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Frieser: Strengere Regeln für Mandatsträger

Geschrieben am 21-02-2014

Berlin (ots) - Der Deutsche Bundestag hat heute die Erweiterung
des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung beschlossen. Dazu
erklärt der innen- und rechtspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe
im Deutschen Bundestag, Michael Frieser:

"Das neue Gesetz zur Abgeordnetenbestechung ist ein Meilenstein in
der Bekämpfung der Korruption in Deutschland. Die neue Regelung gilt
nicht nur für die Mitglieder des Deutschen Bundestages, sondern auch
für Landtagsabgeordnete und kommunale Mandatsträger wie Gemeinde-
oder Kreisräte. Die Neuregelung steht am Ende einer mehrjährigen und
äußerst intensiven rechtspolitischen Diskussion über eine
verfassungskonforme Umsetzung der Konventionen der Vereinten Nationen
und des Europarates zur Bekämpfung von Korruption.

Der neue Straftatbestand stellt aus meiner Sicht einen
angemessenen Ausgleich zwischen den verschiedenen Rechtsgütern dar.
Er berücksichtigt sowohl die grundgesetzlich geschützte Freiheit des
Abgeordnetenmandats als auch das Interesse an einer wirksamen
Korruptionsbekämpfung,

Mandatsträger, die ihr Mandat käuflich machen, indem sie sich bei
ihrer parlamentarischen Tätigkeit den Aufträgen oder Weisungen eines
Vorteilsgebers unterwerfen, können nun strafrechtlich zur
Rechenschaft gezogen werden. Sozialadäquates Verhalten welches im
Einklang mit den für die Rechtsstellung des Mandatsträgers
maßgeblichen Vorschriften steht, bleibt hiervon jedoch auch weiterhin
unberührt. Mandatsträger sind und bleiben auch in Zukunft
Interessenvertreter und können daher gerade nicht mit Beamten und
Angestellten des öffentlichen Dienstes gleichgesetzt werden."

Hintergrund:

Mit dem Strafrechtsänderungsgesetz wurde der bisherige
Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung umfassend erweitert.
Zukünftig steht nicht mehr nur der Stimmenkauf unter Strafe, sondern
jeder Fall der Einflussnahme, der auf einer Unrechtsvereinbarung und
dem Versprechen eines unberechtigten Vorteils beruht. Die Regelung
gilt sowohl für die Mitglieder des Deutschen Bundestages als auch für
Landtagsabgeordnete und kommunale Mandatsträger.



Pressekontakt:
CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag
Pressestelle
Telefon: 030 / 227 - 5 5012 / - 5 2427
Fax: 030 / 227 - 5 60 23
www.csu-landesgruppe.de


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