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BÄK und PKV-Verband schließen Rahmenvereinbarung zur GOÄ-Novellierung

Geschrieben am 13-11-2013

Berlin (ots) - Die Bundesärztekammer (BÄK) und der Verband der
Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) haben eine
Rahmenvereinbarung zu einer baldigen und umfassenden Novellierung der
Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) unterzeichnet. Der gemeinsame
Vorschlag soll dem federführenden Bundesgesundheitsministerium
vorgelegt werden.

Der Präsident der Bundesärztekammer, Prof. Dr. Frank Ulrich
Montgomery, und der Vorsitzende des PKV-Verbandes, Uwe Laue,
appellierten an die Koalitionsunterhändler von Union und SPD, die
Novellierung der Gebührenordnung als prioritäres Vorhaben auf ihre
gesundheitspolitische Agenda zu setzen. Mit der geschlossenen
Rahmenvereinbarung hätten BÄK und PKV-Verband gezeigt, dass sie
Willens und in der Lage sind, eine gemeinsame Lösung für die
Neugestaltung der GOÄ zu entwickeln.

Die Rahmenvereinbarung setzt die Eckpunkte für die Entwicklung
dieses gemeinsamen Novellierungsvorschlages. In ihr sind konkrete
Zeitvorgaben und Zielvereinbarungen festgelegt. So soll bis Ende 2014
eine gremienreife Entwurfsfassung der neuen GOÄ vorliegen. Zudem
sieht das Papier Festlegungen für die Gründung einer Gemeinsamen
Kommission zur Novellierung, Weiterentwicklung und Pflege der GOÄ mit
Datenstelle vor.

Die Vereinbarungspartner sind sich darüber hinaus einig, dass die
Bewertung der ärztlichen Leistungen unter Heranziehung von
Kostendaten und unter Berücksichtigung der medizinischen
Leistungserbringung nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen neu
vorzunehmen ist. Die Gebührenordnung bleibt als eigenständige
Abrechnungsgrundlage für privatärztliche Leistungen erhalten und wird
als umfassende Abbildung des gesamten ärztlichen Leistungsspektrums
konzipiert. Zur Vermeidung unerwünschter bzw. unbegründeter
Honorarentwicklungen ist eine geeignete Risikosteuerung vorgesehen.

Bundesärztekammer und PKV-Verband konstatieren in der
Rahmenvereinbarung, dass die GOÄ seit 1982 nur in Teilbereichen
aktualisiert worden ist. Wichtige Bereiche der Medizin seien im
Gebührenverzeichnis der GOÄ auf dem Stand vom Ende der 1970er Jahre
abgebildet. Deshalb sei es zwischen den Vereinbarungspartnern
unstreitig, dass eine umfassende Überarbeitung der GOÄ im Interesse
der Patienten und aller anderen Beteiligten geleistet werden muss. So
verständigten sich die Vertragspartner auch auf eine gemeinsam
getragene Qualitäts-offensive, mit der die privatärztliche Versorgung
weiter verbessert werden soll.

"Mit der Novellierung wird eine moderne Gebührenordnung
geschaffen, in der Unschärfen der bisherigen Fassung beseitigt und
damit die ärztliche Abrechnung vereinfacht und entbürokratisiert
wird", sagte Montgomery. Mit der neuen GOÄ werde mehr Transparenz für
Ärzte, Versicherte und Kostenträger geschaffen. Laue ergänzte: "Die
gemeinsame Vereinbarung ermöglicht es, die neue GOÄ auf eine
betriebswirtschaftlich kalkulierte und nachvollziehbare Grundlage zu
stellen. Mit der Gründung einer gemeinsamen Kommission wird zudem
sichergestellt, dass medizinische Innovationen zeitnah aufgenommen
werden können. Das bedeutet mehr Sicherheit und Qualität für alle
Versicherten."

Die Rahmenvereinbarung steht auf der Internetpräsenz des
PKV-Verbandes zur Verfügung.



Pressekontakt:
Verband der Privaten Krankenversicherung e.V.
Friedrichstraße 191
10117 Berlin

Stefan Reker
Geschäftsführer
Leiter des Bereiches Kommunikation

Telefon +49 30 20 45 89-44
Telefax +49 30 20 45 89-33
E-Mail presse@pkv.de
Internet www.pkv.de


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