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Rheinische Post: Klarheit fürs Asylrecht

Geschrieben am 07-11-2013

Düsseldorf (ots) - Die sexuelle Orientierung eines Menschen ist
für seine Identität so bedeutsam, dass ein Verzicht darauf nicht
verlangt werden kann - Mit dieser Klarstellung des Europäischen
Gerichtshofes wachsen die Chancen für Homosexuelle, die in ihrer
Heimat mit Strafverfolgung rechnen müssen, Asyl in der EU zu
erhalten. Auch für Deutschland, wo das Asylrecht Verfassungsrang
genießt, ist das Urteil bedeutsam: Zwar hat das
Bundesverwaltungsgericht schon 1988 die Verfolgung wegen sexueller
Orientierung unter gewissen Voraussetzungen als asylerheblich
anerkannt - auch wegen des Unrechts, das Schwule und Lesben im
Dritten Reich erfuhren. Allerdings argumentierten manche
Abschiebegerichte, Homosexuelle könnten durchaus in einem
Verfolgerstaat leben, wenn sie ihre Veranlagung geheim hielten. Diese
Unschärfe haben die Luxemburger Richter nun beseitigt. Auch sonst ist
klar definiert, wer Verfolgung geltend machen kann und wer nicht.
Zudem ist Vorsorge gegen einen Missbrauch des Asylrechts getroffen:
Das für die Anerkennung zuständige Bundesamt lässt die Anhörung
homosexueller Flüchtlinge schon seit Jahren durch geschulte
Sonderermittler durchführen.



Pressekontakt:
Rheinische Post
Redaktion

Telefon: (0211) 505-2621


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