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Bundesapothekerkammer für Rezeptfreiheit der 'Pille danach'

Geschrieben am 12-11-2013

Berlin (ots) - Die Bundesapothekerkammer spricht sich dafür aus,
dass die 'Pille danach' mit dem Wirkstoff Levonorgestrel aus der
Rezeptpflicht entlassen wird. "Bei der 'Pille danach' ist es wichtig,
dass sie im Notfall möglichst schnell verfügbar ist. Die wohnortnahen
Apotheken mit ihrem niedrigschwelligen und flächendeckenden Nacht-
und Notdienst können das leisten", sagt Dr. Andreas Kiefer, Präsident
der Bundesapothekerkammer. "Apotheker können die
Arzneimittelsicherheit gewährleisten und Verantwortung dafür
übernehmen, dass Medikamente nicht missbräuchlich angewendet werden."
Die Hauptversammlung des Deutschen Apothekertags hat im September
2013 einen entsprechenden Antrag beschlossen.

Der Bundesrat hatte sich aktuell für eine Aufhebung der
Rezeptpflicht ausgesprochen. Bislang ist die 'Pille danach'
rezeptpflichtig. Voraussetzung für die Änderung ist, dass sich der
Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht am 14. Januar
2014 für die Befreiung ausspricht und das
Bundesgesundheitsministerium die Arzneimittelverschreibungsverordnung
ändert.

Um eine mögliche Schwangerschaft zu verhindern, sollte
Levonorgestrel so schnell wie möglich, spätestens jedoch 72 Stunden
nach dem ungeschützten Geschlechtsverkehr, eingenommen werden.
Erfolgt die Einnahme innerhalb der ersten 24 Stunden, werden bis zu
95 Prozent der Schwangerschaften verhindert. Nach 72 Stunden ist die
kontrazeptive Wirkung nur noch sehr niedrig. Auf Grund der kurzen
Wirksamkeit ist es wichtig, dass die betroffenen Frauen einen raschen
und niederschwelligen Zugang zu dem Notfallkontrazeptivum erhalten.

Die Weltgesundheitsorganisation hat die Notfallkontrazeption mit
Levonorgestrel als eine sichere und gut verträgliche Methode
bewertet. Sie wirkt weder abtreibend noch schädigend auf eine
bestehende Schwangerschaft. Dennoch gelten Notfallkontrazeptiva in
besonderem Maße als beratungsbedürftige Arzneimittel, da sie nicht
für die regelmäßige Kontrazeption indiziert sind. Kiefer: "Diese
Anforderung können gerade die Apothekerinnen und Apotheker mit ihrer
Arzneimittelkenntnis und Beratungskompetenz erfüllen." In mehr als 20
europäischen Ländern gibt es Erfahrungen mit der rezeptfreien Abgabe
von Notfallkontrazeptiva in Apotheken. Daher ist bekannt, dass die
Rezeptfreiheit zu keinem Anstieg von riskantem Verhütungsverhalten
führt und die reguläre Schwangerschaftsverhütung nicht
beeinträchtigt.

Diese Pressemitteilung und weitere Informationen stehen unter
www.abda.de



Pressekontakt:
Dr. Ursula Sellerberg, MSc
Stellvertretende Pressesprecherin
Tel. 030 40004-134
E-Mail: u.sellerberg@abda.aponet.de


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