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EU-Kommission prüft Förderung stromintensiver Unternehmen in Deutschland

Geschrieben am 18-12-2013

Berlin (ots) - Die Europäische Kommission hat eine eingehende
Prüfung der Vergünstigungen für stromintensiven Unternehmen in
Deutschland eingeleitet. Das Verfahren soll klären, ob die
Teilbefreiung von einer Umlage zur Förderung erneuerbarer Energien in
Deutschland (sogenannte "EEG-Umlage") mit den Wettbewerbsrecht
vereinbar ist. Gleichzeitig arbeitet die Kommission an Leitlinien, um
die Wettbewerbsverzerrungen auf dem Strommarkt durch staatliche
Beihilfen für erneuerbare Energien europaweit möglichst gering zu
halten.

Auf der Grundlage des Erneuerbare-Energien-Gesetzes in der Fassung
2012 (EEG 2012) wird stromintensiven Unternehmen eine Teilbefreiung
von der EEG-Umlage gewährt. Die Eröffnung eines eingehenden
Prüfverfahrens gibt Beteiligten die Möglichkeit, zu der betreffenden
Maßnahme Stellung zu nehmen. Das Verfahren wird ergebnisoffen
geführt.

Aufgrund zahlreicher Beschwerden von Verbrauchern und
Wettbewerbern hat die Kommission das EEG 2012 einer vorläufigen
Prüfung unterzogen. Im Jahr 2012 wurde das EEG erheblich geändert.
Dadurch wurde die Struktur des deutschen Mechanismus zur Förderung
der Erzeugung erneuerbaren Stroms in einer Weise modifiziert, dass er
eine staatliche Beihilfe im Sinne der EU-Vorschriften darstellt, weil
er aus vom Staat kontrollierten Mitteln finanziert wird. Das EEG 2012
schreibt eine Umlage auf den Stromverbrauch vor. Diese Umlage wird
von den vier deutschen Übertragungsnetzbetreibern verwaltet. Die
Regulierungsbehörde ist für die Überwachung der Verwaltung der Umlage
zuständig.

Die Kommission hat festgestellt, dass die öffentliche Förderung,
die den Erzeugern erneuerbaren Stroms auf der Grundlage des EEG 2012
in Form von Einspeisetarifen und Marktprämien gewährt wird, zwar eine
Beihilfe darstellt, diese jedoch mit den Leitlinien der Kommission
über staatliche Umweltschutzbeihilfen 2008 im Einklang steht.

Dahingegen hat die Kommission zum gegenwärtigen Zeitpunkt
Bedenken, dass zwei Aspekte des EEG möglicherweise nicht mit den
EU-Beihilfevorschriften im Einklang stehen:

- Die den stromintensiven Unternehmen gewährte Teilbefreiung von
der Umlage scheint aus staatlichen Mitteln finanziert zu werden.
Sie steht nur Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes mit einem
Verbrauch von mindestens 1 GWh/a offen, deren Stromkosten 14
Prozent ihrer Bruttowertschöpfung ausmachen. Durch die
Teilbefreiungen scheint den Begünstigten ein selektiver Vorteil
gewährt zu werden, der den Wettbewerb im EU-Binnenmarkt
wahrscheinlich verfälscht. Die Kommission ist jedoch der
Auffassung, dass Teilbefreiungen von der Umlage zur Finanzierung
erneuerbaren Stroms für stromintensive Nutzer unter bestimmten
Voraussetzungen gerechtfertigt sein könnten, um eine Verlagerung
von CO2-Emissionen zu vermeiden.

- Das "Grünstromprivileg" (§ 39 EEG) könnte zu einer
Diskriminierung bei der Besteuerung führen. Die Teilbefreiung
von der EEG-Umlage wird nur gewährt, wenn die von einem
Lieferanten gelieferte Strommenge zu mindestens 50 Prozent aus
inländischen Kraftwerken stammt, die erneuerbare Energie nutzen
und seit höchstens 20 Jahren in Betrieb sind. Dies scheint eine
Diskriminierung zwischen inländischem und importiertem
erneuerbarem Strom aus vergleichbaren Anlagen zu bewirken.

Vor dem Hintergrund der derzeit in mehreren Mitgliedstaaten
erfolgenden Reform der Fördersysteme für erneuerbare Energien
überarbeitet die Kommission zurzeit die Leitlinien für staatliche
Umweltschutzbeihilfen. Diese Überarbeitung zielt einerseits darauf
ab, erneuerbaren Strom zu fördern, um zu gewährleisten, dass die für
das Jahr 2020 gesteckten Ziele der EU erreicht werden. Andererseits
sollen die durch staatliche Beihilfen für erneuerbare Energien
bewirkten Verfälschungen des Wettbewerbs auf dem Strommarkt möglichst
gering bleiben. Die Kosteneffizienz derartiger Fördermaßnahmen soll
zum Nutzen der Stromverbraucher verbessert werden.

EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia erklärte: "Gut konzipierte
staatliche Fördermaßnahmen können maßgeblich zur Verwirklichung der
Energie- und Klimaschutzziele der EU für 2020 sowie zur Stärkung
grenzübergreifender Energieflüsse beitragen und somit sicherstellen,
dass europäische Unternehmen und Verbraucher Zugang zu bezahlbarer
Energie haben. Gleichzeitig wollen wir verhindern, dass Steuergelder
verschwendet werden und unnötige Wettbewerbsverzerrungen auf dem
Binnenmarkt entstehen."

Weitere Informationen zum Beihilfeverfahren zur EEG-Umlage in der
ausführlichen Pressemitteilung:
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-13-1283_de.htm

Weitere Informationen zur Konsultation über die künftigen
Leitlinien für Energie- und Umweltbeihilfen:
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-13-1282_de.htm

Der Entwurf der künftigen Leitlinien für Energie- und
Umweltbeihilfen kann im Laufe des Tages hier abgerufen werden:
http://ots.de/Wbge0



Pressekontakt:
Europäische Kommission, Vertretung in Deutschland
Reinhard Hönighaus, Pressesprecher
Telefon 030-2280 2300


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