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Lausitzer Rundschau: Im Grenzbereich Gröhe will neues Sterbehilfe-Gesetz

Geschrieben am 06-01-2014

Cottbus (ots) - Bahnt sich da ein weiterer Koalitionskonflikt an?
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe macht sich für eine neue
Regelung zur Sterbehilfe stark. Doch nichts dergleichen findet sich
im Koalitionsvertrag. Dass das sensible Thema viel gesellschaftlichen
Konfliktstoff bietet, hat schon die jahrelange Diskussion um die
Verbindlichkeit einer Patientenverfügung gezeigt. Gleich drei
fraktionsübergreifende Vorlagen standen dazu seinerzeit im Bundestag
zur Debatte. Und im Kern ging es stets um die Frage, in welchem Maße
der Wille des Schwerstkranken gegen lebensverlängernde Maßnahmen
berücksichtigt werden muss, ob ihm ein qualvolles Sterben zugemutet
werden soll, oder vielleicht doch ein Behandlungsabbruch die
(Er-)Lösung bringt. Diese zutiefst ethische Dimension hat freilich
auch eine juristische Kehrseite. Inwieweit soll das Strafrecht in das
Selbstbestimmungsrecht für ein menschenwürdiges Lebensende
eingreifen? An dieser Frage schieden sich in der vergangenen
Wahlperiode die schwarz-gelben Geister. Während die FDP jede auf
Gewinnstreben angelegte Beihilfe zur Selbsttötung per Gesetz
verbieten wollte, plädierte die Union auch für die Einbeziehung von
Sterbehilfevereinen, die diesen Zweck nicht ausdrücklich verfolgen,
sondern die Sterbehilfe ideologisch befürworten. Weil die Fronten
darüber so verhärtet waren, lässt eine konkrete Reglung immer noch
auf sich warten. Das Verdienst von Gröhe besteht darin, dieses Thema
erneut auf die Tagesordnung gesetzt zu haben. Denn man kann es nicht
einfach aussitzen. Gerade vor dem Hintergrund der wachsenden Alterung
darf der Freitod in einer humanen Gesellschaft nicht salonfähig,
"Lebensmüdigkeit" nicht zum Massenphänomen werden. Daher verbieten
sich auch alle gewerbsmäßigen Aktivitäten, die solche Entwicklungen
begünstigen. Deshalb ist ein Gesetz dringend geboten. Allerdings wäre
es verfehlt, die geltende Rechtslage im Grundsatz über Bord zu
werfen. So ist die aktive Sterbehilfe in Deutschland verboten, die
Beihilfe zum Selbstmord, also zum Beispiel das Besorgen von Gift
durch einen anderen, dagegen nicht. Es gibt also einen legalen
Freiraum für den Tod, auch wenn die biologische Uhr noch nicht
abgelaufen ist. In einer schier ausweglosen Situation unerträglicher
körperlicher Schmerzen etwa, nach einem schweren Unfall, oder bei
einer tiefen Depression. Doch das sind Ausnahmen. Grenzfälle einer
individuellen Entscheidung. Eigentlich müsste das SPD-geführte
Justizministerium die Initiative ergreifen. Ein neues Gesetz liegt in
seiner Zuständigkeit. Wenn nicht, bliebe immer noch die Möglichkeit,
aus der Mitte des Parlaments heraus zu handeln. Mit einer eigenen
Initiative. Das Thema ist jedenfalls zu wichtig, als dass sich eine
Bundesregierung darüber erneut in fruchtlosem Streit erschöpft.



Pressekontakt:
Lausitzer Rundschau

Telefon: 0355/481232
Fax: 0355/481275
politik@lr-online.de


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