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Erster Schritt bei Austauschverbot - Weitere müssen folgen

Geschrieben am 08-01-2014

Berlin (ots) - Mit der Einigung im Schiedsstellenverfahren haben
Apotheker und GKV-Spitzenverband endlich einen ersten Schritt getan,
um chronisch kranken Menschen mehr Sicherheit zu geben. Erstmals
werden nun Wirkstoffe definiert, deren ärztlich verordnete
Medikamente nicht mehr zugunsten von preiswerteren
Rabattarzneimitteln ausgetauscht werden dürfen. "Mit dieser lange
überfälligen Einigung wird endlich einem ungehinderten, ausufernden
Austausch von Medikamenten ein Riegel vorgeschoben. Denn in der
bisher von einigen Kassen gelebten Form gefährdet der Austausch die
Gesundheit von chronisch kranken Menschen", erklärte Henning
Fahrenkamp, Hauptgeschäftsführer des BPI.

Grundsätzlich ist es nach Auffassung des BPI bedauerlich, dass die
Einigung so lange gedauert hat. Schon Anfang 2013 hatten die
Apotheker eine Liste mit Wirkstoffen benannt, die unter das
Austauschverbot fallen sollten. Doch erst jetzt im Schiedsverfahren
konnte sich der GKV-Spitzenverband den medizinischen Argumenten nicht
mehr länger verweigern. "Man kann der Schiedsstelle und ihrem
Vorsitzenden nur danken, dass man den Kampf um eine medizinisch
vertretbare Lösung nicht aufgegeben hat. Doch mit den ersten beiden
Wirkstoffen ist nur ein erster Schritt gemacht. Es wird abzuwarten
sein, ob sich die Kassenseite weiterhin an die pharmazeutischen und
medizinischen Argumente hält oder wieder den Blick wie bisher
ausschließlich auf die Kostenseite und vermeintliche Einsparungen
lenkt. Dies wäre aber den chronisch Kranken gegenüber
unverantwortlich", so Fahrenkamp.



Pressekontakt:
Joachim Odenbach, Tel. 030/27909-131, jodenbach@bpi.de


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