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16. AMG-Novelle tritt am 1. April in Kraft / Tierärzte fordern Bundesländer zum Handeln auf

Geschrieben am 14-03-2014

Frankfurt am Main (ots) - In gut zwei Wochen tritt das 16. Gesetz
zur Änderung des Arzneimittelgesetzes (16. AMG-Novelle) in Kraft.
Bund und Länder haben sich im Juli 2013 nach zähem Ringen auf dieses
Gesetz verständigt, mit dem sich Deutschland in Europa an die Spitze
setzt. Das Herzstück der Gesetzesnovelle ist eine zentrale Datenbank,
in der alle Antibiotikaanwendungen bei Hühnern, Puten, Schweinen und
Rindern, die zur Mast gehalten werden, erfasst werden sollen. Aus den
Daten wird dann der Indikator Therapiehäufigkeit abgeleitet, der den
Überwachungsbehörden Anhaltspunkte gibt, in welchen
landwirtschaftlichen Betrieben überdurchschnittlich viele Antibiotika
eingesetzt werden. "Wir haben dieses Gesetz maßgeblich mitgestaltet
und befördert, weil wir es für den richtigen Ansatz halten, um den
Antibiotikaeinsatz reduzieren und damit das Risiko der Entstehung und
Ausbreitung von Antibiotikaresistenzen minimieren zu können", erklärt
der Präsident des Bundesverbandes Praktizierender Tierärzte, Dr.
Hans-Joachim Götz.

Neun Monate nach Verabschiedung des Gesetzes steht die Errichtung
der in die Verantwortung der Länder fallende Datenbank aber immer
noch aus. Nach wie vor sind wichtige rechtliche und organisatorische
Fragestellungen ebenso wie die Festlegung von Untergrenzen, also ab
wie vielen Tieren der Landwirt Daten melden muss, ungeklärt. Götz
hält diese Vorgehensweise für wenig zielführend und zeigt sich
überrascht, dass bei einem derart wichtigen Gesetz, bei dem es um die
Gesundheit von Mensch und Tier geht, solche Spielchen aufgeführt
werden. "Die Länder müssen jetzt endlich ihre Hausaufgaben machen,
damit das Gesetz zum 1. April von Landwirten und Tierärzten umgesetzt
werden kann", so der bpt-Präsident.

Gleichzeitig verweist Götz auf das privatwirtschaftlich
organisierte Antibiotikamonitoring über QS, das nach zweijähriger
Anlaufzeit jetzt soweit ist, die gesetzlich vorgeschriebenen Daten
von bis zu 95 % der Geflügel- und Schweinemastbetriebe zu erfassen.
Um die zentrale (staatliche) Datenbank ans Laufen zu bringen, fordert
der Verband die Länder auf, umgehend eine Schnittstelle zur
QS-Datenbank zu schaffen und mit der Datenerfassung zu beginnen. Nur
so kann nach Ansicht des bpt gewährleistet werden, dass die
Überwachungsbehörden so schnell wie möglich die Behandlungshäufigkeit
mit Antibiotika in den Betrieben beurteilen, mit anderen Betrieben
vergleichen und bei Überschreiten der Mittelwerte geeignete Maßnahmen
ergreifen.



Pressekontakt:
Bundesverband Praktizierender Tierärzte e. V
Hahnstr. 70
60528 Frankfurt/M.

Ansprechpartner für diese Meldung:
Dr. Hans-Joachim Götz (bpt-Präsident)
T. 0171/682 35 55


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