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Klarstellung: EU-Kommission will den Meisterbrief nicht abschaffen

Geschrieben am 24-02-2014

Berlin (ots) - Entgegen anderslautender Berichte hat die
Europäische Kommission keinerlei Pläne, die deutsche Handwerksordnung
aufzuheben. Richtig ist: Die Kommission hat im Auftrag der Staats-
und Regierungschefs bereits im Oktober die Mitgliedsstaaten
aufgerufen, ihre Zugangsschranken für regulierte Berufe zu begründen
und zu hinterfragen. Dabei wird allerdings nicht verlangt, die Zahl
der reglementierten Berufe zu verringern oder den Meisterzwang in
bestimmten Berufen abzuschaffen. Es sind auch keine Sanktionen
vorgesehen.

Die EU-Staats- und Regierungschefs, darunter auch Bundeskanzlerin
Angela Merkel, hatten in ihrem Pakt für Wachstum und Beschäftigung im
Juni 2012 auf die unverhältnismäßigen Hemmnisse beim Zugang zu
reglementierten Berufen hingewiesen und die Abschaffung
ungerechtfertigter regulatorischer Beschränkungen im Binnenmarkt
gefordert. Am 14. Juni 2012 hatte das Europäische Parlament die
Kommission aufgefordert, zu ermitteln, "in welchen Bereichen die
Mitgliedstaaten den Berufszugang unverhältnismäßig stark blockieren".
Umfassende Reformen der Vorschriften über den Zugang zu
reglementierten Berufen finden bereits in Portugal, Polen, Italien,
Slowenien und Spanien statt.

Komplexe Zugangsbeschränkungen entmutigen die Arbeitskräfte, in
anderen Mitgliedstaaten eine Beschäftigung zu suchen. Es geht hier
nicht darum, Berufe zu deregulieren oder Mitgliedstaaten mit
Sanktionen zu belegen. Vielmehr besteht das Ziel darin, einen
besseren Zugang zu Dienstleistungen sicherzustellen, indem überprüft
wird, welche Zugangsstrukturen einem vereinfachten, angemessenen,
sicheren und transparenten System am ehesten förderlich sind.

Auch in Deutschland bestehen weiterhin Beschränkungen für den
Zugang zu bestimmten Berufen und deren Ausübung. Reglementierte
Berufe sind Berufe, deren Ausübung an besondere Qualifikationen
geknüpft ist oder bei denen die Berufsbezeichnung (z. B. Architekt
oder Apotheker) geschützt ist. Ein derartiger Schutz kann
beispielsweise aus Gründen der Qualitätssicherung und des
Verbraucherschutzes oder zur Sicherung eines hohen Ausbildungsniveaus
sehr gut begründbar und damit gerechtfertigt sein.

Allerdings können übermäßig restriktive Bedingungen für den Zugang
zu bestimmten Berufen auf junge Menschen eine abschreckende Wirkung
haben und ihren Eintritt in den Arbeitsmarkt sogar verhindern.
Aufgrund unterschiedlicher rechtlicher Bestimmungen ist es für
qualifizierte Fachkräfte häufig schwierig, sich um Arbeitsplätze in
anderen Mitgliedstaaten zu bewerben.

Verbesserungen bei den Bedingungen für den Berufszugang,
insbesondere in Form eines angemesseneren und transparenteren
Rechtsrahmens in den Mitgliedstaaten, würden die
Arbeitsplatzmobilität qualifizierter Fachkräfte im Binnenmarkt und
die grenzübergreifende Erbringung von Dienstleistungen der freien
Berufe erleichtern. Dies könnte sich auch positiv auf die
Beschäftigungslage auswirken und das Wirtschaftswachstum ankurbeln,
zumal allein die Dienstleistungen der freien Berufe etwa neun Prozent
der Wirtschaftsleistung in der Europäischen Union ausmachen.

In der ersten Phase des Aktionsplans der Kommission geht es darum,
Transparenz zu schaffen: Jeder Mitgliedstaat erstellt eine Liste der
auf nationaler und auf regionaler Ebene reglementierten Berufe. Die
Kommission wird die Listen in Form einer Europakarte der
reglementierten Berufe veröffentlichen. Aus dieser Karte wird klar
ersichtlich sein, welche Berufe in welchen Ländern reglementiert
sind. Ziel ist es, dass eine Fachkraft, die in einem anderen
Mitgliedstaat arbeiten möchte, mit Hilfe dieser Karte rasch
herausfinden kann, welche Bedingungen sie in den einzelnen Ländern
erfüllen muss, um einen bestimmten Beruf ausüben zu können.

Die Bedingungen für den Berufszugang sind in den Mitgliedstaaten
sehr unterschiedlich. Die Gründe für diese Unterschiede sind häufig
nicht nachvollziehbar. Im Rahmen des im Oktober 2013 eingeleiteten
Prozesses wurden die Mitgliedstaaten daher aufgefordert, in den
nächsten zwei Jahren eine gegenseitige Evaluierung ihrer jeweiligen
Beschränkungen des Zugangs zu bestimmten Berufen vorzunehmen. Es ist
vorgesehen, alle Beteiligten, insbesondere die Vertreter der
verschiedenen Berufsverbände, an diesem Prozess voll zu beteiligen.
Dabei sollten sich Mitgliedstaaten, die unterschiedliche Ansätze
verfolgen, über die Auswirkungen aller Arten formeller und
informeller Beschränkungen des Zugangs zu beruflichen Tätigkeiten
austauschen.

Die gegenseitige Evaluierung der Mitgliedsstaaten der
Zugangsbeschränkungen für eine erste Gruppe von Berufen läuft von
Juni 2014 - Februar 2015, für eine zweite Gruppe von November 2014
bis September 2015. Nationale Aktionspläne sollen dann für alle
Berufsgruppen bis Anfang 2016 vorliegen. Die Kommission wird im
Rahmen ihrer im November 2014 und November 2015 vorzulegenden
jährlichen Berichte über den Stand der Integration des Binnenmarkts
damit beginnen, eine Bilanz der Fortschritte und der noch vorhandenen
Defizite zu ziehen.

Weitere Informationen: http://europa.eu/!Bp46GU



Pressekontakt:
Europäische Kommission
Vertretung in Deutschland
Reinhard Hönighaus
+49 30 2280 2300


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