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Weinberg: Wir lassen Heimkinder der ehemaligen DDR nicht im Stich

Geschrieben am 26-02-2014

Berlin (ots) - Bund und ostdeutsche Länder haben sich darauf
verständigt, den Fonds für die Heimkinder der ehemaligen DDR
aufzustocken. Dazu erklärt der familienpolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marcus Weinberg:

"Seitdem bekannt ist, dass die ursprüngliche Ausstattung des Fonds
für die Heimkinder der ehemaligen DDR in Höhe von 40 Millionen Euro
nahezu aufgebraucht ist, hat sich die CDU/CSU-Bundestagsfraktion
dafür eingesetzt, die Mittel aufzustocken. Wir waren und sind es den
Opfern der Heimunterbringung schuldig, uns um ihre Folgeschäden zu
kümmern. Daher begrüßen wir die Vereinbarung. Sie dokumentiert, dass
wir die ehemaligen Heimkinder mit ihrem Schicksal nicht alleine
lassen und dass das Thema für uns von großer Bedeutung ist.

Für uns war und bleibt völlig klar, dass nicht nur diejenigen
materielle Leistungen für Folgeschäden durch das erlittene Leid und
Unrecht in Heimen der DDR erhalten können, die am schnellsten einen
Antrag gestellt haben. Auch für diejenigen, die jetzt noch auf der
Warteliste für einen Beratungstermin stehen - und das sind mehr als
10.000 Betroffene -, müssen finanzielle Mittel für die Anerkennung
ihres erlittenen Unrechts zur Verfügung stehen.

Für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion war es wichtig, dass sich Bund
und ostdeutsche Länder die Kosten für die zusätzlichen 200 Millionen
Euro wieder hälftig teilen und dass die Zusatzausgaben des Bundes als
gesamtgesellschaftliche Aufgabe ressortübergreifend finanziert
werden.

Jetzt müssen alle Betroffenen darüber informiert werden, dass sie
bis Ende September 2014 ihren Anspruch auf Anerkennungsleistungen
anmelden können; zum Beispiel auf finanzielle Hilfen zur Überwindung
von Folgeschäden (u.a. Traumatherapien, die nicht von den
Krankenkassen finanziert werden) oder auch auf Einmalzahlungen für
nicht geleistete Sozialversicherungsbeiträge. Dabei reicht es
zunächst sich zu melden. Der eigentliche Antrag kann auch später
gestellt werden.

Anspruch auf Leistungen haben alle, die in der DDR in einem Heim
untergebracht und Folgeschäden davongetragen haben. Besonders
gelitten haben Kinder und Jugendliche in sogenannten
Spezialkinderheimen und Jugendwerkhöfen. Hier wurden sie oft
missbraucht, misshandelt und als Arbeitskraft ausgebeutet."



Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de


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