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Neue Westfälische (Bielefeld): Kommentar Strafrechtliche Sanktionen gegen Raser Angezeigt Hubertus Gärtner

Geschrieben am 21-11-2013

Bielefeld (ots) - Zugegeben: Es gibt sie, die notorischen
Schleicher, die mit ihren Autos das Rechtsfahrgebot missachten und
auf anderen Fahrbahnen den Weg versperren. Die Polizei kann diese
"lahmen" Zeitgenossen sanktionieren, sie sollte es auch tun. Aber
wenn wir ehrlich sind, dann stellen nicht die langsamen
Verkehrsteilnehmer das eigentliche Problem dar. Die großen Gefahren
auf Deutschlands Straßen gehen in erster Linie von den Rasern aus.
Von jenen, die mit Tempo 200 und mehr sogar bei Dunkelheit ohne
Rücksicht auf Verluste dahinjagen, um vielleicht ein paar Minuten
früher ans Ziel zu kommen. Solche Aggressivlinge setzen ihr Auto in
der Tat als eine Art Waffe ein. Sie schießen und mobben mit ihrer
Lichthupe jeden beiseite, der sich ihnen in den Weg stellt. Alle, die
häufig mit dem Auto unterwegs sind, können von solchen beängstigenden
Situationen berichten. Deshalb ist es durchaus angezeigt, darüber
nachzudenken, wie man diese Drängler konsequenter bestrafen kann.
Zwar gibt es bereits die Möglichkeit strafrechtlicher Sanktionen,
aber sie lassen sich bislang nur schwer in die Tat umsetzen. Die Idee
der Gewerkschaft der Polizei, die Schwelle zum Strafrecht bei
notorischen Rasern und Dränglern zu senken, ist deshalb richtig. Noch
viel wichtiger erscheint es aber, das Entdeckungsrisiko für die Täter
zu erhöhen. Das geht nur, wenn die Polizei noch besser ausgerüstet
wird, um den fließenden Verkehr zu überwachen.



Pressekontakt:
Neue Westfälische
News Desk
Telefon: 0521 555 271
nachrichten@neue-westfaelische.de


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