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Westfalenpost: Eingriff in Persönlichkeitsrechte / Kommentar zur Videoüberwachung in Innenstädten von Wilfried Goebels

Geschrieben am 21-11-2013

Hagen (ots) - Die Videoüberwachung von Plätzen, Parks und Straßen
ist ein massiver Eingriff in die Persönlichkeitsrechte. Deshalb hat
der Gesetzgeber die Installation von Kameras zu Recht unter die
Kontrolle der Polizei gestellt. Problem: Trotz des Anstiegs der
Straftaten-Zahl in Innenstädten fehlt der Polizei das Personal, um
die Monitore rund um die Uhr zu beobachten. Folge: Die Polizei
verzichtet selbst an Brennpunkten auf den Einsatz von Videokameras -
die Gefahr für Leib und Leben wächst. Auch dies ein Eingriff in
Persönlichkeitsrechte, oder? Niemand will Innenstädte lückenlos
beobachten und die Menschen auf Schritt und Tritt kontrollieren. Zum
Schutz vor Einbrüchen, Beschädigungen und Schmierereien kann eine
Kamera Gesetzesbrecher aber abschrecken. Die Bahn hat in ihren
Nahverkehrszügen gute Erfahrungen gemacht. Der ideologische Streit
über die Videoüberwachung ist nicht mehr zeitgemäß. Sinnvoll ist ein
erweiterter rechtlicher Rahmen für Kommunen, Kameras an wenigen
gefährdeten Orten anzubringen. Hier könnte Innenminister Jäger
wichtige Impulse setzen, wenn er denn wollte. Die geringe
Aufklärungsquote der Polizei bei Einbrüchen und Sachbeschädigungen
ist sicher kein Argument für das Festhalten an der bisherigen
Rechtspraxis. Videoüberwachung muss und wird immer die Ausnahme
bleiben. Auch kann geregelt werden, welcher Mitarbeiter zu welchen
Aufzeichnungen Zugang hat. Und nicht zuletzt müssten Daten nach 48
Stunden vernichtet oder bei Delikten der Polizei übergeben werden. Es
gibt technische wie organisatorische Möglichkeiten, Bürger vor "Big
Brother" zu schützen. Wie gesagt, es geht - man muss es nur politisch
wollen.



Pressekontakt:
Westfalenpost
Redaktion

Telefon: 02331/9174160


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