Deutsche Umwelthilfe klagt für saubere Luft in Offenbach
Geschrieben am 27-11-2013 |
Berlin/Offenbach (ots) - Landesregierung lehnt Einführung
effektiver Maßnahmen zur Luftreinhaltung ab - DUH unterstützt
Offenbach im Kampf gegen Schadstoffe aus dem Verkehr
Aktuelle Stickstoffdioxid-Messungen machen deutlich: Die
Bürgerinnen und Bürger in Offenbach leiden unter schlechter Luft.
Während sich die Stadt selbst für die Einführung einer Umweltzone
stark macht, weigert sich das zuständige Ministerium für Umwelt,
Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz in Hessen aber seit
Jahren, effektive Maßnahmen zur Luftreinhaltung einzuführen. Die
Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) hat deshalb beim Verwaltungsgericht
Wiesbaden Klage gegen das Land Hessen eingereicht. "Das Verhalten der
hessischen Umweltministerin ist verantwortungslos und sogar
rechtswidrig", sagt Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH. "Die
Umweltzone ist und bleibt das effektivste Instrument zur Reduktion
der Luftschadstoffbelastung. Nach deutschem wie europäischem Recht
ist das Ministerium verpflichtet, geeignete Maßnahmen gegen die
gesundheitsschädliche Luftverschmutzung zu ergreifen und darf diese
nicht weiterhin blockieren." Seit 2010 ist eine Überarbeitung des
Luftreinhalteplans für das Land Hessen in Planung. Konkrete Maßnahmen
zur Einhaltung der zulässigen Luftschadstoff-Grenzwerte fehlen aber
bislang. Die Stadtverwaltung Offenbach selbst legte dem Ministerium
einen umfangreichen Maßnahmenkatalog zur Senkung der
Stickoxidbelastung vor, darunter auch eine Umweltzone. Das zuständige
Umweltministerium lehnte diese jedoch größtenteils ab. Die
Begründung: Man könne sich über die vorgeschlagenen Maßnahmen nicht
mit dem Wirtschaftsministerium einigen. "Die Stadt Offenbach wurde
bislang von der Landesregierung leider mit fadenscheinigen
Begründungen daran gehindert, effektive Maßnahmen zur Luftreinhaltung
zu ergreifen. Es ist ein Trauerspiel, wie da von einem FDP-geführten
Verkehrsministerium aus ideologischen Gründen der Schutz der
Bevölkerung vor Schadstoffen blockiert wurde. Ich freue mich, dass
mit der Klage der DUH nun Bewegung in die Sache kommt. Die
Stadtverordnetenversammlung hat bereits im Jahr 2010 beschlossen -
jetzt muss endlich gehandelt werden!", sagt Peter Schneider,
Bürgermeister der Stadt Offenbach. Das Bundesverwaltungsgericht
Leipzig hatte erst im September 2013 die Klagebefugnis von
Umweltschutzorganisationen gestärkt. Das Urteil ermöglicht den
Verbänden, unzureichende Maßnahmen zur Luftreinhaltung gerichtlich
überprüfen zu lassen. Die DUH war bereits gemeinsam mit einer
betroffenen Anwohnerin aus Wiesbaden vor Gericht erfolgreich, nachdem
das hessische Umweltministerium in der hessischen Landeshauptstadt
keine Maßnahmen ergriffen hatte, um die Luftschadstoffbelastung zu
reduzieren. Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichtes führte die Stadt
Wiesbaden eine Umweltzone mit Fahrverboten für Fahrzeuge ohne grüne
Plakette ein. Auch die Stadt Darmstadt wird in der anstehenden
Fortschreibung des Luftreinhalteplans eine Umweltzone
berücksichtigen. "Die bisherigen Erfolge vor Gericht geben
betroffenen Anwohnern und Verbänden Recht. Für das Umweltministerium
bedeutet das: Es kann und darf sich nicht länger gegen die
Gesundheitsinteressen der eigenen Bürger stellen", sagt Remo Klinger,
Anwalt in der Berliner Kanzlei Geulen/Klinger, der die Klage der DUH
eingereicht hatte.
Pressekontakt:
Für Rückfragen:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
Mobil: 0171 3649170, E-Mail: resch@duh.de
Peter Schneider, Bürgermeister Offenbach
Tel.: 069 8065-2500, E-Mail: buergermeister@offenbach.de
Dr. Remo Klinger, Rechtsanwalt
Mobil: 0171 2435458, E-Mail: klinger@geulen.com
Daniel Eckold-Hufeisen, Pressesprecher
Tel.: 030 2400867-22, Mobil: 0151 55017009,
E-Mail: eckold-hufeisen@duh.de
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