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Baugewerbe: Referentenentwurf zum Zahlungsverzug richtiger Ansatz!

Geschrieben am 05-03-2014

Berlin (ots) - "Der vom Bundesministerium für Justiz und
Verbraucherschutz vorgelegte Referentenentwurf zur Umsetzung der
EU-Zahlungsverzugsrichtlinie ist die erste gelungene Aktion der
Großen Koalition. Er stellt gegenüber den Entwürfen der vergangenen
Legislaturperiode eine wesentliche Verbesserung dar." Dieses erklärte
der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes Deutsches Baugewerbe,
Felix Pakleppa, zum jüngst vorgelegten Referentenentwurf. Nach wie
vor sind Zahlungsausfälle und die damit verbundenen
Liquiditätsengpässe Insolvenzgrund Nummer eins für Bauunternehmen.
Insofern setzt der vorgelegte Referentenentwurf die richtigen
Akzente: Grundsätzlich sind Zahlungsfristen von mehr als 30 Tagen und
Abnahmefristen von mehr als 15 Tagen unwirksam.

Wichtig ist auch, dass Abnahme- und Zahlungsfrist nach der
Systematik des Gesetzentwurfs zum selben Zeitpunkt beginnen und
deshalb nicht kumulieren können. Die Abnahmefrist geht hiernach stets
in der Zahlungsfrist auf. Ein Beispiel: Hat sich der Auftraggeber 15
Tage für die Durchführung der Abnahme ausbedungen, stehen ihm nach
Durchführung der Abnahme nur noch weitere 15 Tage zur Zahlung zur
Verfügung. Hier beginnt die maximale 30-tägige Zahlungsfrist nicht
erst nach Ablauf der Abnahmefrist.

Pakleppa weiter: "90 % der Zahlungen am Bau laufen über Abschläge.
Hier ist der wichtigste Punkt, an dem nachgebessert werden muss. Wir
fordern eine Sonderregelung für Abschlagszahlungen nach dem Vorbild
der VOB/B, wonach diese 21 Tagen nach Rechnungsstellung fällig
werden. Darüber hinaus halten wir eine Differenzierung zwischen
öffentlichen und gewerblichen Auftraggebern bei Zahlungs- und
Abnahmefristen weiterhin für verfehlt. Wir befürworten die Regelung
für öffentliche Auftraggeber (30 Tage Regelzahlungsfrist, 60 Tage
maximale Zahlungsfrist) auch für gewerbliche Auftraggeber
anzuwenden."

Die EU-Zahlungsverzugsrichtlinie war im März 2011 in Kraft
getreten und hätte von den Mitgliedstaaten bis zum 16. März 2013 in
nationales Recht umgesetzt werden müssen. Der Gesetzentwurf zur
Umsetzung der Richtlinie war in der letzten Legislaturperiode vom
Deutschen Bundestag nicht verabschiedet worden und ist damit der
Diskontinuität unterfallen. Die Europäische Kommission hatte
daraufhin im vergangenen Jahr ein Vertragsverletzungsverfahren gegen
die Bundesrepublik Deutschland eingeleitet.

"Der jetzt vorgelegte Entwurf schafft Klarheit bei den
Zahlungsfristen und setzt damit die Ziele der Richtlinie um. Die
Bauwirtschaft erwartet nun eine zügige Verabschiedung des Gesetzes."
So Pakleppa abschließend.



Pressekontakt:
Dr. Ilona K. Klein
Leiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Zentralverband Deutsches Baugewerbe
Kronenstr. 55-58
10117 Berlin
Telefon 030-20314-409, Fax 030-20314-420
eMail klein@zdb.de
www.zdb.de


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