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Gerichtsgutachter bestätigt Softwareklau / Mehr als 3.000 Reisebüros nutzen mutmaßlich illegales Programm

Geschrieben am 10-12-2013

Frankfurt (ots) - Wahrscheinlich mehr als 3.000 und damit fast ein
Drittel der deutschen Reisebüros nutzen eine mutmaßlich illegale
Software. Das Mid- und Backoffice-System Argus von Schmetterling
Reisen basiert laut einem Gutachten eindeutig auf dem Programm Aurora
(jetzt Etacs) der Etacs GmbH. Schmetterling verstößt gegen Paragraph
69c des Urheberrechts, indem es die auf Etacs basierende Software
vervielfältigt, verbreitet, verändert und bearbeitet.

In einem analogen Verfahren hat ein vom Landgericht Potsdam
beauftragter, vereidigter Sachverständiger jetzt in einem Gutachten
bestätigt, dass die Software Travelius weitgehend identisch mit
Etacs/Schmetterling ist. Das bei Lew I Lew (einer GmbH nach
polnischem Recht) installierte Programm basiere auf dem
Etacs-Quellcode, so der Gutachter.

Der Geschäftsführer von Lew I Lew war bis 2008 bei Etacs
beschäftigt, dann in Diensten von Schmetterling, bevor er sich
selbständig machte. Dabei nutzte er immer den Quellcode, also die
Software, dessen Urheber die Etacs GmbH ist, was unter anderem
notariell festgehalten worden ist.

Hans-Joachim Klenz, Geschäftsführer der ETACS GmbH und CEO der
Ypsilon.NET AG, sagt dazu: "Endlich hat ein unabhängiger Gutachter
bestätigt, dass Lew I Lew gegen das Urheberrecht verstößt, weil
Travelius auf Etacs basiert. Hoffentlich kommt es jetzt schnell zu
einer abschließenden, gerichtlichen Entscheidung, damit dem
ungesetzlichen Handeln von Lew I Lew ein Ende gesetzt wird."

Das Gutachten bestätige außerdem, so Klenz weiter, dass die
Software über Schmetterling Reisen, dem einstmaligen Lizenznehmer der
Software, an Lew I Lew gekommen sei. "Schmetterling hat gegen die
Lizenzvereinbarung verstoßen, indem sie die Software weitergegeben
hat. Außerdem nutzt das Unternehmen die Software ohne Genehmigung
selbst und lässt sie über ihre Tochter Cordio vertreiben. Damit
verstoßen Schmetterling, Cordio und Lew I Lew gegen das
Urhebergesetz."

Etacs-Anwalt Thomas Filler ergänzt, dass es sehr ungewöhnlich sei,
dass das am Landgericht Nürnberg anhängige Verfahren gegen
Schmetterling/Cordio nicht vorankomme, weil immer noch kein
gerichtliches Gutachten vorläge. "Die Verzögerung von gut einem Jahr,
das Gutachten zu erstellen, ist unerklärlich und unverzeihlich", so
Filler, "denn so hat Schmetterling weiter Zeit, so viel wie möglich
an der Software zu ändern, um weiterhin zu versuchen, es als eigene
Entwicklung auszugeben."

"Die Faktenlage ist eindeutig", fasst Hans-Joachim Klenz zusammen,
"das bestätigen sogar die Schmetterling-Anwälte. Sie spielen auf Zeit
und mit der Tatsache, dass mindestens 3000 und damit fast ein Drittel
der deutschen Reisebüros betroffen wären, wenn sie das Programm
abschalten müssen." Das ändere aber nichts an der Tatsache, dass sie
Etacs-Software widerrechtlich nutzten. Filler: "Ich bin überzeugt,
dass es sich um eine schwere Straftat im Bereich des Urheberrechts
handelt. Das werden die Gerichte bestätigen - auch wenn es noch etwas
dauert."



Pressekontakt:
Blumconnect
Communication Experts

Michael Blum

www.blumconnect.com

Telefon: +49 (0) 611-89076778
Mobil: +49 (0) 176-31279606

E-mail: michael@blumconnect.com


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