der Prozessgestaltung zu berücksichtigen. Semiya Simsek wollte immer
größtmögliche Aufklärung. Und da ist Richter Götzl hartnäckig, ganz
gleich, ob es um die Rolle geht, die Beate Zschäpe innerhalb des
Trios eingenommen hat, oder um strukturelle Fragen, die die rechte
Szene betreffen. Dabei fragt er unbeirrt und leitet den Prozess
zweifelsfrei sehr souverän. Das gibt Semiya Simsek das sichere
Gefühl, dass hier alles strafprozessual Mögliche getan wird, um die
angeklagten Taten aufzuklären. Semiya Simsek war immer bewusst, dass
die Hauptverhandlung kein weiterer Untersuchungsausschuss sein kann.

Wiebke Ramm: Dass Nebenkläger und Bundesanwaltschaft nicht
unbedingt am selben Strang ziehen, haben Sie als Anwälte der Familie
Buback schon im Prozess gegen Ex-RAF-Terroristin Verena Becker
erlebt. Wie bewerten Sie das Verhalten der Bundesanwaltschaft im
NSU-Prozess gegenüber den Opfern und ihren Anwälten?

Stephan Lucas: Die Vertreter des Generalbundesanwalts zeigen
größtes Interesse daran, ihre Anklage durchzubringen. Nichts anderes
sollte man ihnen unterstellen. Die Ankläger wollen allerdings das
Behördenversagen bei der Aufklärung der NSU-Mordserie vollständig aus
dem Prozess heraus halten. Zum Glück konnte die Nebenklage schon
frühzeitig durchsetzen, dass diesbezügliche Fragen zumindest so weit
zugelassen werden, als sie Ermittlungstätigkeiten betreffen, durch
die die Opfer in ein falsches Licht gerückt und ihnen kriminelle
Machenschaften unterstellt wurden.

Jens Rabe: Auch im Strafprozess gegen Verena Becker war eine
Verurteilung der Ex-RAF-Terroristin klares Ziel der
Bundesanwaltschaft. Im Unterschied zur Anklagebehörde ging der
Familie Buback die Sachverhaltsaufklärung jedoch nicht weit genug.
Und das ist nur allzu nachvollziehbar. Denn Opfern und ihren
Hinterbliebenen geht es in der Regel nicht nur um die richtige
Strafe. Sie wollen vor allem verstehen, was sich tatsächlich
zugetragen hat. Professor Michael Buback weiß bis heute nicht, wer
der Todesschütze war. Wie soll es ihm da gelingen, mit dem Mord an
seinem Vater abzuschließen?

Wiebke Ramm: Kein Ermittler hat sich im NSU-Prozess für die
Kriminalisierung der Opfer entschuldigt. Bestenfalls räumten sie ein,
sich geirrt zu haben. Die Rolle des Ex-Verfassungsschützer Andreas T.
wird trotz mehrfacher Befragung wohl ungeklärt bleiben. Geschredderte
Akten wurden bislang nicht einmal erwähnt. Wird der Prozess den
Erwartungen gerecht, staatliches Versagen aufzuklären?

Lucas: Was das staatliche Versagen anbelangt, so darf man nicht
vergessen, dass es im Strafprozess um die Frage der Schuld der
Angeklagten und um deren Bestrafung geht. Die ganzen
Ermittlungsfehler können nur eingeschränkt eine Rolle spielen, die
Strafprozessordnung gibt dafür keinen Raum.

Rabe: Von der Politik ist es verlogen, wenn sie - auch was das
Staatsversagen anbelangt - immer auf den Strafprozess verweist. Sie
entledigt sich so ihrer Verantwortung und schiebt sie auf das
Gericht, das diese Aufgabe gar nicht zu erfüllen vermag. Trotzdem
wäre es für Semiya Simsek wohltuend gewesen, wenn die Ermittler Worte
der Entschuldigung gegenüber den Opfern gefunden hätten.

Wiebke Ramm: Ein gerechtes Urteil bedarf einer transparenten
Prozessführung. Durch den verzögerten Prozessbeginn sind die
Themenkomplexe wild durcheinandergeraten. Das Gericht springt von
einem Thema zum nächsten und wieder zurück. Ein Problem?

Lucas: Nein, das ist kein Problem. Anders ließe sich ein zügiges
Vorankommen kaum bewältigen. Der Prozess kann selbstverständlich
nicht ständig immer weiter nach hinten verschoben werden, nur weil
mal wieder ein Zeuge erkrankt ist oder eine Vernehmung länger dauert
als geplant. Dies verlangt der sogenannte Beschleunigungsgrundsatz in
Haftsachen. Auch ist es der klare Wunsch unserer Mandantin, dass das
Verfahren in absehbarer Zeit abgeschlossen wird. Alle
Verfahrensbeteiligten kennen die Akten; da lassen sich die Komplexe,
die gerade verhandelt werden, einordnen und in den richtigen Kontext
bringen.

Wiebke Ramm: Semiya Simsek will wissen, warum gerade ihr Vater
ermordet wurde und wer die Helfershelfer waren. Dieser erste Mord ist
weitgehend abgehandelt. Hat sie ihre Antworten bekommen?

