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Parteienkritiker von Arnim hält Diätenerhöhung für verfassungswidrig / Auszüge des Gutachtens exklusiv auf stern.de

Geschrieben am 14-02-2014

Hamburg (ots) - Der bekannte Verfassungsrechtler und
Parteienkritiker Hans Herbert von Arnim hält den von CDU/CSU und SPD
vorgelegten Entwurf eines Diätengesetzes für verfassungswidrig. Der
Bundestag diskutiert den Entwurf am Freitag. Grüne und Linkspartei
lehnen die Erhöhung der Diäten, die bis Anfang Januar 2015 auf 9082
Euro steigen sollen, entschieden ab.

Hans Herbert von Arnim hat zum Gesetzentwurf ein Gutachten
ausgearbeitet, das stern.de in Auszügen vorliegt. Darin fordert der
Wissenschaftler auf, gegen das Gesetz zu klagen: "Wenn die
Abgeordneten der Oppositionsfraktionen im Bundestag es mit ihrer
Kritik ernst meinen, können sie das Bundesverfassungsgericht anrufen
und auch auf eine rasche einstweilige Anordnung des Gerichts
dringen."

Für unzulässig hält von Arnim unter anderem die Absicht, die
Diäten künftig an die allgemeine Lohnentwicklung zu koppeln. Auch
wenn es den Parlamentariern lästig sei, dürften sie die öffentliche
Kontrolle ihrer Bezüge nicht umgehen. Rechtswidrig seien auch die
üppigen Funktionszulagen, wie sie jetzt zusätzlich für
Ausschussvorsitzende vorgesehen sind. Gleiches gelte für die
sogenannte Kostenpauschale in Höhe von 4202 Euro monatlich, die
unterschiedslos an alle Abgeordneten ausbezahlt wird, obwohl ein Teil
zum Beispiel den eigenen Wahlkreis in Berlin hat und deswegen keine
besonderen Aufwendungen für Anreise und doppelte Haushaltsführung zu
bestreiten hat. Kritisch sieht von Arnim auch den hohen
Rentenanspruch. Nach dem neuen Gesetz erwerbe ein Parlamentarier pro
Jahr einen Anspruch auf 227 Euro monatlich. Ein Durchschnittsrentner
komme hingegen nur auf 28 Euro monatlich für jedes Arbeitsjahr.

Von Arnim bezeichnet die von der Schmidt-Jortzig-Kommission
erarbeiteten Vorschläge, auf die sich SPD und Union stützen, als
"Gefälligkeitsgutachten". Und er kritisiert die Angleichung der
Diäten an die Besoldung von Bundesrichtern. Hier würden "Äpfel mit
Birnen" verglichen, da ein Richter beispielsweise keinem zweiten
bezahlten Beruf nachgehen dürfe, ein Abgeordneter hingegen schon.

Ein Interview mit Hans Herbert von Arnim sowie Auszüge des
Gutachtens lesen Sie unter: www.stern.de/vonarnim



Für Rückfragen:
stern.de-Autor Hans Peter Schütz, Tel: 0171-5445141


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