Rabe: Es gab Antworten. Semiya Simsek konnte aus dem Mund der
Ersthelfer vor Ort, der Rettungskräfte und der zunächst ermittelnden
Polizeibeamten erfahren, was sich am Tatort zugetragen hat. Das war
für Semiya Simsek sehr wichtig. Auf die wichtigste Frage aber, warum
ihr Vater ermordet wurde, konnte die Hauptverhandlung bislang keine
Antwort liefern. Aber noch ist der Prozess nicht zu Ende. Es bleibt
die Hoffnung unserer Mandantin, dass Beate Zschäpe ihr Schweigen doch
noch brechen wird. Denn sie könnte Antworten liefern. Wenn am Ende
des Prozesses für Semiya Simsek allerdings die Erkenntnis stehen
sollte, dass weitere Aufklärung nicht möglich ist, so wäre auch das
hilfreich für sie, um inneren Frieden finden zu können: Sie hätte die
Gewissheit, sich dem Thema so weit, wie in unserem Rechtssystem
möglich, genähert zu haben.

Wiebke Ramm: Viele Zeugen aus der damaligen Neonaziszene, die sich
beim BKA noch erinnerten, schweigen vor Gericht. Die einen berufen
sich auf Paragraph 55 der Strafprozessordnung, die anderen sagen, sie
hätten die Erinnerung verloren. Götzl verliest das Protokoll und der
Vernehmungsbeamte bestätigt, dass es so gesagt worden ist. Reicht das
zur Erforschung der Wahrheit?

Rabe: Es ist ärgerlich, dass so viele dieser Zeugen unter einer
Art "Generalamnesie" zu leiden scheinen. Der Vorsitzende geht mit
dieser Situation aber strafprozessual völlig korrekt um; auch auf die
von Ihnen angesprochene Art und Weise kann ein Beweis geführt werden.

Wiebke Ramm: Diejenige, die wirklich zur Aufklärung des
NSU-Komplexes beitragen könnte, ist Beate Zschäpe. Rechnen Sie damit,
dass sie ihr Schweigen noch brechen wird?

Lucas: Das wäre reine Spekulation. Als Angeklagte hat Beate
Zschäpe das Recht zu schweigen. Hiervon macht sie bislang Gebrauch.
Sie wäre allerdings nicht die erste Angeklagte in einem
Terrorprozess, die im Laufe der Hauptverhandlung doch noch das Wort
ergreift. Es bietet ja nicht zuletzt der Angeklagten selbst die
Möglichkeit, sich in einem Strafverfahren selbst zu positionieren.
Semiya Simsek hat dazu eine ganz klare Haltung. Sie erwartet, dass
Beate Zschäpe zu den Tatvorwürfen Stellung bezieht.

Wiebke Ramm: Aus Verteidigersicht könnte man sagen: Zschäpe hat
maximal die Urlaubskasse beim Camping verwaltet, vielleicht mal eine
Zeitung mit einem Bericht über einen NSU-Mord und die Briefumschläge
in der Hand gehabt, mit denen der "Paulchen Panther"-Film verschickt
wurde. Dass sie die Finanzverwalterin und Archivarin des NSU war, den
Inhalt der DVD und den Zweck der Ceska kannte, sei ihr hingegen
bislang nicht nachgewiesen. Wird Zschäpe am Ende vom Vorwurf der
Mittäterschaft an den 10 Morden freigesprochen?

Rabe: Eine solche Verteidigersicht wäre sicherlich kühn. Die
Hauptverhandlung hat bislang doch sehr viel mehr zu Tage gebracht,
was die starke Rolle Zschäpes innerhalb des Trios bestätigt. So hätte
ohne sie zum Beispiel die Legendierung der Gruppe nicht so gut
funktioniert. Wir alle wissen natürlich nicht, was die weitere
Beweisaufnahme noch bieten wird. Nach dem bisherigen Verlauf stellt
sich aber vernünftigerweise alleine die Frage, ob Beate Zschäpe als
Teilnehmerin an den zehn Morden oder sogar als Mittäterin zu
verurteilen ist und nicht etwa, ob sie diesbezüglich mit Freisprüchen
rechnen kann.

Wiebke Ramm: Sebastian Edathy ist durch den Ankauf von Bildern
nackter Kinder vom angesehenen NSU-Aufklärer zur Unperson geworden.
Hat der Fall Edathy Auswirkungen auf den Prozess?

Lucas: Aus unserer Sicht hat Herr Edathy im Untersuchungsausschuss
hervorragende Arbeit geleistet. Nun wird ihm ein fehlerhafter Umgang
mit Fotos von nackten Kindern vorgeworfen. Nach dem, was wir beide
hierzu bislang wissen, hat er sich im Ergebnis wohl nicht strafbar
gemacht. Moralische Fragen stehen da auf einem anderen Blatt. Große
Teile der Republik schwingen sich nun aber zum Scharfrichter über
Herrn Edathy auf und würden ihn am liebsten hängen sehen. Als
Rechtsanwälte finden wir die Feststellung äußerst wichtig, dass unser
Recht zwar von Moral geprägt wird, bestehendes Recht aber nicht von
Moral überlagert werden darf. Im Fall Edathy muss die Frage gestellt
werden, ob es hingenommen werden kann, dass jemand, der nach dem
Gesetz unschuldig ist, aufgrund möglicher moralischer Verfehlungen in
seiner wirtschaftlichen und privaten Existenz vollständig vernichtet
wird. Auswirkungen auf den Prozess gegen Beate Zschäpe sehen wir
nicht. Sie wären auch nicht zu akzeptieren.

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